Mein Zieltarif sieht das Primärarztprinzip vor - was bedeutet das?

Unter dem Primärarztprinzip versteht die PKV, dass die Erstbehandlung zwingend durch einen sogenannten Primärarzt erfolgen muss. Zu diesen Primärärzten zählt man...

  • den niedergelassenen, praktischen Arzt, der in der Regel ein Allgemeinmediziner ist und landläufig auch als Hausarzt bezeichnet wird;
  • den Kinder- und Jugendarzt;
  • den Augenarzt;
  • den Gynäkologen sowie
  • den Notarzt und
  • den Bereitschaftsarzt.

Bei diesem Prinzip geht es darum, dass Sie bei Beschwerden zunächst einen dieser Heilbehandler aufsuchen, der dann, nachdem die Erstbehandlung erfolgt ist, Sie zu einem entsprechenden Facharzt überweist - sofern notwendig.

Sollte im Anschluss mehr als eine Behandlung notwendig sein, dann kann die Folgebehandlung ohne erneute Vorstellung beim Hausarzt erfolgen. Sollte allerdings inzwischen mehr als drei Monate vergangen sein, dann ist eine erneute Überweisung notwendig. Dazu muss aber kein neuer Behandlungstermin bei einem Primärarzt vereinbart werden. Es reicht eine Überweisung, die auch telefonisch angefordert werden kann.

Es gibt eine Besonderheit bei Internisten. Hier handelt es sich eigentlich um einen "Facharzt für innere Medizin". Sollte er aber auch die hausärztliche Versorgung übernehmen, dann gilt auch er normalerweise als Primärarzt. Das sollten Sie aber auf jeden Fall mit Ihrem Krankenversicherer abstimmen.

Vielleicht stellen Sie sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit und das ist eigentlich nachvollziehbar, denn durch diese Vorgehensweise werden zumindest zu Beginn einer Behandlung möglicherweise zwei Behandlungstermine nötig, die auch entsprechend abgerechnet werden und letztlich dadurch Mehrkosten verursacht.

Was auf den ersten Blick kontraproduktiv erscheint, ergibt auf den zweiten Blick durchaus Sinn, denn einerseits sind die Allgemeinmediziner in Deutschland hervorragend ausgebildet und können dadurch sehr viele Erkrankungen erfolgreich behandeln, ohne dass sie an einen Facharzt überweisen müssen. Andererseits rechnen sie in einem geringeren Gebührenspektrum ab und das macht sich bei der Leistungsinanspruchnahme durchaus positiv bemerkbar.

Während der Facharzt bei einem Gebührensatz von 2,3 mit der Liquidation beginnt, rechnet der Allgemeinmediziner in der Regel mit dem 1,8-fachen Satz ab.

Wenn Sie hausarztaffin sind und ohnehin alles zunächst mit Ihrem Hausarzt besprechen, dann ist ein Primärarztprinzip keine Einschränkung für Sie. Anders verhält es sich hingegen, wenn Sie gewohnt sind direkt zu einem Facharzt zu gehen. In diesem Fall müssen Sie Ihre Verhaltensweise konsequent ändern, damit Sie nicht in die Gefahr kommen, dass Kosten für ärztliche Behandlungen nicht voll erstattet werden.

Etwas Historie zum Primärztprinzip:

Der erste Krankenversicherer, der einen Hausarzttarif eingeführt hat, ist die AXA, die 1995 mit dem Tarif "Elementar" damals viel Hohn und Spott von der gesamten Branche einstecken musste, der das Lachen aber buchstäblich im Halse stecken blieb, denn die AXA hatte mit ihrer "Innovation in der PKV" derart großen Erfolg, dass die meisten Krankenversicherer das einfach abgekupfert haben.

Seit den späten 1990er Jahren haben rund 80% der Krankenversicherer (Stand: 2025), die die Vollkostenversicherung anbieten Primärzttarife entwickelt und eingeführt. Nur wenige Versicherer sind hier ausgenommen. Dazu zählen:

  • die Alte Oldenburger;
  • die CONCORDIA;
  • die Debeka;
  • die DEVK;
  • die LKH und
  • die Provinzial

Alle anderen privaten Krankenversicherer haben im Laufe der einen oder mehrere Tarife eingeführt, die das Primärztprinzip vorstehen.

Zuletzt aktualisiert am 05-05-2025 von Oliver Beyersdorffer.