PRÜFUNGSVERFAHREN

DAS MUSS ALLES VORGELEGT WERDEN

Nur wenn alle Unterlagen und Informationen zu einer geplanten Beitragsänderung in der Privaten Krankenversicherung dem unabhängigen Treuhänder vorgelegen haben, überprüft worden sind und für korrekt befunden wurden, ist der Treuhänder in der Lage die Beitragsanpassung zu bejahen - zu genehmigen.

Wurden vom Krankenversicherer nicht alle relevanten Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt, dann wäre die geplante Beitragsänderung nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfbar. Auch wenn rechnerisch alles korrekt kalkuliert wurde, lässt sich keinerlei Aussage zur Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassung an sich sagen... und damit dürfte ein unabhängiger Treuhänder der Änderung nicht zustimmen.

Dem Treuhänder kommt in einem solchen Verfahren eine ganz besondere Rolle zu - er trifft im Namen und im Interesse aller Versicherten, die von dieser Beitragsänderung betroffen sind eine Entscheidung, die zu Teil auch für die Zukunft enorme materielle Veränderung mit sich bringt, für jeden einzelnen Versicherten.

 

VORZULEGENDE UNTERLAGEN

Alle diese Unterlagen müssen bei einer Beitragsanpassung dem unabhängigen Treuhänder zur Einsicht und Überprüfung zur Verfügung stehen:

  • Neukalkulation
    Dabei handelt es sich um die jetzt anstehende Beitragsänderung, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und gemäß den technischen Berechnungsgrundlagen die Beiträge für jedes einzelne Eintrittsalter aller von der Anpassung betroffenen Personen berechnet.

    Der Treuhänder überprüft die hier zugrunde liegenden Informationen auf Richtigkeit und Plausibilität.

  • Vorangegangene Neukalkulationen
    Damit sind alle voran gegangenen Beitragsanpassungen gemeint, die seit der Erstkalkulation notwendig waren. Auch das ist vorzulegen zusammen der Erstkalkulation.

  • Erstkalkulation
    Bevor ein Tarif in den Markt eingeführt werden kann, wird eine Erstkalkulation gemacht. Diese ist mit allen danach erfolgten Neukalkulationen - also bisherigen Beitragsanpassungen ebenfalls dem Treuhänder vorzulegen, der die Neukalkulation bejahen soll.

    Warum? Nur wenn alle diese Informationen überprüft werden können, lässt sich auch die Rechtmäßigkeit der jetzt notwendigen Anpassung erkennen. Dabei geht es nicht darum, ob richtig gerechnet wurde, sondern allein darum, ob die Anpassung in ihre Höhe gerechtfertigt ist und damit auch wirksam werden kann.

    Der Gesetzgeber wollte vermeiden, dass ein Krankenversicherer einen aus Marketingründen "schöngerechneten" Tarif einführt, dessen falsche Kalkulation er dann über zukünftige Beitragsanpassungen "heilt". Um das auszuschließen, muss in die Erst- und jede darauffolgende Neukalkulation Einsicht genommen werden können.