Gibt es den idealen Zeitpunkt für einen Tarifwechsel?

Das ist nicht so einfach zu beantworten und hängt letztlich von Ihren persönlichen Umständen ab. Grundsätzlich ist aber festzuhalten, dass es sich hier nicht um ein einmaliges Recht handelt, bei dem man unter keinen Umständen einen falschen Zeitpunkt erwischen darf. Ein Tarifwechsel können Sie so oft durchführen, wie Sie wollen.

Dennoch gibt es Zeitpunkte, die sicherlich idealer sind als andere:

  1. Zu einem Jahreswechsel - einerseits weil zum Jahresbeginn alles neu beginnt, beispielsweise in Bezug auf den Selbstbehalt, andererseits, weil die meisten Krankenversicherer zum Jahreswechsel ihre Beiträge anpassen.

  2. Zu Rentenbeginn - denn zu diesem Zeitpunkt verändert sich vieles, u. a. die Einkommenssituation, Grund genug sich über eine Neugestaltung des Versicherungsschutzes nachzudenken und sich die entsprechenden Alternativen anzusehen.

  3. Zur Beitragsanpassung, weil sich dann ein Überprüfung der Optionen immer anbietet, um das Preis-Leistungsverhältnis eventuell optimieren zu können.

Grundsätzlich können Sie einen Tarifwechsel zu jedem 1. eines Monats durchführen. Im eigenen Interesse sollten Sie aber ein entsprechendes Zeitfenster einplanen, denn Versicherer finden Tarifwechsel nicht gerade sexy und werden sich entsprechend Zeit lassen, bis sie reagieren.

 

DA WÄRE NOCH ETWAS ZU BEACHTEN...

Die PKV arbeitet mit Altersgruppen. Hierbei werden Fünfjahreszeiträume berücksichtigt, beginnend von 20 - 24, 25 - 29, 30 - 34, etc. Früher erfolgte auch die Beitragsberechnung in den einzelnen Tarifen in dieser Art, d. h., alle Personen - männlich oder weiblich - in einer Altersgruppe bezahlten bei Abschluss den gleichen Beitrag. Es handelt sich um eine Mischkalkulation, bei der nur der mittlere Jahrgang den tatsächlich notwendigen Beitrag für das mitgebrachte Risiko bezahlt. Veranschaulicht heißt das, dass beispielsweise in der Altersgruppe 25 bis 29 die beiden jüngsten Jahrgänge mehr Beitrag bezahlen als eigentlich notwendig und die beiden ältesten Jahrgänge entsprechend preiswerter sind als das Risiko es zulassen würde.

In Bezug auf die Alterungsrückstellung bedeutet das, dass bei manchen Tarifen und Versicherern die Zuführung, die eigentlich am Ende eines jeden Kalenderjahres erfolgt erst am Ende eines Fünfjahreszeitraums passiert.

Wer also zu einem anderen Zeitpunkt wechselt, der kann in Gefahr sein, dass er die Anrechnung für bis zu 4 Jahren verliert, je nachdem an welcher Stelle er sich in seiner Altersgruppe zum Zeitpunkt des Tarifwechsels befindet.

Inzwischen gibt es Tarife mit Einzelalter. Die Berechnung des Beitrags erfolgt also für jedes Eintrittsalter individuell. Hier geschieht auch die Zuführung zur Alterungsrückstellung jährlich.

Das Problem generell ist, dass Sie nicht wissen, welche Regelung für Ihren Vertrag und Tarife gilt und Ihr Krankenversicherer wird das auch nicht mitteilen... Sie verstehen schon - Geheimniskrämerei.

Vielleicht ist das der Zeitpunkt über professionelle Hilfe nachzudenken... hier erreichen Sie mich.

Zuletzt aktualisiert am 20-10-2022 von Oliver Beyersdorffer.

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