Mein Tarif ist geschlossen - und was jetzt?

Immer wieder hört man, dass geschlossene Tarife vergreisen und dass es deshalb unbedingt notwendig ist in einem offenen Tarif versichert zu sein, andernfalls drohen enorme Beitragssteigerungen. Äußerungen, wie diese schüren bei betroffenen PKV-Kunden die Angst vor der "Nichtbezahlbarkeit" der eigenen Krankenversicherung.

Aber das ist Quatsch. Vor allem, weil es gar nicht den Tatsachen entspricht. Zunächst einmal "vergreisen" Tarife nicht. Das ist gar nicht möglich, weil jede Altersgruppe für sich selbst vorsorgt.

Was heißt das ganz genau?

In der Krankenversicherung bilden Fünf-Jahreszeiträume jeweils eine Altersgruppe, beginnend mit dem Alter 20 (manchmal auch 21). Die Altersgruppen unterteilen sich dann in die Alter 20-24, 25-29, 30-34, ... 55-59, 60-64, 65-69, usw. Jede Altersgruppe eines Tarifs wird beobachtet - in Bisex getrennt nach Geschlecht und bildet eine so genannte Beobachtungseinheit. Dabei geht es um die in Anspruch genommenen Leistungen einerseits und die Sterblichkeit andererseits. Sollten dann diese beiden Faktoren "auslösen", also bestimmte Werte unter- oder überschreiten, dann erfolgt eine entsprechende Beitragskorrektur, die sich nach unten oder oben orientiert.

Im Klartext heißt das, dass es für die Altersgruppe 60-64 völlig irrelevant ist, wenn sich in der Altersgruppe 25-29 jemand versichert. Es erfolgt keinerlei Durchmischung außerhalb der jeweiligen Altersgruppe.

Wenn also ein Tarif für das Neugeschäft geschlossen wird, dann ist das für die Beitragsentwicklung in den höheren Altersgruppen nicht relevant, sondern beträfe allenfalls Altersgruppen, in denen sich Personen versichern. Da man sich in der Regel in jungen Jahren für eine private Krankenversicherung entscheidet, wären letztlich nur die Altersgruppen zwischen 20 und 40 betroffen, wobei letztere bereits grenzwertig ist.

Was ist denn dann das Problem, um das es hier geht?

Das Phänomen, das hier beschrieben wird ist eine Entmischung. Zunächst befürchten Versicherte eine überdurchschnittliche Beitragsentwicklung und durch eine Entmischung eines Kollektivs, in dem sich das Verhältnis zwischen gesunden und nicht gesunden Versicherten ändert kommt es zu steigenden Beiträgen.

Wenn PKV-Kunden, die keine oder nur in sehr geringem Umfang Leistungen benötigen immer wieder von Beitragsanpassungen betroffen sind, dann versuchen sie diese Situation positiv zu verändern, in dem sie entweder den Anbieter tauschen oder den Tarif wechseln. Zurück bleiben diejenigen, die vermehrt Leistungen in Anspruch nehmen. Wenn dann die Beitragseinnahmen die Leistungsausgaben nicht mehr decken, erfolgt eine Beitragsanpassung und das führt zu weiter steigenden Beiträgen, die wahrscheinlich auf zunehmend höher ausfallen.

Hinweis: Kündigung ist in der Regel die schlechteste Lösung und sollte auch keine Option sein. Mehr Informationen zum Unterschied zwischen einem Tarifwechsel und einer Kündigung, halte ich hier für Sie bereit...

Wie kann man diesem Problem begegnen?

Das ist leicht erklärt... mit einer Umgestaltung Ihres Versicherungsschutzes, einem Tarifwechsel. Ich möchte allerdings gleich darauf hinweisen, dass es mit einem Tarifwechsel nicht getan ist, sondern dieses Instrument immer wieder einmal eingesetzt werden wird. Auch in einem anderen Tarif, oder besser gesagt, in anderen Tarifen werden die Beiträge sich verändern, in der Regel steigen.

Daher ist es notwendig die Beitragsentwicklung im Auge zu behalten und immer wieder einmal andere tarifliche Alternativen zu prüfen. Um das auch zu jedem Zeitpunkt in ausreichendem Maße zu tu können ist vor allem eines zu beachten:

Belassen Sie bei einem Tarifwechsel Ihren Versicherungsschutz auf einem hohen Niveau. Dadurch erhalten Sie sich ausreichend Gestaltungsspielraum für spätere Tarifwechsel.

Wenn Sie sich über die Tarife Ihres Krankenversicherers informieren wollen, dann halte ich unter "Tarife finden" alles Wissenswerte für Sie bereit...

Zuletzt aktualisiert am 12-12-2023 von Oliver Beyersdorffer.

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