Nach wie viel Jahren sollte ich über einen Tarifwechsel nachdenken?

Grundsätzlich gilt, dass das Tarifwechselrecht jederzeit ausgeübt werden kann und letztlich auch so oft, wie man sich das wünscht oder es sinnvoll erscheint.

Der erzielbare Effekt durch einen Tarifwechsel ist umso höher, je länger Sie bereits versichert sind und desto mehr Beitrag Sie bezahlt haben. Prinzipiell ist es in Hinblick auf mögliche Alternativ-Tarife auch von Bedeutung, seit wann der Vertrag läuft. Zu unterscheiden sind Versicherungsbeginne vor 2009, nach 2009 und seit 2013.

Das Wissenswerte zu den 3 Tarifwelten und ihren Unterschieden erfahren Sie hier...

Wer bereits lange, also mindestens 15 Jahre oder eben auch deutlich länger versichert ist, der gehört aufgrund seines Versicherungsbeginns zur so genannten Alten Tarifwelt. Dadurch gibt es die meisten Optionen für einen Tarifwechsel und je nach Unternehmen auch zahlreiche alternative Tarife, die für eine Umstellung in Frage kommen.

Das ist grundsätzlich gut, beinhaltet aber auch eine gewisse Unübersichtlichkeit. Das ist für einen PKV-Kunden nicht unbedingt etwas neues, denn Intransparenz gehört bei der Privaten Krankenversicherung zum Geschäftsmodell.

Wenn Sie sich mal ansehen wollen, welche Tarife es bei Ihrem Krankenversicherer gibt, dann erhalten Sie hier einen Überblick...

Doch die Eingangsfrage lautete, wann man über einen Tarifwechsel nachdenken kann und die ist bislang nicht wirklich beantwortet. Es gibt verschiedene "optimale" Zeitpunkte und ich liste Ihnen das nachfolgend auf:

  • Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Beitrag in den letzten Jahren doch sehr gestiegen ist und über dem jeweils geltenden Höchstbetrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt.
  • Wenn der Versicherungsschutz nicht mehr der aktuellen Bedarfssituation entspricht.
  • Wenn Sie Ihren 54. Geburtstag gerade gefeiert haben und sich über die Zukunft klar werden müssen, ob und wie Sie im System PKV Ihr weiteres Leben verbringen werden.
  • Wenn Sie in absehbarer Zeit in den Ruhestand wechseln und aufgrund der sich dann ändernden Einnahmensituation Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten der zukünftigen Gestaltung informieren wollen.
  • Wenn Sie bereits im Ruhestand und mit der Beitragsentwicklung unzufrieden sind.

Für jeden hier genannten Zeitpunkt gibt es auch einen Lösungsansatz. Wer seine Optionen ausloten möchte, der ist mit einer Ersteinschätzung seiner persönlichen Situation gut beraten.

Was eine Ersteinschätzung ist und welche Erkenntnisse Sie daraus gewinnen, erfahren Sie hier...

Zuletzt aktualisiert am 13-10-2021 von Oliver Beyersdorffer.

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