Wie sind die freiwilligen Vorschläge des Versicherers zu bewerten?

Sie sollten dabei grundsätzlich im Blick behalten, dass die PKV im Gesamten dem Tarifwechsel ablehnend gegenübersteht. Auch wenn es sicherlich verschiedene Gründe aus Sicht des Krankenversicherer gibt, so ist das auf einen einzigen Grund reduzierbar... es geht um's Geld. Bei einem Tarifwechsel soll in der Regel eine Reduzierung der Beitragslast erreicht werden und am Ende steht für den Versicherer der Verlust von Beitragseinnahmen.

Das ist keinesfalls in seinem Sinne. Jetzt ist er aber gesetzlich verpflichtet einen Antrag auf Wechsel in einen preiswerteren Tarif anzunehmen - so sagt es das Tarifwechselrecht.

Wenn Sie das im § 204 Absatz 1 VVG mal nachlesen wollen, dann finden Sie den Gesetzestext gleich hier...

Ich möchte Ihnen das mal so erläutern... wenn ich verpflichtet bin meinem Kunden gegenüber einen preiswerteren Vorschlag zu machen aber mir das eigentlich nicht gefällt und ich dazu verschiedene Möglichkeiten haben, dann werde ich mich sicherlich für einen Vorschlag entscheiden, der mich selbst nicht so sehr schmerzt - verständlich, oder?

Insoweit dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass Ihr Krankenversicherer Ihnen hier das beste Angebot macht. Selbstverständlich kann das vorkommen, das möchte ich nicht ausschließen - aber das ist eher die Ausnahme als die Regel. Und daher haben Sie allen Grund diesen Vorschlag oder diese Vorschläge kritisch zu betrachten und nach weiteren Angeboten zu fragen.

Um das aber gezielt tun zu können, setzt es die Kenntnis der Tariflandschaft des Versicherers voraus und die ist den meisten PKV-Kunden unbekannt. Da Sie aber nur eine gute, faktenbasierte Entscheidung für Ihren Versicherungsschutz treffen können, wenn Sie über die entsprechenden Erkenntnisse verfügen, sollten Sie sich in diesem Punkt Hilfe besorgen.

Allein die Kenntnis der Tarifbezeichnungen kann bereits hilfreich sein, um bei seinem Krankenversicherer nach Alternativen zu fragen. Hier finden Sie Tarife und ihre Bezeichnungen...

Erschwerend kommt hinzu, dass die Krankenversicherer ein sogenanntes Tarifauswahlsystem nutzen, um "geeignete" Tarife zu finden. Bei der Programmierung eines solchen softwaregestützten Auswahlverfahrens werden Parameter definiert, was gezeigt werden soll und was ausgeblendet wird. Hier legt der Krankenversicherer je nach Ausgangstarif fest, welcher Zieltarif dann "geeignet" ist.

Das Ganze hat etwas von Willkür... und das sage ich aus der Erfahrung heraus, denn manchmal ist das Ergebnis für mich nicht nachvollziehbar, in den meisten Fällen sogar keinesfalls empfehlenswert.

Mehr zum Tarifauswahlsystem finden sie hier unter Punkt 3 - GEWÄHRLEISTUNG DER TRANSPARENZ ÜBER DIE TARIFWELT...

 

Zuletzt aktualisiert am 11-11-2023 von Oliver Beyersdorffer.

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