Tarifwechsel bei laufender Behandlung - was ist zu beachten?
Grundsätzlich gilt, dass eine laufende Behandlung erst abgeschlossen werden sollte, bevor ein Tarifwechsel erfolgt. Das gilt vor allem dann, wenn es um bereits erteilte Kostenzusagen geht, wie beispielsweise bei Zahnersatzmaßnahmen oder im Falle einer stationären Behandlung.
Sollten sich aufgrund eines Tarifwechsels hier Erstattungsgrenzen verschieben oder gegebenenfalls künftig Leistungsmerkmale entfallen, kann das durchaus zu Mehrkosten führen, die eigentlich nicht beabsichtigt sind.
Daher sollten Sie von vorne herein mit einem Tarifwechsel warten, bis die Behandlung abgeschlossen ist. Im Anschluss kann dann die Umstellung zum nächsten Monatsersten erfolgen.
Hinweis: Es ist weder notwendig damit zu warten, bis die Behandlungsrechnung eingetroffen, noch ob sie vom Versicherer erstattet worden ist. Für die Kostenerstattung sind nur die Behandlungdaten relevant und daher wird diese Rechnung noch zu den bisher geltenden Konditionen erstattet.
Die Frage ist dann natürlich, wie sich das Ganze bei einer chronischen Erkrankung verhält. Hier ist es besonders wichtig, dass die Leistungsunterschiede zwischen Ihrem bisherigen Versicherungsschutz und dem Leistungsverprechen des Zieltarifs genau betrachtet werden.
Gerade im Hinblick auf Krankheitsbilder, die auch weiterhin bestehen, sollten Sie mit der Leistungsabteilung über die Erstattungspraxis sprechen, um mögliche Nachteile von vorneherein auszuschließen, bzw. sie zumindest zu kennen, um dann festzustellen, ob ein möglicher Beitragsvorteil entfallende Leistungen aufwiegen kann.
Zuletzt aktualisiert am 06-05-2025 von Oliver Beyersdorffer.