Der Zieltarif hat Mehrleistungen - wie gehe ich damit um?

Zunächst einmal sind zusätzliche Leistungen im Rahmen eines Tarifwechsels begrüßenswert, weil es Ihr Leistungsversprechen erweitert und wenn es sich um einen Tarif neuerer Generation handelt, dann sind diese Mehrleistungen auch zeitgemäß. Aber mit der Erweiterung oder Vervollständigung des Versicherungsschutzes ist auch eine Gesundheitsprüfung verbunden. Das braucht Sie nicht zu beunruhigen, denn sie darf sich ausschließlich auf diese Mehrleistungen beziehen.

Weitere Hinweise zur Gesundheitsprüfung im Rahmen eines Tarifwechsel und warum Sie hierbei völlig ruhigen bleiben können, finden Sie hier...

Im Ergebnis der Gesundheitsprüfung wird Ihr Krankenversicherer einen Beitragszuschlag von Ihnen fordern und dabei führt er die Krankheitsbilder auf, die diesen Zuschlag verursachen. Was er in der Regen nicht nennt, sind die jeweiligen Mehrleistungen des Zieltarifs.

Aber genau darauf haben Sie einen Anspruch und nur wenn Sie die zusätzlichen Leistungsmerkmale kennen, können Sie auch wiederum für sich klären, ob der Preis, den der Versicherer dafür zusätzlich aufruft angemessen ist.

In der Regel geht es bei einem Tarifwechsel nicht um mehr Leistung, sondern um einen geringeren Beitrag für ein vergleichbares Leistungspaket.

Was ist zu tun? Ganz einfach, fordern Sie Ihren Krankenversicherer auf Ihnen die Mehrleistungen aus seiner Sicht zu benennen.

Dazu gibt es sogar Rechtsprechung. Der BGH hat dazu bereits 2016 geurteilt, dass die Mehrleistung einer Zusatzversicherung entspricht und man als Versicherter sehr wohl den Inhalt kennen muss, für den man einen höheren Betrag bezahlen soll.

Das Urteil vom 20.07.2016 - Az.: IV ZR 45/16 lässt sich hier herunterladen...

Zuletzt aktualisiert am 11-11-2023 von Oliver Beyersdorffer.

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