Kann ich einen Tarifwechsel auch selbst durchführen?

Ja, prinzipiell schon - die Rechtsgrundlage bildet der § 204 VVG. Um dieses Recht für sich in Anspruch zu nehmen, bedarf es weder eines Rechtsanwalts, eines entsprechenden Experten im Tarifwechselrecht noch eines Versicherungsvermittlers. Technisch gesehen reicht es aus, wenn Sie Ihren Versicherer ansprechen und ihm mitteilen, dass Sie an einem Tarifwechsel interessiert sind.

Die Rechtsgrundlage des Tarifwechselrechts gemäß § 204 Abs. 1 VVG können Sie hier detailliert nachlesen...

Soweit die Theorie...

In der Praxis sieht das dann etwas anders aus. Krankenversicherer mögen einen Tarifwechsel nicht, denn es ist in der Regel mit Beitragsverlust verbunden. Wenn sich ein PKV-Kunde an seinen Anbieter mit einem Tarifwechselwunsch wenden, dann tut er das in erster Linie aus finanziellen Gründen, denn er möchte die Beitragslast reduzieren. Für den Krankenversicherer bedeutet das, weniger Einnahmen. Das ist nicht in seinem Sinne. Aus diesem Grund sollten sie nicht auf seine Unterstützung hoffen und das gilt natürlich auch für seinen Vertreter.

Sie werden jetzt vielleicht einwenden:

Aber was ist den mit den Tarifwechsel-Leitlinien - hier haben sich die Krankenversicherer verpflichtet beim Tarifwechsel zu unterstützen?

Ja, das stimmt und trifft auf alle Versicherer zu, die diesen Leitlinien beigetreten sind. Zurzeit sind das 24 von über 40, wobei der PKV-Verband davon spricht, dass es sich immerhin um 80% der gesamten PKV-Branche handle.

Die beigetretenen Unternehmen verpflichten sich alle in den Leitlinien formulierten Anforderungen umzusetzen und sich an die hier genannten Zeitangaben und Vorgehensweisen zu halten. Zunächst sieht das für den betroffenen Kunden so aus, als wäre damit alles gut und genau das möchte die PKV auch hier suggerieren.

Lieber Kunde, du brauchst keinen entsprechenden Experten mehr zu beauftragen dir zu helfen, weil wir das ja jetzt für dich tun.

Hört sich gut an, sieht bedauerlicherweise aber vollkommen anders aus. Da die PKV insgesamt intransparent ist, kann man als Kunde in diesem System keinesfalls erkennen, ob die Hilfe, von der hier gesprochen wird auch wirklich dem Kunden hilft oder doch eher dem Versicherer. Als Laie sind Sie der Willkür des Versicherers unterworfen. Nur mit genauer Kenntnis der Sach- und Rechtslage, gepaart mit Erfahrung und Detailwissen zu allen Tarifen, kann man sicherstellen, dass der Tarifwechsel zum eigenen Vorteil ausgestaltet wird.

Dennoch gibt es Hilfestellung, wenn Sie Ihren Tarifwechsel selbst durchführen wollen. Alles, was Sie dazu brauchen halte ich für Sie bereit...

  1. Eine Ersteinschätzung Ihrer Situation, die Ihnen genau zeigt, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Tarife Ihr Versicherer bereithält.
  2. Eine Übersicht aller Tarife der Krankenversicherer, falls Sie sich bereits vorab informieren wollen.
  3. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung, die es Ihnen ermöglicht den Tarifwechsel von A bis Z allein und erfolgreich durchzuführen.
  4. Tarif- und Leistungsvergleiche, wenn Sie Ihren passenden Zieltarif gefunden haben und sich mit den Risiken und Nebenwirkungen vertraut machen wollen.
  5. Sollte bereits ein Risikozuschlag bestehen, dann gibt es weitere Literatur, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um diesen Zuschlag zu reduzieren.
  6. Und sollten Sie letztlich doch an einen Punkt kommen, an dem Sie nicht weiter wissen, dann biete ich Ihnen meine Hilfe an...

Zuletzt aktualisiert am 15-08-2021 von Oliver Beyersdorffer.

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