DAS TREUHÄNDERVERFAHREN

Mit dem Treuhänderverfahren legalisiert die PKV bereits seit rund 25 Jahren ihre Beitragsänderungen.

 

Früher BAV - jetzt Treuhänder

Während früher die Aufsichtsbehörde - das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen (BAV) in Berlin jegliche Beitragsanpassung genehmigen musste - genauso die Kalkulation vor der Einführung neuer Tarife, geht das heutzutage etwas unbürokratischer von Statten.

Allerdings nicht weniger korrekt, wenn man den Ausführungen des PKV-Verbandes Glauben schenkt.

"Das Treuhänderverfahren hat sich seit vielen Jahrzehnten bewährt."

So die Aussage gegenüber der Wirtschaftswoche.

Im Fokus deutscher Gerichte

Seit einigen Monaten ist das Ganze in den Fokus der deutschen Gerichtsbarkeit geraten... angefangen hat alles 2016 mit der AXA. Ein unzufriedener PKV-Kunde klagt vor dem Amtsgericht Potsdam. Seine Rechtsanwaltskanzlei wittert die große Chance der deutschen Krankenversicherungsbranche einen herben Schlag versetzen zu können und trägt unter anderem vor, dass der Treuhänder der AXA nicht unabhängig sei und damit die von ihm durchgewunkenen Beitragsanpassungen der vergangenen Jahre unwirksam sind.

Die Frage nach der Unabhängigkeit ist gar nicht so einfach zu klären. Einer meiner Kollegen, der die Dinge immer pragmatisch angeht meinte noch, es wäre viel leichter und wahrscheinlich auch für AXA-Kunden sehr viel preiswerter, wenn man hier die Frage der Scheinselbständigkeit aufwerfe. Die Sozialversicherung ist immer an zusätzlichen Beitragseinnahmen interessiert.

Dennoch, das Amtsgericht Potsdam gibt der Klage statt und verurteilt die AXA zur Rückzahlung der Summe der Beitragserhöhungen für die Jahre 2012 und 2013 nebst Zinsen.

Und damit begann die ganze Geschichte... Gerichte und Anwälte befassen sich nun mit den Beitragsanpassungen und sehen ganz genau hier!

Und was sie dabei finden, ist zum Teil schockierend, weil der Treuhänder im Namen aller betroffenen PKV-Kunden handelt - er ist also gewissermaßen der Sachwalter, der im besten Interesse der Versicherten zu prüfen hat, ob bei der vorliegenden Beitragserhöhung alles rechtskonform und versicherungsmathematisch korrekt abgelaufen ist.


Die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 19.12.2018 (Az. IV ZR 255/17) auf die alle PKV-Kunden gehofft haben und die doch so ganz anders ausgefallen ist, als alle erwartet haben - vor allem PKV-Kunden. Die Bedeutung für maßlos enttäuschte Versicherte...

Obwohl der BGH seinen Standpunkt klar gemacht hat, sind andere Gerichte anderer Auffassung und sprechen auch weiterhin Urteile gegen die Krankenversicherer. Spezialkammen für Versicherungsrecht widerlegen die Rechtsauffassung des BGH...

Das wird bei einer Beitragsanpassung (BAP) überprüft und diese Unterlagen müssen dem Treuhänder vorgelegt werden, der im Namen der betroffenen Versicherten zustimmen soll, damit die Erhöhung rechtmäßig ist...


BEREITS ÜBER 60?

PKV-Kunden, die bereits das 60. Lebensjahr vollendet haben und von einer Beitragsanpassung betroffen sind haben besondere Rechte.
Der Krankenversicherer muss sie über alternative Tarife informieren, die eine Beitragsersparnis ermöglichen.

Das Ganze ist an einen strengen Formalismus gebunden, der bedauerlicherweise auch eine Menge Raum für Fehler bietet. Mehr Informationen dazu dazu und wie Sie sich absichern können, erhalten Sie hier...

 

BEITRAGSANPASSUNG UNWIRKSAM

Sie interessieren sich Informationen zu unwirksamen Beitragsanpassungen, weil das in den letzten Monaten immer wieder durch die Presse geht und wollen dazu mehr erfahren?

Kein Problem - hier halte ich Wissenswertes dazu bereit...

 

KLÄRUNGSBEDARF?

Betrifft: Treuhänderverfahren

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EIN PAUKENSCHLAG

Die AXA legt Berufung ein und verliert abermals! Jetzt muss sich der Bundesgerichtshof damit befassen und die Entscheidung wird Ende 2018 erwartet.

In der Zwischenzeit wurden weitere Krankenversicherer verklagt. Die Kanzlei Pilz Wesser & Partner in Berlin vertritt verschiedene PKV-Kunden in anderen Gerichtsverfahren. Klagen laufen gegen die Allianz und die SIGNAL IDUNA. Die DKV wurde bereits verurteilt.

