Verbraucherzentrale: Verzicht auf Mehrleistungen - keine Risikoprüfung
Bereits seit mehreren Jahren ist der Ratschlag der Verbraucherzentralen bei einem Tarifwechsel, auf die Mehrleistungen des Zieltarifs von vorneherein zu verzichten, denn dadurch lässt sich eine Gesundheitsprüfung umgehen. Auf den ersten Blick scheint das auch ein sehr kluger Rat zu sein, zumal man als betroffener PKV-Kunden so elegant diese Klippe "Gesundheitsprüfung" umschiffen kann. Außerdem ist das rechtlich sauber, denn das Tarifwechselrecht ermöglicht diese Gegengestaltung, falls der Versicherer einen Risikozuschlag verlangt.
Auf den zweiten Blick - aus dem Blickwinkel eines Experten gesehen - entpuppt sich dieser Rat als eine fatale Fehleinschätzung der Situation. Warum?
Ganz einfach... die Gesundheitsprüfung betrifft nicht den bereits bestehenden Versicherungsumfang, sondern ausschließlich Leistungsmerkmale, die jetzt dem bestehenden Umfang durch die Wahl des Zieltarifs hinzugefügt werden. Bei einem Tarifwechsel sollte es in erster Linie um die Erhaltung von Versicherungsschutz gehen, eine mögliche Erweiterung desselben, der dennoch Beitragsvorteile bietet.
Vor diesem Hintergrund sollte man als betroffener PKV-Kunde zunächst einmal die Bedingungen ausloten, unter denen man diesen zusätzlichen Versicherungsschutz erhält. Das geht nur mit einer Gesundheitsprüfung und sollte sich dann im Anschluss herausstellen, dass der Preis in keinem Verhältnis zu den zusätzlichen Leistungen steht, dann kann man immer noch darauf verzichten.
Was ist denn nun so verwerflich an dem Ratschlag der Verbraucherzentrale?
Das ist schnell erläutert...
- Zunächst haben Sie als PKV-Kunde Anspruch auf die im Zieltarif enthaltenen Leistungen und damit auch auf die, die zu Ihrem bisherigen Versicherungsumfang durch den Tarifwechsel hinzukommen, denn Sie bezahlen auch Beitrag dafür.
- Allein dadurch sollten Sie zunächst versuchen, diese zusätzlichen Leistungen auch zu erhalten und wenn sich dann durch das Ergebnis der Gesundheitsprüfung herausstellt, dass der Preis dafür einfach in keinem guten Verhältnis steht, dann verzichten Sie.
Durch den Ratschlag der Verbraucherzentralen wird Ihnen aber diese Möglichkeit von vorne herein genommen.
Das ist eine falsche Beratung! Offenbar haben die "Fachleute" der Verbraucherzentrale nicht die notwendige Fachkenntnis, die hier eine fehlerlose Beratung zu ermöglicht. Bedauerlicherweise kann man sie noch nicht einmal zur Verantwortung ziehen... denn die Verbraucherzentrale verfügt weder über eine entsprechende Zulassung über die Gewerbeordnung noch über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, wie das in Deutschland Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater benötigen, andernfalls dürfen sie nicht tätig sein.
Für Verbraucherzentralen gilt das nicht und nachdem ich bei meiner zuständigen IHK nachgefragt hatte, wurde mit von dort auch signalisiert, dass man das mit großer Besorgnis sehe.
Weitere Hinweise zur Gesundheitsprüfung im Rahmen eines Tarifwechsel und warum Sie das nicht beunruhigen sollte, finden Sie hier...
Zuletzt aktualisiert am 03-10-2021 von Oliver Beyersdorffer.