Je weniger in den Bedingungen steht, desto besser - wie kann das sein?

Wenn es um moderne Tarifbedingungen geht, dann ist der Umfang im Laufe der Zeit immer größer geworden. Während früher, noch vor 20, 30 Jahren der tarifliche Bedingungswerk zum Teil auf ein, zwei Seiten niedergeschrieben war, umfassen aktuelle Unterlagen zum Teil 10, 15 und mehr Seiten. Was hat sich denn geändert seither?

Ganz einfach... die PKV wurde dutzende Male verklagt und hat vor Gericht verloren. Um das nicht erneut zu erleiden, wird nur alles in die Tarifbedingungen aufgenommen. Alles das, was versichert ist und dadurch haben die Krankenversicherer auch die Gelegenheit die einzelen Leistungsmerkmale mit sogenannten Sublimits zu versehen, also beispielsweise:

  • "X ist zu 80% versichert bis zu einem Höchstbetrag von Y EUR und danach zu 100%" oder
  • "X" ist zu 100% versichert bis zu einem Rechnungbetrag von max. Y EUR pro Kalenderjahr".

Dadurch kann der Versicherer anfallende Leistungsausgaben gleich begrenzen. Gleiches gilt auch, wenn man ein Preis- und Leistungsverzeichnis in den Tarifbedingungen einfügt. Für Sie als Versicherter ist zwar dann von vorne herein klar, wie Heilmittel oder Zahnersatzmaßnahmen erstattet werdem und das ist auch durchaus gut, da es Missverständnisse vermeidet.

Aber eigentlich ist es besser, je weniger in den Bedingungen ausformuliert ist denn in der PKV gibt es zwei Grundsätze:

  1. Es sind Dinge versichert, weil sie nicht explizit ausgeschlossen sind.
  2. Es sind Dinge nicht versichert, weil sie nicht explizit genannt sind.

Diese beiden Prinzipien betreffen vor allem Heilmittel und Hilfsmittel sowie Zahnersatzmaßnahmen. Alles andere ist eigentlich klar geregelt, denn es betrifft entweder Heilbehandlung durch Ärzte oder Heilpraktiker, Krankenhausbehandlungen und Zahnbehandlungen.

 

Zuletzt aktualisiert am 28-09-2026 von Oliver Beyersdorffer.