Bitter für die gesamte Branche... vor allem, weil man doch beteuert, dass alles gesetzeskonform sei und auch die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, sieht das so.

Was die Sichtweise der BaFin betrifft, verwundert es mich keinesfalls, das die Aufsichtsbehörde keinen Grund zur Beanstandung entdeckt.

Nach meinen Erfahrungen mit der BaFin, scheint sie aus fachlicher Sicht kaum in der Lage zu sein, um das zu beaufsichtigen, was sie beaufsichtigen soll - Versicherungen. Vielmehr scheinen die Sachbearbeiter, die für die Versicherungsaufsicht zuständig sind von dieser Thematik nicht so viel, oder zumindest nicht genug zu verstehen, wie es notwendig und wünschenswert wäre. Anders sind die "aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden"-Antworten auf Beschwerden nicht zu erklären.

Offenbar hat keiner Angst vor dem bösen Wolf... da ist es dann ja auch keine Überraschung, wenn der Wolf keinerlei Grund hat so ein Treuhänderverfahren zu beanstanden.

Was ist denn nun so fraglich an diesem Treuhänderverfahren, dass man jetzt, nach 25 Jahren, anfängt die rechtlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen?

Vielleicht ist es die Anzahl der Treuhänder. Es gibt derer 16 - in Worten SECHZEHN.

Sechszehn Herren, die für die 33 Krankenversicherer, die die Vollkostenversicherung anbieten zuständig sind. Sechzehn unabhängige seriöse Experten, die über die Beitragsentwicklung von 8,75 Mio Vollversicherten entscheiden können.

Sechzehn Ex-Mitarbeiter, die das Unternehmen, für das sie nun die unabhängige Expertise erbringen kennen. Vielleicht nicht nur von außen, sondern auch von innen, weil sie möglicherweise jahre-, vielleicht sogar jahrzehntelang für es tätig waren.

In der Versicherungswirtschaft ist üblich Mitarbeitern mit einer betrieblichen Altersversorgung auszustatten und die sechzehn Treuhänder genießen vielleicht auch die angenehmen Seiten einer Betriebsrente.

Und genau jetzt sehe ich Ihren fragenden Blick... kann jemand, der finanziell profitiert, denn wirklich unabhängig sein? Ist ein solcher Treuhänder wirklich in der Lage, seinem Auftraggeber die Stirn zu bieten, wenn er unkoschere Zusammenhänge entdecken sollte?

Genau das war eine der spannenden Fragen im Verfahren gegen die DKV. Denn das zuständige Gericht hat feststellen müssen, dass der verantwortliche Treuhänder in diesem Fall keineswegs unabhängig gewesen sein kann, denn er hatte mehrere Verträge parallel mit dem Versicherer.

Übrigens,... es ist ausgeschlossen, dass ein Treuhänder für den Versicherer tätig wird, von dem er Betriebsrente erhält. Solche offenkundigen Abhängigkeiten kommen nicht vor, denn die BaFin muss bei der Benennung eines Treuhänders zustimmen und es kam in der Geschichte erst ein einziges Mal vor, das die Aufsichtsbehörden einen Treuhänder ablehnen musste.

Das Verfahren gegen die AXA ist nun beim Bundesgerichtshof... was wird der BGH nun tun? Und welche Folgen hätte eine Bestätigung der Urteile der Vorinstanzen für die Krankenversicherer?

Lassen Sie uns mal ein wenig weiterdenken... Selbst wenn das Treuhänderverfahren jetzt durch die Rechtsprechung gekippt oder zumindest verändert werden sollte und sich bestätigt, dass die Anpassungen durch einen Formfehler unzulässig waren. Das heißt nicht, dass die Anpassungen falsch waren, also falsch im Sinne von falsch berechnet. Es bedeutet nur, dass die Art und Weise des Genehmigungsverfahrens nicht gesetzeskonform war.

Selbst wenn die AXA-Kunden, oder sogar alle Kunden der PKV, die von einer Beitragsanpassung betroffen waren die Erhöhungsbeiträge zurückerhalten. Wenn letztlich nur ein Formfehler für die Rückzahlung verantwortlich ist, dann werden die Krankenversicherer sich mit der nächsten Beitragsanpassung das Geld wieder holen und dabei sicherlich peinlich genau auf die Formalien achten und deren Einhaltung - es sei denn, der BGH würde eine Neuberechnung der Beiträge für den fraglichen Zeitraum untersagen.

Die Erwartungshaltung war hoch, sehr hoch und dann hat der BGH seine Entscheidung veröffentlicht... und PKV-Kunden im ganzen waren maßlos enttäuscht. Wieder einmal hat das höchste zivile Gericht dieses Landes die Krankenversicherer in Schutz genommen.

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