Unverständliche Formulierung des Mehrleistungsverzichts - und was jetzt?

Bei einem Mehrleistungsverzicht geht es um das Gegengestaltungsrecht, dass Ihnen beim Tarifwechsel ermöglicht einen jetzt notwendigen Risikozuschlag zu umgehen. Aufgrund aktueller Rechtsprechung muss sich der Ausschluss der Mehrleistungen nicht auf Krankheitsbilder beschränken, sondern kann generell vereinbart werden.

Dabei werden alle im Zieltarif vorhandenen Mehrleistungen ausgeschlossen und in diesem Fall auf den Versicherungsschutz im Ausgangstarif beschränkt. Das bedeutet, dass alle genannten Krankheitsbilder versichert sind, wie bisher auch. Allerdings nicht in Bezug auf die zusätzlichen Leistungen im Zieltarif.

Das Problem ist, dass die Formulierungen der Krankenversicherer so umständlich, bzw. so verklausuliert sind, dass man das als Kunde häufig nicht versteht und dann der Eindruck zurückbleiben kann, dass man den Risikozuschlag akzeptieren sollte, da ansonsten die entsprechenden Krankheiten nicht mehr versichert seien.

Wie bereits geschildet ist das nicht richtig. Aber es stellt sich die Frage, warum Krankenversicherer durch ihre Formulierung genau diesen Eindruck erwecken?

Die Antwort darauf ist genauso einfach wie erschreckend... Ihr Versicherer will nicht, dass Sie diesen Mehrleistungsausschluss vereinbaren, sondern dass Sie entweder den Risikozuschlag akzeptieren oder den Tarifwechsel einfach nicht durchführen.

Alles was Sie über Risikozuschläge wissen sollten, halte ich hier für Sie bereit...

Und auch hier stellt sich die Frage nach dem Warum?

Weil der Mehrleistungsverzicht oder auch Mehrleistungsausschluss eine individuelle Vereinbarung darstellt, die die Dunkelverarbeitung behindert. Für den Versicherer ist der Risikozuschlag die bessere Variante. Er bekommt einfach nur mehr Beitrag für einen bereits feststehenden Leistungsumfang.

Bei einer individuellen Vereinbarung muss jetzt jedes Mal, wenn Sie einen Leistungsanspruch einreichen ein Hinweis erfolgen und ein Sachbearbeiter muss sich dann mit der Vereinbarung auseinandersetzen, um den Leistungsanspruch zu prüfen und zu regulieren. Das lässt sich keinesfalls dunkel verarbeiten und darüber hinaus ist das Fehlerpotenzial groß.

Alles Wissenswerte zu Mehrleistungen finden Sie hier...

Zuletzt aktualisiert am 31-10-2023 von Oliver Beyersdorffer.

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