Welche Tarife soll ich eigentlich anfragen?

Diese Frage beschäftigt wahrscheinlich die meisten Betroffenen, vor allem dann, wenn der eigene PKV-Anbieter eine relative hohe Angebotsvielfalt hat. Ich kann Ihnen das nur aus meiner eigenen Praxis beantworten: ALLE. Ja, Sie haben das ganz richtig gelesen - alle. Ich frage auch alle Tarife für meinen Mandanten an, in denen er versicherungsfähig ist und es kommt immer wieder vor, dass sich der Krankenversicherer damit extrem schwer tut. Das geht auch schon mal bis hin zu einer Ablehnung, mit zumeist fadenscheinigen Begründungen.

Davon darf man sich aber nicht beeindrucken lassen, denn es gibt rechtlich gesehen gar keine Obergrenze. Sie dürfen eines hier nicht vergessen... es geht um einen vollständigen Überblick über alle Alternativen, die sich Ihnen bieten.

Ich habe früher auch nicht alle Tarife angefragt und tue das erst, seit die Beitragsentwicklung so individuell unterschiedlich ist. Inzwischen kommt es vor, dass sowohl leistungsstärkere Tarife preiswerter sind als auch Tarife mit geringeren Selbstbehalten gegenüber leistungsschwächeren und Tarifen mit höheren Selbstbeteiligungen. Das ist keinesfalls in der Kalkulation so vorgesehen, sondern einfach passiert - und Sie können davon profitieren.

Es ist natürlich klar, dass für den Versicherer es rein betriebswirtschaftlich ein absolutes "No Go" ist, mehr Versicherungsschutz für weniger Beitrag bereitstellen zu müssen und allein aus diesem Grund wird er immer versuchen Ihnen genau diese Tarife zu verheimlichen und immer nur einen Ausschnitt der Möglichkeiten präsentieren.

Aber eine gute vor allem tragfähige Entscheidung lässt sich im Eigeninteresse nur treffen, wenn man sich einen Gesamtüberblick seiner Alternativen verschafft. Genau deshalb muss man hier einfach alle Tarife anfragen in denen man selbst versicherungsfähig ist.

Alle Tarife zu Ihrem Krankenversicherer finden Sie gleich hier...

Natürlich stellt sich die Frage,  wie kann es geschehen, dass diese Entwicklung eintreten konnte und die Antwort darauf ist eigentlich ganz einfach. Die PKV muss sich seit langer Zeit in einem Niedrigzinsumfeld zurechtfinden und ihre Kapitalerträge erzielen nicht mehr die Rendite, mit der sie mindestens gerechnet haben. Das heißt, die können den kalkulierten Rechnungszins nicht mehr durch die Nettoverzinsung des Unternehmens abbilden. In den Bisex-Tarifen, die bis 2012 vertrieben wurden betrug der (Höchst-)Rechnungszins 3,5% und in den UNISEX-Tarifen 2,5%.

Das führt dazu, dass sie in ihrer jeweiligen Tarifkalkulation hinterlegten Rechnungszins absenken müssen. Das geht aber erst dann, wenn ohnehin eine Beitragsanpassung durchzuführen ist.

Nicht in allen Tarifen und auch nicht in allen Altersgruppen erfolgt das gleichzeitig und dadurch ergeben sich diese Beitragsphänomene, die ich oben bereits beschrieben habe.

Dieses Schaubild zeigt die Nettoverzinsung der PKV seit 2009:

Zuletzt aktualisiert am 22-05-2025 von Oliver Beyersdorffer.

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