DER STANDARDTARIF KANN EINE ALTERNATIVE SEIN

Das Leistungsversprechen des Standardtarifs ist der Gesetzlichen Krankenversicherung nachempfunden, wobei er nicht damit identisch ist... in manchen Bereichen ist er sogar durchaus umfassender. Trotzdem hat er einen schlechten Ruf - nicht nur bei Ärzten, nein, sondern auch bei PKV-Kunden, wie Ihnen. Aber zu unrecht.

Allerdings ist die PKV gar nicht daran interessiert den schlechten Ruf des Standardtarifs zu korrigieren. Und das hat auch seinen Grund... wäre allgemein bekannt, wie gut die Leistungsinhalte sind, dann wären sehr viel mehr Menschen im Standardtarif.

Vor allem soll der Standardtarif aber vor finanzieller Überlastung schützen... er verfügt über eine Beitragsbremse. Ich erkläre das mal genauer - der Höchstbeitrag im Standardtarif ist auf den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkasse begrenzt. Er kann niemals teurer werden.

Das ist nur eine Sicherungsmaßnahme, denn die bisherige Versicherungszeit wirkt sich beitragsmindernd aus, so dass die meisten Standardtarifversicherten gar nicht auf die Beitragsbegrenzung angewiesen sind.

Laut Zahlenbericht des PKV-Verbands für 2021 waren nur 53.900 Menschen im Standardtarif versichert. Insgesamt waren 8.717.500 Bundesbürger privat krankenversichert... weniger als 1 Prozent, nicht mal 0,7 Prozent davon sind im Standardtarif - das ist wirklich wenig. Übrigens, die Beitragslimitierung brauchen nur 595 Versicherte... gerade mal 1,1 Prozent.

Der Standardtarif steht jedem PKV-Kunden offen, der folgende Bedingungen erfüllt:

  • Der Vertrag beim aktuellen Krankenversicherer wurde vor dem 31.12.2008 abgeschlossen.
  • Die Krankenversicherung besteht seit mindestens 10 Jahren.
    (Hinweis: Diese Voraussetzung ist bereits seit 2019 irrelevant, denn wenn die zehn Jahre nicht erfüllt sind, dann kann der Vertrag nicht vor Dezember 2008 bestanden haben.)
  • Das 55. Lebensjahr ist vollendet, sofern die Einkünfte unterhalb der Versicherungs-pflichtgrenze liegen - für 2024 gilt:
    - 62.100 EUR bereits vor 01.01.2003 PKV-versichert
    - 69.300 EUR nach dem 01.01.2003 PKV-versichert
  • oder das 65. Lebensjahr ist vollendet - in diesem Fall sind die Höhe der Einkünfte irrelevant.

Das sind die Zugangsvoraussetzungen. Sind sie erfüllt, dann gibt's keinerlei Hindernisse.

Alles Wissenswerte zu der Verwendungsweise von ALTERUNGSRÜCKSTELLUNGEN habe ich hier für Sie bereitgestellt...

INFORMATIONSPFLICHTENVERORDNUNG - mehr dazu erfahren Sie gleich hier...

TARIFWECHSEL-LEITLINIEN - die wichtigsten Hinweise im Detail finden Sie unter...

JEDE MENGE MYTHEN

Die Nummer mit der Zusatzversicherung ist nur eine dieser Mythen, die sich um den Standardtarif ranken... bedauerlicherweise ist es Absicht ihn in diesem, sagen wir mal... trüben Licht zu präsentieren.

Die PKV ist gar nicht daran interessiert, dass sich mehr Menschen für den Standardtarif interessieren. Das hat was mit Image zu tun, weil die PKV behaupten kann, dass nicht einmal 1 Prozent der PKV-Kunden den Standardtarif nötig haben.

Außerdem hat es was mit Kosten zu tun... je mehr PKV-Kunden in den Standardtarif wechseln, desto größer werden auch die Ausgaben sein, denn es handelt sich hier um ältere Versicherte und statistisch gesehen damit um Menschen, die häufiger medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.

