UMSTELLUNG IN DEN STANDARDTARIF

Nicht jeder PKV-Kunde ist zugangsberechtigt. Nur wer bereits bei seinem aktuellen PKV-Anbieter vor dem 31.12.2008 versichert war kann spätestens ab 65 den Standardtarif als Seniorenlösung wählen.

Darüber hinaus sind weitere Voraussetzungen für eine Umstellung zu erfüllen:

  1. Ihre Vertragsdauer muss mindestens zehn Jahre umfassen - allerdings ist diese Hürde bereits seit 2019 obsolet.

  2. Sollte eine Umstellung bereits vorher, frühestens ab 55 erfolgen, dann dürfen Ihre Einkünfte nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegen -
    (2021: 64.350 EUR).
    Wenn Sie bereits vor 2003 versichert waren gilt die jeweils aktuelle Beitragsbemessungsgrenze als Hürde -
    (2021: 58.050 EUR).

Auch wenn üblicherweise eine längere Versicherungszeit vorteilhafter ist, wirkt sich das in diesem Fall bezogen auf die Höhe der Einkünfte nachteilig aus, wenn man sich bereits vor 65 Zugang zum Standardtarif wünscht.

 

HÖCHSTBETRAG-REGELUNG

Der Höchstbetrag im Standardtarif ist limitiert. Sollte er über den jeweils gültigen Höchstbetrag der GKV steigen, dann wird er sozusagen automatisch auf diesen Betrag heruntergeregelt. Im Fachjargon spricht man von Beitragskappung.

Das ist einer der großen Vorteile, die der Standardtarif bietet.

 

EHEGATTEN-REGELUNG

Wer mit seinem Ehepartner im Standardtarif versichert ist hat zusätzlich Anspruch auf die Ehegattenregelung, die vorsieht, dass beide zusammen einen maximalen Beitrag in Höhe von 150 Prozent des Höchstbeitrags bezahlen.

Bezogen auf den Höchstbetrag von 2021, bedeutet das 1,5 * 706,28 EUR : 2 = 529,71 EUR.

FAKTEN ZUM STANDARDTARIF

  2019 2020
Vollversicherte Personen 8.732.400 8.723.900
Versicherte im Standardtarif mit Beihilfe 6.400 6.300
Versicherte im Standardtarif ohne Beihilfe 45.000 46.300
Versicherte im Standardtarif gesamt 51.400 52.600
Höchstbetrag in EUR 662,48 684,38

Quelle: Zahlenportal des PKV-Verbands, 2023


MEHR ZUM STANDARDTARIF?

Weitere wertvolle Informationen zum Standardtarif, die Ihnen vielleicht sogar die Entscheidung für eine Umstellung erleichtern finden Sie gleich hier...

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