Der Versicherer will eine Gesundheitsprüfung, ich habe Angst - was jetzt?

Sie haben in der Zwischenzeit den idealen Tarif für einen Wechsel gefunden und Pakungsbeilage und Preis signalisieren Ihnen, dass das alles passt. Einem Wechsel steht nichts mehr im Weg. Aber jetzt kommt auf einmal der Versicherer mit einer Gesundheitsprüfung um die Ecke - und Ihnen wird angst und bange...

Was jetzt, wie soll das weitergehen? Die Brüder wissen ganz genau, dass ich nicht ganz gesund bin und was geschieht jetzt mit meinem Tarifwechsel?

KEIN GRUND ZUR SORGE

Das ist das erste, was Sie hier verstehen müssen. Sie brauchen sich nicht zu sorgen, denn bei der Gesundheitsprüfung geht es ausschließlich um Leistungen des Zieltarifs, die in Ihrem bisherigen Versicherungsschutz nicht enthalten waren.

Die Gesundheitsprüfung darf sich ausschließlich darauf beziehen. Alles was bislang bereits versichert war, das ist nicht von einer Gesundheitsprüfung betroffen. Nur in den Punkten, die aufgrund des Wechsels nun hinzukommen, ist die Prüfung notwendig. Das kann auch einen höheren Erstattungsrahmen betreffen und/oder einen sich reduzierenden Selbstbehalt.

ALS CHANCE SEHEN UND NUTZEN

Bei seiner Bewertung stützt sich Ihr Krankenversicherer auch auf die Historie, genauer gesagt, die Leistungshistorie. Er zieht also auf den eingereichten Rechnungen seine Erkenntnisse, ohne jedoch Befundberichte zu kennen. Bei der Abrechnungsweise ist es üblich, dass gestellte Diagnosen sich in den Rechnungen wiederfinden und im Laufe der Zeit werden das natürlich mehr.

Für den Krankenversicherer entsteht der Eindruck, dass alle hier genannten Krankheitsbilder auch tatsächlich vorliegen. Das entspricht aber in der Regel gar nicht der Realität. Alle jemals gestellten Diagnosen finden hier Erwähnung. Auch solche, die im ersten Moment nur als Verdacht bestanden und dann aber aufgfrund von Untersuchung ohne Befund blieben. Darüber hinaus finden sich auch Krankheitsbilder, die bereits ausgeheilt sind.

Alles was nicht zutreffend ist lässt sich bereinigen und ein Tarifwechsel bietet dazu eine hervorragende Gelegenheit, um die Kenntnisse des Versicherers über die eigenen gesundheitlichen Verhältnisse an die Realität anzupassen.

Sie sehen also, es gibt keinen Grund sich zu fürchten und selbst wenn es zu einem Risikozuschlag kommen sollte, dann ist es im ersten Moment nur wichtig drei Dinge zu klären:

  1. Sind die hier aufgrführten Erkrankungen korrekt oder muss man das bereinigen?
  2. Ist der nach Bereinigung geforderte Zuschlag für die Mehrleistungen angemessen oder nicht?
  3. Ist es Ihnen wichtig diese Mehrleistungen auch zu erhalten?

Wenn nicht, nun,... dann sieht das Tarifwechselrecht auch die Möglichkeit der Gegengestaltung vor. Sie können auf die Mehrleistungen im Zieltarif verzichten und umgehen damit einen Risikozuschlag.

Wenn Sie Hilfe brauchen oder Fragen haben, dann zögern Sie bitte nicht - ich bin nur eine E-Mail weit entfernt und hier erreichen Sie mich ;-)

Zuletzt aktualisiert am 25-03-2024 von Oliver Beyersdorffer.

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