Doch erst mal der Reihe nach. Es geht hier nicht darum mit meinem Wissen zu protzen,... sondern vor allem darum, Ihnen zu helfen, weil Ihr Krankenversicherer immer auch die eigenen Interessen im Blick behält und darum nicht nicht objektiv beraten kann. Das ist aber nicht die ganze Geschichte...

Ihr Versicherungsmakler wird Sie ebenfalls nicht in Kenntnis aller Fakten beraten können, weil die PKV den Vermittlern nicht alle Informationen zur Verfügung stellt - Augenblick, das ist jetzt nicht richtig formuliert... viel mehr handelt es sich um Halbwahrheiten, die sich, sofern man tatsächlich danach sucht und vor allem auch weiß, wo man suchen muss vervollständigen lassen würden, aber die PKV verhält sich hier passiv - und das mit voller Absicht.

 

LETZTE BEITRAGSANPASSUNG IM STANDARTARIF ZUM 01.07.2021

Betroffen sind sowohl Frauen als auch Männer. Es ist die erste Beitragsänderung seit 2018. Für Frauen ist das die erste Änderung der Beiträge seit 5 Jahren. Ich habe keine Informationen zur Höhe, ich weiß nur dass die Beiträge steigen und der Rechnungszins gesenkt wird und beträgt ab dann einheitlich 1,9 Prozent.  

Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif, der vom PKV-Verband kalkuliert und verwaltet wird. Daher sind die Beiträge bei jedem Krankenversicherer nahezu identisch, Abweichungen sind nur der jeweiligen individuellen Verwaltungskostenquote geschuldet.

Informationen zum Niedrigzinsumfeld in dem sich die PKV bewegen muss und welche Auswirkungen das auf Ihren Beitrag hat, halte ich hier für Sie bereit...

INTERESSIERT?

Wenn Sie mehr über die Alternative "Standardtarif mit stationärer Zusatzversicherung" erfahren wollen und ob das auch eine Gelegenheit für Sie ist, dann nutzen Sie einfach mein Kontaktformular.

 

Betrifft: Standardtarif mit Zusatzversicherung

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BRANCHENEINHEITLICH ABER UNTERSCHIEDLICHE BEITRAGSHÖHE

Beim Standardtarif handelt es sich um einen der sogenannten "brancheneinheitlichen" Tarife, also gleich und trotzdem nicht identisch. Denn es gibt Beitragsunterschiede bei den einzelnen Krankenversicherern und betroffene PKV-Kunden wundern sich darüber.

Wenn der Standardtarif "ein" Tarif ist, den alle Krankenversicherer identisch im Angebot haben - gleicher Versicherungsschutz, keinerlei Abweichungen im Leistungsumfang, dann wäre es ja nur logisch und folgerichtig, dass auch der Beitrag bei allen Anbieter gleicht ist.

Das ist aber nicht der Fall und dennoch ist er brancheneinheitlich. Ich weiß, das hört sich zunächst einmal widersprüchlich an...

Eigentlich ist das aber ganz einfach zu erklären.
Die Abweichungen sind gering und den unterschiedlichen Verwaltungskosten geschuldet. Jedes Unternehmen hat seine eigene Quote und daher kommt es zu diesen Unterschieden.

WER KALKULIERT DIE BEITRÄGE?

Der PKV-Verband hat den Standardtarif zu kalkulieren und verwalten. Ändern sich die Ausgaben oder die Sterbewahrscheinlichkeiten, dann ist er verpflichtet, genau wie jedes Krankenversicherungsunternehmen auch, zu prüfen, ob eine Beitragsänderung erfolgen muss.

In diesem Fall werden für jeden Jahrgang die sogenannten Neugeschäftsbeiträge berechnet und auf Basis dieser Datenlage kann dann jeder Krankenversicherer für seine Versicherten den individuellen Beitrag kalkulieren, mit Blick auf die eigenen Verwaltungskosten und die entsprechende Anrechnung von Versicherungszeiten und Rückstellungen.