Mein Versicherer macht eine Erstantragsauswertung - was bedeutet das?
Risikozuschläge entstehen, wenn man bei Antragsstellung nicht ganz gesund ist, bzw. eine Erkrankung erst kurz vor Antragstellung ausgeheilt war aber noch in den Abfragezeitraum fiel und für den Versicherer ein Rezidiv-Risiko (Gefahr der Wiedererkrankung) bedeutete.
Im Zuge eines Tarifwechsel kann es ebenfalls zu Risikozuschlägen kommen, wenn der Zieltarif umfassendere Leistungen zur Verfügung stellt oder der Erstattungsrahmen sich erhöht.
Solche Risikozuschläge basieren immer auf einer aktuellen Gesundheitsprüfung im Rahmen eines Abschlusses oder eines Tarifwechsels. Sollte sich so ein versicherungsmedizinischer Zuschlag bei einem Tarifwechsel ergeben, dann lässt er sich dadurch abwenden, dass man auf die zusätzlichen Leistungen verzichtet, sie also aus dem Versicherungsschutz ausschließt.
Allerdings gibt es noch einen weiteren Zuschlag. Er ergibt sich aufgrund der sogenannten Erstantragsauswertung. Das Problem daran ist, dass er nicht aufgrund eines sich aktuell verschlechterten Gesundheitszustand für Mehrleistungen des Zieltarifs verlangt wird. In diesem Fall geht es um ein bereits vorhandenes Risiko bei Antragstellung, das zu diesem Zeitpunkt keinen individuellen Beitragszuschlag ausgelöst hat.
Sie fragen sich jetzt vollkommen zurecht, wie das sein kann. Die Antwort darauf hat etwas mit der Versicherungsmathematik im Zusammenhang mit der Kalkulation von Tarifen zu tun. Früher haben viele Versicherer in ihrer Kalkulation verschiedene Erkrankungen bereits eingepreist durch einen pauschalen Risikozuschlag, den allen Versicherten des jeweiligen Tarifs bezahlt haben und wenn bei Antragstellung das eine oder andere Krankheitsbild bestand, dann war das bereits inbegriffen im Preis, ohne dass dafür nochmals ein Beitragszuschlag erhoben wurde. Kalkulationen dieser Art werden als Pauschalprämie bezeichnet.
Später ist man dann dazu übergegangen Tarife mit einer Grundprämie, nach bestem Risiko zu kalkulieren und bei Antragstellung relevante Erkrankungen individuell zu bewerten und mit einem entsprechenden Zuschlag einzupreisen. Bis hierhin ist das alles vollkommen unproblematisch.
Schwierig wird das Ganze dann, wenn man von einem Tarif mit Pauschalprämie in einen Tarif mit Grundprämie, bestes Risiko wechseln möchte und bei der ursprünglichen Antragstellung das eine oder andere Wehwehchen mitbrachte, das bisher keinen zusätzlichen Beitrag erforderte. Denn jetzt, im Rahmen eines Tarifwechsel wird das wieder relevant aufgrund der Erstantragsauswertung.
Dazu habe ich 2012 einen Beitrag veröffentlich, den Sie hier finden können...
Um diesen Risikozuschlag auf seine Angemessenheit zu überprüfen, kann man auf Basis des § 41 VVG eine Überprüfung bei seinem Krankenversicherer anstossen.
Zuletzt aktualisiert am 15-05-2024 von Oliver Beyersdorffer.