Wirkt die Alterungsrückstellung beim Tarifwechsel beitragsmindernd?

Eigentlich nicht,... die Alterungsrückstellung wird nicht dazu gebildet, um den zu zahlenden Beitrag zu reduzieren, sondern um Versicherungsleistungen zu bezahlen, die durch die reine Beitragszahlung nicht gedeckt sind.

Die Aufgabe der Alterungsrückstellung in der PKV habe ich hier sehr ausführlich und plakativ beschrieben...

Das, was den zu zahlenden Beitrag mindert ist die Anrechnung der Versicherungszeit, also die eigentliche Vertragsdauer.

Allerdings gibt es drei Umstände, in der auch die bereits gebildete Alterungsrückstellung zur Reduzierung des Beitrags herangezogen wird:

  1. Bei der Beitragsberechnung zum Notlagentarif, in den eine Umstellung per Gesetz stattfindet, wenn Beitragsrückstand von mindestens 2 Monatsbeiträgen besteht.
  2. Bei der Umstellung in den Standardtarif, wenn die "überschüssige" Alterungsrückstellung zusätzlich auf den Beitrag angerechnet wird und
  3. bei Vollenden des 80. Lebensjahres, wenn die sogenannte Restdeckungsrückstellung aufgelöst wird und den Beitrag mindert.
Ausführlich beschrieben und kommentiert, habe ich das hier...

Zuletzt aktualisiert am 18-12-2023 von Oliver Beyersdorffer.

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