Was ist das Primärarztprinzip und wie funktioniert das genau?

Beim Primärarztprinzip ist die Erstbehandlung zwingend von einem Behandler zu erbringen, der zu den Primärärzten zählt. Folgende Ärzte zählen dazu:

  • Der niedergelassene, praktische Arzt, der landläufig auch als Hausarzt bezeichnet wird und eigentlich Allgemeinmediziner ist. Es kann auch ein Internist als Primärzt zählen, sofern er auch die hausärztliche Versogung übernimmt.
  • Der Augenarzt,
  • der Kinder- und Jugendarzt,
  • der Gynäkologe sowie
  • der Bereitschaftsarzt und
  • der Notarzt.

Die hier aufgeführten Mediziner rechnen in einem geringeren Gebührenspektrum ab, als das bei Fachärzten üblich ist, die in der Regel bei einem Gebührensatz von 2,3 beginnen. Primärärzte rechnen bis zu 2,3 fach ab, nicht daürber hinaus.

Der Vorteil ist also vor allem finanzieller Natur. Allerdings gibt es noch einen weiteren Vorteil, denn Allgemeinmediziner sind hervorragend ausgebildet und können schnell die richtigen Diagnosen stellen, um dann gegebenenfalls an eine entsprechende Fachrichtung zu überweisen. Dadurch wird neben falscher Patientendiagnostik auch unnötige Facharztabrechnungen vermieden.

Wie funktioniert das Ganze?

Die Erstbehandlung erbringt einer der o. g. Primärärzte und damit ist entweder die Behandlung abgeschlossen, bzw. weitere Therapieschritte besprochen oder der Hausarzt überweist an einen entsprechenden Facharzt. Sollte sich dann die Behandlung in der Facharztpraxis über einen längeren Zeitraum hinziehen, dann ist nach Ablauf von drei Monaten eine erneute Überweisung des Hausarztes nötig, wobei keine erneute Behandlung erfolgen muss. Eine Überweisung lässt sich auch direkt in der Praxis erhalten.

Was ist zu beachten?

Wenn ein Primärztprinzip vorgesehen ist, dann werden anfallenden Kosten nicht in voller Höhe erstattet, wenn der Facharztbesuch ohne vorherige Erstbehandlung durch den Primärarzt, bzw. eine entsprechenden Überweisung erfolgt.

Für wen ist das Primärztprinzip geeignet?

Grundsätzlich für alle, die eine Hausarzt-Affinität haben und ohnehin zunächst alles mit dem Hausarzt ihres Vertrauens besprechen.
Wer gewohnt ist, direkt zum Facharzt zu gehen, der muss zwingend seine Routine ändern, da er sonst Gefahr läuft auf Kosten sitzen zu bleiben.

Historisch:

Das Primärarztprinzip wurde in der PKV Mitte der 1990er Jahre eingeführt, wobei die AXA hier Vorreiter war mit der Einführung des Tarifs "Elementar", der in der Folge als "EL" bezeichnet wurde. Während die Mitbewerber die AXA belächelten, konnte der Kölner Krankenversicherer hohe Neugeschäfterfolge feiern und die Branche hat die Idee dann einfach übernommen.

Die überwiegende Mehrheit der privaten Krankenversicherer bieten heutzutage auch Primärarzttarife an.

Zuletzt aktualisiert am 19-05-2026 von Oliver Beyersdorffer.