DER STANDARDTARIF KANN EINE ALTERNATIVE SEIN
Das Leistungsversprechen des Standardtarifs ist der Gesetzlichen Krankenversicherung nachempfunden, wobei er nicht damit identisch ist... in manchen Bereichen ist er sogar durchaus umfassender. Trotzdem hat er einen schlechten Ruf - nicht nur bei Ärzten, nein, sondern auch bei PKV-Kunden, wie Ihnen. Aber zu unrecht.
Allerdings ist die PKV gar nicht daran interessiert den schlechten Ruf des Standardtarifs zu korrigieren. Und das hat auch seinen Grund... wäre allgemein bekannt, wie gut die Leistungsinhalte sind, dann wären sehr viel mehr Menschen im Standardtarif.
Vor allem soll der Standardtarif aber vor finanzieller Überlastung schützen... er verfügt über eine Beitragsbremse. Ich erkläre das mal genauer - der Höchstbeitrag im Standardtarif ist auf den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkasse begrenzt. Er kann niemals teurer werden.
Das ist nur eine Sicherungsmaßnahme, denn die bisherige Versicherungszeit wirkt sich beitragsmindernd aus, so dass die meisten Standardtarifversicherten gar nicht auf die Beitragsbegrenzung angewiesen sind.
Laut Zahlenbericht des PKV-Verbands für 2022 waren nur 53.000 Menschen im Standardtarif versichert. Insgesamt waren 8.704.500 Bundesbürger privat krankenversichert... weniger als 1 Prozent, nicht mal 0,7 Prozent davon sind im Standardtarif - das ist wirklich wenig. Übrigens, die Beitragslimitierung brauchen nur 555 Versicherte... noch nicht einmal 1,1 Prozent.
Der Standardtarif steht jedem PKV-Kunden offen, der folgende Bedingungen erfüllt:
- Der Vertrag beim aktuellen Krankenversicherer wurde vor dem 31.12.2008 abgeschlossen.
- Die Krankenversicherung besteht seit mindestens 10 Jahren.
(Hinweis: Diese Voraussetzung ist bereits seit 2019 irrelevant, denn wenn die zehn Jahre nicht erfüllt sind, dann kann der Vertrag nicht vor Dezember 2008 bestanden haben.) - Das 55. Lebensjahr ist vollendet, sofern die Einkünfte unterhalb der Versicherungs-pflichtgrenze liegen - für 2024 gilt:
- 62.100 EUR bereits vor 01.01.2003 PKV-versichert
- 69.300 EUR nach dem 01.01.2003 PKV-versichert - oder das 65. Lebensjahr ist vollendet - in diesem Fall sind die Höhe der Einkünfte irrelevant.
Das sind die Zugangsvoraussetzungen. Sind sie erfüllt, dann gibt's keinerlei Hindernisse.
Alles Wissenswerte zu der Verwendungsweise von ALTERUNGSRÜCKSTELLUNGEN habe ich hier für Sie bereitgestellt...
INFORMATIONSPFLICHTENVERORDNUNG - mehr dazu erfahren Sie gleich hier...
TARIFWECHSEL-LEITLINIEN - die wichtigsten Hinweise im Detail finden Sie unter...
JEDE MENGE MYTHEN
Die Nummer mit der Zusatzversicherung ist nur eine dieser Mythen, die sich um den Standardtarif ranken... bedauerlicherweise ist es Absicht ihn in diesem, sagen wir mal... trüben Licht zu präsentieren.
Die PKV ist gar nicht daran interessiert, dass sich mehr Menschen für den Standardtarif interessieren. Das hat was mit Image zu tun, weil die PKV behaupten kann, dass nicht einmal 1 Prozent der PKV-Kunden den Standardtarif nötig haben.
Außerdem hat es was mit Kosten zu tun... je mehr PKV-Kunden in den Standardtarif wechseln, desto größer werden auch die Ausgaben sein, denn es handelt sich hier um ältere Versicherte und statistisch gesehen damit um Menschen, die häufiger medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
Doch erst mal der Reihe nach. Es geht hier nicht darum mit meinem Wissen zu protzen,... sondern vor allem darum, Ihnen zu helfen, weil Ihr Krankenversicherer immer auch die eigenen Interessen im Blick behält und darum nicht "objektiv" beraten kann, also objektiv, im Sinne des Wortes. Das ist aber nicht die ganze Geschichte...
