Meine PKV macht die Beratung zum Tarifwechsel kostenlos - stimmt das?

Diese Behauptung hört man immer wieder. Bedauerlicherweise ist das aber nicht wahr.

Die Beratung kostet immer Geld. Sie ist eine Rechtsdienstleistung und zu keinem Zeitpunkt kostenlos. In Wahrheit sind die Kosten, für die Beratung zum Tarifwechsel durch Ihren Versicherer und deren Erfüllungsgehilfen bereits in Ihrem Beitrag enthalten - und ich beweise das auch.

Aber mal der Reihe nach,... denn das ist jetzt mit verschiedenen Gesetzen und sich daraus ergebenden Vorschriften nicht so leicht verständlich.

  • Laut § 8 Absatz 1 Punkt 4 KVAV (Krankenversicherungs-Aufsichtsverordnung) sind „sonstige Verwaltungskosten“ in der Beitragskalkulation zu berücksichtigen.

    Die Rechtsgrundlage dazu finden Sie gleich hier https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__8.html
  • Zu den „sonstigen Verwaltungskosten“ gehören laut § 43 Absatz 3 Punkt 2 RechVersV (Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung) die „Bestandsverwaltung einschließlich der Provisionen“. Dabei handelt es sich um die sogenannten Betakosten in der Kalkulation.

    Die Rechtsgrundlage dazu finden Sie gleich hier https://www.gesetze-im-internet.de/rechversv/__43.html
  • Diese „Betakosten“ definieren sich laut einem Vorlesungsskript der LMU München (Ludwig-Maximilian-Universität) für Aktuare folgendermaßen…

    „Der Zuschlag β für die sonstigen Verwaltungskosten ist ein altersunabhängiger Stückkostenzuschlag zur Finanzierung der Aufwendungen, die bei der Verwaltung entstehen. Es ergeben sich daraus altersunabhängige absolute Zuschläge.“

    Weiter heißt es dann in Bezug auf die Verwendung, dass es die Bestandsverwaltung und Bestandsvergütung sowie die Kundenbetreuung und Kundenberatung betrifft. Und laut § 6 Absatz 2 VVG-InfoV gehört der Tarifwechsel zur Kundenberatung eines laufenden Vertrages.

    Die Rechtsgrundlage dazu finden Sie gleich hier https://www.gesetze-im-internet.de/vvg-infov/__6.html

Quot erat demonstrandum.

Wenn Ihr Krankenversicherer Ihnen gegenüber also eine solche Behauptung aufstellt, dann führt er Sie hinters Licht. Anders verhält es sich dagegen, wenn er den Tarifwechsel ohne zusätzliche Kosten durchführt, denn das ist korrekt.

Bei allem, was Sie in Bezug auf einen möglichen Tarifwechsel auch unternehmen... lassen Sie sich kein "X" für ein "U" vormachen.

Zuletzt aktualisiert am 18-12-2023 von Oliver Beyersdorffer.

Zurück