TARIFWECHSEL-LEITLINIEN DER PKV

IM DETAIL

Hier ist der gesamte Inhalt der Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbandes abgebildet, mit entsprechenden Kommentierung der jeweiligen Bedeutung, bzw. mit Hinweisen und Informationen, wie sich das hier Geschriebene in der Praxis und bei der Umsetzung in Wahrheit auswirkt.

0 - ALLGEMEINES

Die PKV verspricht Transparenz sowie die Berücksichtung der Wünsche und des individuellen Bedarfs des jeweiligen PKV-Kunden, der sich an seinen Krankenversicherer wendet, um durch einen Tarifwechsel seinen Versicherungsschutz umzugestalten.

1 - DAS TARIFWECHSELRECHT DES VERSICHERTEN

Das Recht für Sie als PKV-Kunden leitet sich aus Versicherungs-vertragsgesetz (VVG) ab. Definiert ist es in § 204 Absatz 1 VVG.

Hinsichtlich der Beantwortung verpflichtet sich Ihr Krankenversicherer innerhalb von 15 Arbeitstagen zu antworten. In der Regel wird es sich aufgrund von Wochenende(n) also eher um einen Zeitraum von rund 18 bis 20 Tagen handeln.

2 - BERATUNG DURCH DAS VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN

Der Krankenversicherer wird Ihnen zu den Tarifberechnungen auch einen Leistungsvergleich beifügen. Die entsprechenden Synopsen sind zu einem Großteil nicht detailliert genug, sondern beschränken sich auf ein Mindestmaß an Information.

Anmerkung: Wer bei der AXA Krankenversicherung Kunde ist und einen Tarifwechsel begehrt, der erhält nur die entsprechende "Vertragsgrundlage" und keine Gegenüberstellung.

3 - GEWÄHRLEISTUNG DER TRANSPARENZ ÜBER DIE TARIFWELT

Das ist korrekt - eine fundierte Entscheidung hinsichtlich der Gestaltung des Versicherungsschutzes ist nur Kenntnis aller Fakten und Optionen möglich. Kein Versicherer zeigt das gesamte Spektrum der Tarifalternativen. Die Auswahl erfolgt durch ein "Tarifauswahlsystem", das dem Versicherer die Möglichkeit bietet Tarife zu zeigen oder auszublenden. Der Versicherer selektiert nach eigenem Ermessen. Das ermöglicht die Gestaltung zu eigenen Gunsten.

Gleichartig ist im Sinne von "gleiche Leistungsbereiche" zu verstehen, wobei die Qualität des Versicherungsschutzes nicht ausschlaggebend ist, sondern nur, ob der Leistungsbereich versichert ist oder nicht. Unterschieden werden drei Leistungsbereiche:

  • ambulant
  • stationär
  • zahnmedizinisch
4 - RISIKOPRÜFUNG UND RISIKOZUSCHLÄGE BEI DER...

Laut BGH-Rechtsprechung von 2012 ist eine Reduzierung des Selbstbehaltes oder der Selbstbeteiligung eine Mehrleistung im Sinne des Tarifwechselrechts und unterliegt dadurch einer Gesundheitsprüfung mit entsprechender Bewertung durch den Versicherer.

In der Regel versucht er sich die Differenz zwischen dem bisherigen Selbstbehalt und dem neuen Selbstbehalt im Zieltarif über einen Risikozuschlag zu holen.

5 - BEHANDLUNG VON BESCHWERDEN ZUM TARIFWECHSEL

Interessant ist zunächst der Hinweis, dass der Versicherer bei einer Beschwerde in seiner Beantwortung derselben auf die Beschwerde einzugehen hat... ich meine, das sollte man als selbstverständlich voraussetzen dürfen, oder?

Anmerkung: Beschwerden beim Ombudsmann der PKV dauern zurzeit teilweise über ein Jahr, obwohl der Schlichtungsvorschlag innerhalb von längstens 90 Tagen erfolgen muss, wenn die Beschwerdeakte vollständig ist.

6 - INFORMATION BEI BEITRAGSANPASSUNG

Da der Gesetzgeber in seiner Informationspflichtenverordnung vorschreibt, dass PKV-Kunden ab 60 über alternative, preiswertere Tarife informiert werden müssen, sofern ihnen eine Beitragsanpassung droht, ist diese Regelung hier ein wirklicher Gewinn für Sie als betroffenen Kunden. Das ist aber auch der einzige Vorteil, den die Tarifwechsel-Leitlinien versprechen.

Was der Krankenversicherer alles laut des hier zitierten § 6 Absatz 2 VVG-InfoV zu erfüllen hat können Sie hier nachlesen...

7 - VERBINDLICHKEIT DER LEITLINIEN

Grundsätzlich handelt es sich bei den Tarifwechsel-Leitlinien um eine freiwillige Selbstverpflichtung - einklagbar ist davon nichts. Selbstverständlich kann man sich beschweren, zunächst beim Vorstand, später dann beim Ombudsmann der PKV und/oder der BaFin.

Meiner Erfahrung nach kosten diese Beschwerdeverfahren nur Zeit und führen oftmals nicht zum gewünschten Erfolg.

BEIGETRETENE KRANKENVERSICHERER

Folgende Unternehmen haben ihren Beitritt zu diesen Leitlinien gegenüber dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. erklärt
- (Stand: 01.2021):

Die Leitlinien des PKV-Verbandes sind seit Januar 2016 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt sammeln betroffene PKV-Kunden und Experten wie ich Erfahrungen, wie die Krankenversicherer das umsetzen. Wären Sie überrascht, wenn ich Ihnen sage, dass die PKV das gar nicht wirklich hinkriegt?

Aber das ist eigentlich nebensächlich... das entscheidende ist nicht, dass die PKV mit der Umsetzung der Leitlinien Schwierigkeiten hat, sondern dass sie es gar nicht umsetzen möchte. Was zunächst klingt wie ein Happy End, ist in Wahrheit nur eine Strategie, um Betroffene glauben zu lassen, dass sie keine Unterstützung von außen brauchen.

Vergessen Sie das lieber nicht, wenn Sie sich entscheiden auf eigene Faust Beitrag zu sparen.

 

SIE WÜNSCHEN SICH UNTERSTÜTZUNG?

Kein Problem - Sie haben zwei Möglichkeiten...

  • entweder Sie versuchen das auf eigene Faust, begleitet von einer Schritt-für-Schritt-Anleitung,
  • oder Sie überlassen das mir und genießen einfach die Früchte dieser Entscheidung.

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