Was bedeutet der Begriff "Versicherungsfähigkeit"?

Ob und welchen Versicherungsschutz man in der PKV bekommen kann, ist u. a. davon abhängig in welchen Tarifen man versicherungsfähig ist. Die Tarifbedingungen geben darüber Aufschluss welcher Personenkreis sich im jeweiligen Tarif versichern kann.

Beispielsweise können Beamte sich nur in Tarifen versichern, die die Restkosten übernehmen, die von der Beihilfe nicht getragen werden. Da ein Beamter entweder 50% oder 70% Behilfeansptuch hat, benötigt er nur für die restlichen Kosten Versicherungsschutz.

Für Ärzte und Zahnärzte gibt es spezielle Tarife, die ausschließlich Menschen in Heilberufen zugänglich sind. Jeder andere ist hier nicht versicherungsfähig.

Speziell wenn es um einen Tarifwechsel geht, ist es wichtig, dass Sie sich zu allen Tarifen, in denen Sie versicherungsfähig sind die Beiträge berechnen lassen. Nur mit Hilfe eines Gesamtbildes können Sie letztlich eine tragfähige Entscheidung treffen, wie Ihr Versicherungsschutz künftig gestaltet sein soll.

Um das zu erreichen, sollten Sie die Beitragsinformationen sowie die Tarifinhalte detailliert zu allen Tarifen vorliegen haben, in denen Sie versicherungsfähig sind.

Alle Tarife zu Ihrem Krankenversicherer finden Sie gleich hier...

Zuletzt aktualisiert am 22-05-2025 von Oliver Beyersdorffer.