Kommt es zu einer Gesundheitsprüfung beim Tarifwechsel?

Ja,... in der Regel ist eine Gesundheitsprüfung notwendig, weil Tarife nicht identisch sind und je nach Entstehungsdatum Leistungen oder Leistungsmerkmale beinhalten können, die bisher nicht versichert waren.

Sollte Ihnen jemand etwas anderes sagen, dann seien Sie sehr aufmerksam. Möglicherweise geht es nicht um Ihre Interessen, sondern vielmehr um die Interessen dessen, der Sie davon zu überzeugen sucht, eine Risikoprüfung sei nicht nötig oder üblich. Vor allem die sogenannten Optimierer versuchen die Unkenntnis von PKV-Kunden auszunutzen, um durch die Abschmelzung von Versicherungsschutz zugunsten einer hohen Beitragsersparnis hohe Vergütungen zu erreichen.

Mehr Informationen zu den Optimierern, halte ich hier für Sie bereit...

Grundsätzlich geht es bei der Gesundheitsprüfung im Zusammenhang mit einem Tarifwechsel um Leistungen die hinzukommen, also um sogenannte Mehrleistungen. Das kann auch einen höheren Erstattungsrahmen betreffen oder einen geringeren Selbstbehalt.

Selbstverständlich darf sich die Überprüfung der gesundheitlichen Verhältnisse nur auf diesen Punkt beziehen und nicht auf den bisher bestehenden Versicherungsumfang. Allein aus diesem Grund brauchen Sie sich wegen einer Gesundheitsprüfung auch keinerlei Sorgen machen.

Also, was umfasst dann die Gesundheitsprüfung ganz genau?

Das ist ganz einfach zu beantworten... eine Gesundheitsprüfung im Zusammenhang mit einem Tarifwechsel betrifft ausschließlich Leistungen, die bisher nicht in Ihrem Versicherungsschutz beinhaltet waren. Dabei handelt es sich um sogenannte Mehrleistungen des Zieltarifs und/oder um einen höheren Erstattungsrahmen. Außerdem betrifft es auch einen geringeren Selbstbehalt. Sollte sich die Eigenbeteiligung durch den Tarifwechsel reduzieren, dann ist das laut BGH-Rechtsprechung von 2012 als Mehrleistung zu werten und der Krankenversicherer erhält die Gelegenheit zur Prüfung und Bewertung.

Es geht also lediglich um

  • Leistungen, die hinzukommen,
  • Erstattung, die sich prozentual erhöht und
  • einen Selbstbehalt, der sich reduziert.

Weitere Hinweise zur Gesundheitsprüfung im Rahmen eines Tarifwechsel und warum Sie das nicht beunruhigen sollte, finden Sie hier...

Zuletzt aktualisiert am 15-11-2023 von Oliver Beyersdorffer.

Zurück