UMSTELLUNG IN DEN STANDARDTARIF
Nicht jeder PKV-Kunde ist zugangsberechtigt. Nur wer bereits bei seinem aktuellen PKV-Anbieter vor dem 31.12.2008 versichert war kann spätestens ab 65 den Standardtarif als Seniorenlösung wählen.
Darüber hinaus sind weitere Voraussetzungen für eine Umstellung zu erfüllen:
- Ihre Vertragsdauer muss mindestens zehn Jahre umfassen - allerdings ist diese Hürde bereits seit 2019 obsolet.
- Sollte eine Umstellung bereits vorher, frühestens ab 55 erfolgen, dann dürfen Ihre Einkünfte nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegen -
(2021: 64.350 EUR).
Wenn Sie bereits vor 2003 versichert waren gilt die jeweils aktuelle Beitragsbemessungsgrenze als Hürde -
(2021: 58.050 EUR).
Auch wenn üblicherweise eine längere Versicherungszeit vorteilhafter ist, wirkt sich das in diesem Fall bezogen auf die Höhe der Einkünfte nachteilig aus, wenn man sich bereits vor 65 Zugang zum Standardtarif wünscht.
HÖCHSTBETRAG-REGELUNG
Der Höchstbetrag im Standardtarif ist limitiert. Sollte er über den jeweils gültigen Höchstbetrag der GKV steigen, dann wird er sozusagen automatisch auf diesen Betrag heruntergeregelt. Im Fachjargon spricht man von Beitragskappung.
Das ist einer der großen Vorteile, die der Standardtarif bietet.
EHEGATTEN-REGELUNG
Wer mit seinem Ehepartner im Standardtarif versichert ist hat zusätzlich Anspruch auf die Ehegattenregelung, die vorsieht, dass beide zusammen einen maximalen Beitrag in Höhe von 150 Prozent des Höchstbeitrags bezahlen.
Bezogen auf den Höchstbetrag von 2021, bedeutet das 1,5 * 706,28 EUR : 2 = 529,71 EUR.
FAKTEN ZUM STANDARDTARIF
2019 | 2020 | |
Vollversicherte Personen | 8.732.400 | 8.723.900 |
Versicherte im Standardtarif mit Beihilfe | 6.400 | 6.300 |
Versicherte im Standardtarif ohne Beihilfe | 45.000 | 46.300 |
Versicherte im Standardtarif gesamt | 51.400 | 52.600 |
Höchstbetrag in EUR | 662,48 | 684,38 |
Quelle: Zahlenportal des PKV-Verbands, 2023 |
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