RÜCKKEHR IN DIE GKV

Die Hürden, um zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu kommen sind für PKV-Kunden besonders hoch. Der Gesetzgeber möchte ein „System-Hopping“ vermeiden und daher hat er im Laufe der letzten Jahre durch Gesundheitsreformen die Rückkehroptionen verschärft. Wer erstmal die 55 passiert hat, für den ist eine Rückkehr so gut wie ausgeschlossen - sagt man...

Das stimmt aber nicht grundsätzlich und in jedem Fall - im Gegenteil. Eigentlich gibt es mehrere Wege, die eine Rückkehr ermöglichen können, allerdings ist das von verschiedenen Voraussetzungen abhängig und oftmals an bestimmte Bedingungen geknüpft. Das gilt nicht nur für Selbständige und Freiberufler, sondern auch für abhängig Beschäftigte, die aufgrund ihrer Einkünfte sich für die PKV entschieden haben und nun nach Möglichkeiten suchen, um zurückzukehren.

Lösungen kann es auch hier geben, wenngleich eine Umsetzung manchmal auch die Beteiligung mehrerer Personen erfordert.

Tatsache ist aber, dass oft einfache Chancen gar nicht gesehen oder erkannt werden.

 

BEITRAGSBERECHNUNG

Die Beitragsberechnung geschieht nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Beitrag ist also abhängig von den Höhe der Einkünfte, die jemand erzielt. Dazu zählen zunächst einmal alle Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Einkünfte aus

  • Selbständigkeit,
  • Freien Berufen,
  • abhängiger Beschäftigung,
  • Renten und Versorgungsbezügen,
  • Vermietung und Verpachtung,
  • Kapitalvermögen,
  • etc.

Alle diese Einnahmen unterliegen der Beitragspflicht, bis zum Höchstbetrag der GKV oder anders ausgedrückt bis maximal zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze.

BETRAGSBERECHNUNG IN DER PKV

In der PKV ist die Höhe des Beitrags vom Eintrittsalter, dem gewählten Versicherungsumfang und dem Gesundheitszustand ab - bis 2012 war außerdem noch das Geschlecht für die Beitragsberechnung ausschlaggebend.

 

ERSTEINSCHÄTZUNG

Wenn Sie eine entsprechende Einschätzung Ihrer Optionen brauchen, dann finden Sie hier mein Angebot...

FAKTEN ZUR GKV

Beitragssteigerung der GKV im Vergleich zum Standardtarif zwischen 2011 und 2021 - Quelle: PKV-Zahlenbericht, 2021

  jährlich monatlich
Beitragsbemessungs-grenze 2021 58.050,00 EUR 4.837,50 EUR

Quelle: Bundesregierung, 2021

  in EUR in %
Höchstbeitrag 706,28 14,6
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 62,89 1,3
Durchschnittlicher Gesamtbeitrag 769,17 15,9

Quelle: Gesetzliche Krankenkassen, 2021


BESONDERHEIT: KVdR

Wer Anspruch auf die KVdR - die Krankenversicherung der Rentner hat, bei dem werden nur Renten und Versorgungsbezüge verbeitragt. Alle anderen Einkunftsarten bleiben unberücksichtigt. Zugangsberechtigt ist aber nur der, der 90 Prozent der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens gesetzlich versichert war. Dabei ist es unerheblich ob es sich um eine Pflicht- oder eine freiwillige Versicherung handelt.

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