Warum erhalte ich bei Anpassung neuerdings Vorschläge zur Umstellung?
Das liegt an der sogenannten Informationspflichtenverordnung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG-InfoV). Sie schreibt in § 6 Abs. 2 vor, dass PKV-Kunden ab 60 bei einer Beitragsanpassung alternative Vorschläge erhalten, die preiswerter sind als der bisherige Versicherungsschutz.
Für wen gilt das?
- Laut Informationspflichtenverordnung für alle PKV-Kunden ab 60 Jahren, die von einer Beitragsanpassung betroffen sind und dabei handelt es sich um eine rechtliche Grundlage, die im Zweifel auch einer gerichtliche Nachprüfung standhalten wird.
Mehr Informationen zur Informationspflichtenverordnung und welche Vorteile für ältere PKV-Kunden damit verbunden sind, halte ich hier für Sie bereit...
- Laut Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbandes für alle PKV-Kunden ab 55 Jahren, wenn sie von einer Beitragsanpassung betroffen sind. Im Unterschied zur Informationspflichtenverordnung handelt es sich hier um eine freiwillige Selbstverpflichtung der Krankenversicherer, die diesen Tarifwechsel-Leitlinien beigetreten sind.
Alles Wissenswerte zu den Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands, welche Versicherer beigetreten sind und was das im Einzelnen bedeutet, finden Sie hier...
Sollten Sie bereits 55 Jahre sein und bei der aktuellen Beitragsänderung haben Sie keine Vorschläge erhalten, dann kann das bedeuten, dass Ihr Krankenversicherer nicht den Leitlinien beigetreten ist oder dass er es schlichtweg übersehen hat.
Wie bereits gesagt, handelt es sich um eine freiwillige Entscheidung und sie ist daher nicht "einforderbar". Das Gesetz oder vielmehr die Verordnung sieht die Einhaltung zwingend ab dem Alter 60 vor, nicht früher. Wenn Ihr Krankenversicherer dann bei einer Anpassung Ihnen keine weiteren Vorschläge macht, dann wäre das in jedem Fall einklagbar, wobei das in der Regel gar nicht bis zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Zuletzt aktualisiert am 18-08-2021 von Oliver Beyersdorffer.