Was löst eigentliche eine Beitragsanpassung aus?
Sie haben bereits zahlreiche Beitragsänderungen über sich ergehen lassen müssen und würden gerne einmal erfahren, was genau diesen Erhöhungen auslöst. Das kann ich sehr gut verstehen und daher erläutere ich das mal an dieser Stelle.
In der PKV gibt es gerade mal zwei Faktoren, die für eine Beitragsänderung verantwortlich sind.
- Die Ausgabenentwicklung eines Versicherungsjahres, die von der angenommenen Größe abweicht.
- Die Morbidität oder besser ausgedrückt, die Lebenserwartung, die sich verändert.
Klingt im ersten Moment eigentlich einfach und auch leicht nachzuvollziehen. Doch das Ganze ist trotzdem etwas anspruchsvoller, denn es geht nicht nur um Abweichungen von im Voraus kalkulierten Zahlen, sondern auch um bestimmte Größen hinsichtlich der jeweiligen Abweichung.
Allerdings ist es auch damit noch nicht getan, denn diese o. g. beiden "auslösenden Faktoren" können sowohl nach oben als auch nach unten anschlagen. Es kann also geschehen, dass es nicht nur teurer geworden ist, sondern auch billiger - interessant, oder?
1. Ausgabenentwicklung: +/- 10%
2. Lebenserwartung : +/-5%
Wenn die Leistungsausgaben gesunken sind, dann kann sich der Krankenversicherer auch für eine Beitragssenkung entscheiden. Allerdings ist der Versicherer nicht verpflichtet den Beitrag zu reduzieren, wenn die Ausgabensituation sich verbessert hat. Entscheidet sich der Versicherer für eine Senkung, dass ist das immer wieder mal bei den Tagegeldversicherungen zu beobachten. In der Krankheitskostenversicherung kommt das deutlich seltener vor und in der Regel sind dann davon die Beiträge von Kindern und oder Jugendlichen betroffen.
Sollten auch mal die Tarife im Erwachsenenalter preiswerter werden, dann geschieht das meistens nur in einem sehr geringen Maße und liegt in der Regel im einstelligen Euro-Bereich.
Beitragserhöhung trotz negativer Kostenentwicklung
Jetzt wird es ganz schräg... wir haben gerade besprochen, dass der Krankenversicherer sich auch für eine Beitragssenkung entscheiden kann, wenn die Ausgaben geringer ausgefallen sind und das voraussichtlich auch dauerhaft so bleibt. Wenn sich Ihr Krankenversicherer aber jetzt mehr Geld von Ihnen holt, dann ist das doch niemandem mehr zu erklären.
Rechtlich gesehen hat einer der beiden auslösenden Faktoren angeschlagen, die entsprechende Hürde übersprungen - in diesem Fall nach unten übersprungen... ich weiß, das klingt im ersten Moment etwas seltsam, entspricht aber den Tatsachen. Wenn also ein solcher Fall eintritt, dann löst das eine Beitragänderung aus. Anstatt nichts weiter zu unternehmen - der Krankenversicherer ist rechtlich nicht verpflichtet den Beitrag zu senken, entscheidet er sich von seinen Kunden mehr Geld zu fordern.
Das ist doch absurd! Dennoch geschehen und es musste erst ein Gericht der PKV klarmachen, dass sie selbstverständlich den Beitrag erhöhen kann, ja erhöhen muss, wenn es teurer geworden ist, aber dass sie keinesfalls den Beitrag erhöhen darf, wenn es günstiger wurde.
Es ist mir ein Rätsel, dass man das erst höchstrichterlich feststellen lassen musste, denn hier handelt es sich um ein Urteil des OLG Kölns vom 20.07.2012 (Az. I-20 U 149/11 - veröffentlicht im VersR 2013, 1561)
Zuletzt aktualisiert am 28-07-2025 von Oliver Beyersdorffer.