Reicht der vom Versicherer zur Verfügung gestellte Leistungsvergleich aus?

Der Krankenversicherer ist verpflichtet im Rahmen eines Tarifwechsels die Leistungsunterschiede zwischen dem Ausgangstarif und dem Zieltarif dazustellen. Spätestens im Zusammenhang mit den Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbandes haben die Krankenversicherer ein Tarifauswahlsystem entwickelt, das auch entsprechende Leistungsvergleiche erzeugen kann. Je Versicherer sind die Vergleiche unterschiedlich umfassend. Aber eines ist ihnen gemein... sie sind nicht sehr ausführlich oder detailliert.

Allein auf der Basis solcher Gegenüberstellungen sollten Sie Ihre Entscheidung nicht treffen. Das ist zu ungenau... verstehen Sie, es geht um die Details und daher sollten Sie unbedingt auf eine ausführliche und detaillierte Betrachtung der Unterschiede zurückgreifen können.

Die Frage ist, wo gibt es das und wie kommen Sie daran?

Im Prinzip gibt es da zwei Lösungen...

entweder Sie nehmen die jeweiligen Versicherungsbedingungen beider Tarife zur Hand und vergleichen die Leistungen selbst, was zugegebenermaßen umständlich und unübersichtlich ist

oder Sie lassen mich helfen.

Meine Hilfe besteht in einer detaillierten Gegenüberstellung der Leistungen, sowie einer ausführlichen Betrachtung der Unterschiede und nähere Informationen finden Sie hier...

Zuletzt aktualisiert am 15-11-2023 von Oliver Beyersdorffer.

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