
SENIORENLÖSUNGEN FÜR PKV-KUNDEN
Die Beiträge in der Krankenversicherung steigen. Betroffen sind beide Systeme, also sowohl die Private als auch die Gesetzliche Krankenversicherung.
Aber PKV-Kunden sind im Alter oftmals bei weitem stärker betroffen, denn für die PKV ist die Höhe der Einkünfte ihrer Kunden unerheblich.
Wenn aber im Ruhestand die Einkommensströme seichter werden, dann kann der PKV-Beitrag schnell zu einer Belastung und sogar zu finanzieller Überforderung führen. Um das zu vermeiden, gibt es die sogenannten Sozialtarife der Privaten Krankenversicherung,
- der Standardtarif und
- den Basistarif.
Beide Tarife sind der Gesetzlichen Krankenversicherung nachempfunden, nicht identisch aber ähnlich und beide Tarife haben ein Beitragslimit. Sie können niemals teurer werden, als der jeweils gültige Höchstbetrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Aufgrund ihren unterschiedlichen Entstehungsdaten, sind Standardtarif und Basistarif auch nicht in ihrem Leistungsversprechen identisch, denn sie basieren auf dem jeweils gültigen SGB V. Beim Standardtarif wurde 1994 eingeführt und sein Leistungsumfang geht auf die Gesundheitsreform von 1993 zurück, die unter dem Begriff Gesundheitsstrukturgesetz bekannt ist.
Der Basistarif wurde als Folge der des sogenannten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) zum Januar 2009 eingeführt.
Das erklärt auch die unterschiedlichen Höchstbeträge, die für beide Sozialtarife gelten:
- Standardtarif für 2024: 755,56 EUR.
- Basistarif für 2024: 843,52 EUR.
PKV-BEITRAG IM RENTENALTER BEZAHLBAR HALTEN
Als betroffener PKV-Kunde haben Sie verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um Ihren Beitrag auf ein bezahlbares Niveau zu senken. Da man sich oftmals in den Jahren vor Rentenbeginn darüber Gedanken macht, ob das Ganze auf Dauer auch finanzierbar ist, muss man nicht notwendigerweise erst in den Ruhestand gehen, bevor man an der Situation etwas ändern kann.
Folgende Maßnahmen können getroffen werden:
Die Unterschiede in der Beitragsberechnung bei PKV und GKV
In der PKV berechnet sich der Beitrag nach Alter bei Eintritt, Gesundheitszustand und dem gewählten Versicherungsumfang sowie bis 2013 auch nach Geschlecht, denn den unterschiedlichen Lebenserwartungen von Männern und Frauen wurde ebenfalls Rechnung getragen. Heute ist das anders, denn in der PKV gibt es nur noch so genannte UNISEX-Tarife. Dabei handelt es sich um eine Mischkalkulation.
Bedauerlicherweise entwickeln sich die Beiträge nicht linear, sondern entsprechend der Inanspruchnahme basierend auf der Größe des jeweiligen Kollektivs in den einzelnen Altersgruppen. Ich weiß, das klingt jetzt etwas kryptisch und ich möchte das verdeutlichen...
In der GKV richtet sich der Beitrag ausschließlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Je höher die Einkünfte, desto höher ist der Beitrag bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei sinkenden Einkünften reduziert sich auch der Beitrag und genau das ist natürlich interessant, wenn es um den Ruhestand geht, denn normalerweise reduzieren sich in dieser Phase die Einkünfte.
WEITERE ALTERNATIVEN
Es gibt aber auch präventive Maßnahmen, die man ergreifen kann solange man jünger ist. Krankenversicherer empfehlen gerne die Beitragsentlastungskomponente und es gibt wirklich nur sehr wenige Versicherer, die kein solches Modell vorhalten... zurzeit eigentlich nur einen, die LKH.
Aber alle anderen Versicherer bieten ein solches Modell an, bei dem man sich ein Beitragspolster anspart, das dann ab dem Rentenbeginn den Beitrag reduziert. Allerdings sind diese Modelle bis auf eines darauf ausgelegt, dass sie auch während der Entlastungsphase weiterhin Beitrag kosten und das schmälert die Attraktivität bei weitem... dennoch kann das Modell sinnvoll sein, sofern man es frühzeitig abschließt und rechtzeitig beendet.
Für folgende Versicherte kann ein Beitragsentlastungsmodell eine (temporäre) Lösung sein:
Angestellte
- wenn der Arbeitgeberanteil noch nicht komplett ausgeschöpft ist;
- wenn aufgrund der gesundheitlichen Verhältnisse der Versicherungsschutz nicht erweitert werden kann und dadurch der Beitrag aufgestockt wird, um den Arbeitgeber maximal auszuschöpfen.
Beamte
da Beamte in der Regel als Versorgungsempfänger 70 Prozent Beihilfe haben und nur 30 Prozent über die Ergänzungsversicherung abgedeckt werden müssen, kann der Beitrag nahezu auf null reduziert werden
Für Selbständige und Freiberufler gibt es andere Lösungen, die eigentlich besser geeignet sind. Auch wenn sich hier in der Regel keinerlei steuerliche Anrechenbarkeit hinsichtlich des "Beitrags" ergibt, sind Sparformen, wie beispielsweise ETF, etc. allein aufgrund der freuen Verfügbarkeit von Vorteil.
Beitragsentlastungsmodelle sind zweckgebunden und dienen nur einem eizigen Ziel, den Beitrag ab einem bestimmten Alter zu reduzieren. Sollte die PKV nicht bis zu diesem Zeitpunkt bestehen, dann ist dieser zusätzliche Beitrag und was sich im Laufe der Zeit daraus entwickelt verloren. Letztlich bindet man sich mit einem solchen Modell zusätzlich an den Versicherer, denn im Falle einer Kündigung wird nur das auf einen anderen Anbieter übertragen, was portabel ist. In Beitragsentlastungsmodellen werden keine Übertragungswerte gebildet.
ENTLASTUNGSMODELLE
Wenn Sie als betroffener PKV-Senior bereits ein Beitragsentlastungsmodell haben, dann wird es höchste Zeit den Status Quo zu prüfen, solange es noch nicht in die aktive Phase eingetreten ist, denn erstmal aktiviert, lässt es sich nicht mehr beenden und es ist in der Regel bis zum Vertragsende beitragspflichtig.
Wenn Ihre Beitragsentlastung noch nicht wirkt, weil es erst in der Zukunft aktiviert wird, dann wird es höchste Zeit Ihrem Versicherer einige Fragen zu stellen.
Alles Wissenswerte zu Beitragsentlastungsmodellen finden Sie hier...