Ihr Versicherungsmakler wird Sie ebenfalls nicht in Kenntnis aller Fakten beraten können, weil die PKV den Vermittlern nicht alle Informationen zur Verfügung stellt - Augenblick, das ist jetzt nicht richtig formuliert... viel mehr handelt es sich um Halbwahrheiten, die sich, sofern man tatsächlich danach sucht und vor allem auch weiß, wo man suchen muss vervollständigen lassen würden, aber die PKV verhält sich hier passiv - und das mit voller Absicht.
AKTUELLE BEITRAGSANPASSUNG IM STANDARTARIF ZUM 01.07.2024
Betroffen sind sowohl Frauen als auch Männer. Es ist die erste Beitragsänderung seit 2021. Davor wurden die Beträge 2018 letztmalig geändert, wobei nur Männer betroffen waren. Für Frauen erfolgte die letzte Änderung der Beiträge 2016.
Zur aktuellen Anpassung teilt der PKV-Verband mit, dass sich der durchschnittliche Beitrag im Standardtarif um rund 34 EUR auf 400 EUR monatlich erhöhen wird - wie gesagt ist, hier wird von "durchschnittlicher" Erhöhung und das wirkt sich bei jedem vollkommen anders aus.
Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif, der vom PKV-Verband kalkuliert und verwaltet wird.
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BRANCHENEINHEITLICH ABER UNTERSCHIEDLICHE BEITRAGSHÖHE
Beim Standardtarif handelt es sich um einen der sogenannten "brancheneinheitlichen" Tarife, also gleich und trotzdem nicht identisch. Denn es gibt Beitragsunterschiede bei den einzelnen Krankenversicherern und betroffene PKV-Kunden wundern sich darüber.
Wenn der Standardtarif "ein" Tarif ist, den alle Krankenversicherer identisch im Angebot haben - gleicher Versicherungsschutz, keinerlei Abweichungen im Leistungsumfang, dann wäre es ja nur logisch und folgerichtig, dass auch der Beitrag bei allen Anbieter gleicht ist.
Das ist aber nicht der Fall und dennoch ist er brancheneinheitlich. Ich weiß, das hört sich zunächst einmal widersprüchlich an...
Eigentlich ist das aber ganz einfach zu erklären.
Die Abweichungen sind gering und den unterschiedlichen Verwaltungskosten geschuldet. Jedes Unternehmen hat seine eigene Quote und daher kommt es zu diesen Unterschieden.
WER KALKULIERT DIE BEITRÄGE?
Der PKV-Verband hat den Standardtarif zu kalkulieren und verwalten. Ändern sich die Ausgaben oder die Sterbewahrscheinlichkeiten, dann ist er verpflichtet, genau wie jedes Krankenversicherungsunternehmen auch, zu prüfen, ob eine Beitragsänderung erfolgen muss.
In diesem Fall werden für jeden Jahrgang die sogenannten Neugeschäftsbeiträge berechnet und auf Basis dieser Datenlage kann dann jeder Krankenversicherer für seine Versicherten den individuellen Beitrag kalkulieren, mit Blick auf die eigenen Verwaltungskosten und die entsprechende Anrechnung von Versicherungszeiten und Rückstellungen.
GRUNDSÄTZLICHES ZUM STABDARDTARIF
Um die Beitragslimitierung im Standardtarif zu gewährleisten, sind die Vergütungssätze geringer als bei den regulären PKV-Tarifen. Dennoch ist die Vergütung oftmals höher als das GKV-Niveau und ermöglicht den behandelnden Ärzten und Zahnärzten größere Therapiefreiheiten.
- Es findet keine Begrenzung auf Regelleistungen wie in der GKV statt.
- Das Wirtschaftlichkeitsgebot und die damit verbundene Beschränkung auf die günstigsten Behandlungsalternativen besteht nicht.
- Keine Budgetierung, wie in der GKV üblich.
- Es gelten keine Festbeträge bei der Verordnung von Arzneimitteln oder Generikavorschriften
- Eine Verweisung auf Rabattverträge erfolgt nicht.
Der Versicherungsschutz ist der GKV nachempfunden, keinesfalls idendisch. Die ärztliche Versorgung ist über die kassenärztlichen Vereinigungen gewährleistet.
ABRECHENBARE GEBÜHREN
Erstattungsfähige Gebührensätze im Standardtarif nach § 5b GOÄ in Verbindung mit § 75 Abs. 3a SGB V
- 1,8-fach (GOÄ) - persönliche ärztliche Leistungen
- 2,0-fach (GOZ) - persönliche zahnärztliche Leistungen
- 1,38-fach (GOÄ) - medizinisch-technische Leistungen
- 1,16-fach (GOÄ) - Laboratoriumsuntersuchungen
Der PKV-Verband stellt ein Merkblatt bereit, dass zur Vorlage in Arzt- und Zahnarztpraxen verwendet werden kann.