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ZINSWENDE - CHANCE FÜR DIE PKV

Bis in den Herbst 2022 lagen die Zinsen null oder knapp darüber. Der Begriff "Minuszins" oder auch "Negativzins" wurde in dieser Phase geprägt, der für angelegtes Geld bezahlt werden musste.

Gegen Ende 2022 beendete die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Nullzinspolitik und erhöhte erstmalig seit Jahren den Leitzins und leutete damit die Zinswende ein. Seitdem wurde er bereits mehrfach erhöht aktuell steht er bei 4,5 Prozent (Stand: September 2024).

Die Niedrigzinspolitik sorgte für zusätzlichen Druck auf die PKV. Die Krankenversicherer mussten den Rechnungszins schrittweise absenken, mit dem die Tarife kalkuliert sind. Das führte zu deutlich höheren Beitragsanpassungen als das in der Vergangenheit üblich war.

Ein steigender Zinssatz ist auch Chance für die PKV und sollte sich positiv auf die Ertragsaussichten ihrer Kapitalanlagen auswirken. Allerdings wirkt sich eine Anhebung des Zinssatzes sofort auf kurzfristige Anlagen aus und beinflusst damit auch den aktuariellen Unternehmenszins - kurz: AUZ.

Beim AUZ handelt es sich um den unternehmensindividuellen Höchstrechnungszinssatz, der dann auch einer Beitragsanpassung oder bei der Neuentwicklung von Tarifen der Kalkulation zugrunde liegt. Das wiederum hat Auswirkungen auf die Beitragshöhe. Auf einen einfache Formel reduziert: Je höher der Zins (für Kapitalanlagen), desto geringer sind die Beiträge (für zu erbringende Versicherungsleistungen und aufzubauende Alterungsrückstellung.

 

WIE UND WER BERECHNET DEN "AUZ"?

Die Grundlage für die Berechnung des aktuariellen Unternehmenszinses bildet eine Richtlinie der Deutschen Aktuarvereinigung. Das Ziel ist es, einen AUZ zu berechnen, der auch für die nachfolgenden zwei Kalenderjahre sicher zu erwarten ist.

Jeder Krankenversicherer nimmt diese Berechnung selbst vor, wobei die jeweilige Struktur der Kapitalanlagen eines Versicherers berücksichtigt wird, denn die Mischung der Anlagen und der sich daraus aus der Vergangenheit ergebenen Erträge ist für die Festlegung auschlaggebend.

Die Leitzinserhöhung wird sich aber auf kurzfristige Anlagen aus und daher hat sie auch einen Einfluss auf die Höhe des AUZ.

Das Ergebnis aus diesem Verfahren wird der BaFin mitgeteilt.

Was sich kompliziert anhört lässt sich einfach auf den Punkt bringen: Ein PKV-Anbieter, der seine gesamten Anlagen nur in Pandbriefen und Anleihen investiert errechnet einen anderen (niedrigeren) Zins, als beispielsweise ein Unternehmen, das auschließlich in Aktien investiert.

Krankenversicherer sind dazu verpflichtet mündelsicher zu investieren und daher wird es immer nur ein kleines überschaubaren Aktieninvestment geben.

 

TALSOHLE DURCHSCHRITTEN

Da in der Regel die Krankenversicherer das Kapital überwiegend langfristig investieren, lag die Unternehmensverzinsung in der Niedrigzinsphase im Branchendurchschnitt nicht unter 2 Prozent. Wenngleich es durchaus einzelne Versicherer gab, die die Zweiprozentmarke zeitweise deutlich unterschritten haben.

Durch die Zinswende steigen die AUZ-Werte der Krankenversicherer in der Zwischenzeit wieder. Diese positive Entwicklung ist begrüßenswert und sollte sich auch auf die Kapitalerträge entsprechend auswirken, vor allen für kurzfristig freiwerdendes Kapital.

Legende

weiß = Nettoverzinsung 3,50 Prozent
grün = Nettoverzinsung über 3,50 Prozent
rot    = Nettoverzinsung unter 3,50 Prozent - intensiver  bei höherer Abweichung
blau = Versicherer durch Fusion nicht mehr am Markt

 

WAS ÄNDERT SICH DADURCH FÜR SIE?

Man sollte annehmen dürfen, dass sich die Beitragslage aufgrund der Zinswende zunehmend entspannen sollte und die Krankenversicherer im Laufe der Zeit auch den abgesenkten Rechnungszins schrittweise erhöhen. Das würde auch zu einer Neubewertung der Alterungsrückstellungen führen. Dadurch wäre doch auch eine Reduzierung der Beiträge möglich, oder?

Tja, hypothetisch gesehen sicher... aber die Realität sieht wie immer anders aus.

Obwohl der Chefmathematiker des PKV-Verbandes verspricht, dass die Entlastung durch höhere Zinsen auf jeden Fall auch bei Ihnen als PKV-Kunde ankommen wird. Er begründet das auch damit, dass die Treuhänder darauf achten werden, sagt aber im gleichen Atemzug, dass eine Beitragssenkung eher fraglich sei.

Bereits im August 2024 wurde in einer Pressemitteilung des PKV-Verbands angekündigt, dass man aufgrund von gestiegenen Kosten mit massiven Beitragserhöhungen für 2025 rechne.

Auch wenn es zu einer Beitragsanpassung kommt, wird ein höherer Zinsertrag die notwendige Erhöhung vermindern.

Sie haben das sofort bemerkt - für Sie als PKV-Kunde wird es nicht preisgünstiger werden. Die Auswirkungen der Zinswende verpuffen in nicht noch extremer ausfallenden Beitragserhöhungen.

UND JETZT - WIE GEHT DAS JETZT WEITER?

Im Zusammenhang mit Beitragsanpassungen ist auch etwas auffällig... keiner spricht davon, dass man sich das als betroffener PKV-Kunde auch leisten können muss.

Die Krankenversicherer interessieren sich nicht dafür, wie Sie den immer weiter steigenden Beitrag aufbringen. Im Gegenteil - wenn Sie sich in dieser Verzweiflung an Ihren Versicherer wenden, ihm Ihre Sorgen mitteilen und um Alternativen bitten, dann präsentiert er Ihnen maximal einen Ausschnitt seiner Tariflandschaft. Und dabei hat er immer das eigene Interesse im Auge.

Doch hier geht es um Ihren Beitrag und den Gestaltungsmöglichkeiten, die die Tarifpalette Ihres PKV-Anbieters zu bieten hat. Es geht um ein vollständiges Bild der zur Verfügung stehenden Alternativen.

Nur wenn Sie alle Ihre Möglichkeiten kennen, können Sie auch eine eigenverantwortliche Wahl hinsichtlich der künftigen Gestaltung und Bezahlbarkeit Ihres Versicherungsschutzes treffen. Der Ausschnitt hilft nicht und führt zu falschen Entscheidungen.

In der Krankenversicherung sind Fehler aber in der Regel nicht oder nur sehr schwer heilbar.

 

SIE SIND NICHT WEHRLOS - IM GEGENTEIL!

Es gibt keinen Grund zu resignieren. Sie sind dieser Situation keinesfalls schutzlos ausgeliefert. Sie können sich wehren, denn das Tarifwechselrecht ist eine mächtige Waffe. Richtig geführt vermag sie wahre Wunder zu vollbringen.

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