RISIKOZUSCHLÄGE SIND NICHT IN STEIN GEMEISSELT

Das ganze System "PKV" ist intransparent - das gehört zum Geschäftsmodell und durch die Unkenntnis betroffener PKV-Kunden erhalten die privaten Krankenversicherer jedes Jahr Millionen Euro Beitrag zusätzlich. Vielfach auch leider zu unrecht! Sollten Sie als PKV-Kunde sich aber Hoffnungen machen, dass Ihr Krankenversicherer von sich aus auf Sie zukommt,... tja, Fehlanzeige.

AUCH SIE KÖNNEN BETROFFEN SEIN

Bei Antragstellung werden die gesundheitlichen Verhältnisse überprüft. Genauso geschieht dass, wenn man seinen Versicherungsschutz erweitert. Sollten Erkrankungen vorliegen oder vorgelegen haben, dann führt das häufig zu Beitragszuschlägen.
Wenn sich aber im Laufe der Zeit die Ausheilung einstellt und sie auch von ärztlicher Seite bescheinigt werden kann, dann ist die Grundlage für den Mehrbeitrag entfallen und Sie haben die Möglichkeit mit Ihrem Krankenversicherer über die Reduzierung des Risikozuschlags zu verhandeln.

 

SIE HABEN ZWEI MÖGLICHKEITEN

Es gibt zwei Wege, um Risikozuschläge überprüfen zu lassen und sie eventuell zu reduzieren - im besten Fall bis auf 0,00 EUR:

ENTWEDER Sie tun das selbst mit einer detaillierten Schritt-für-Schritt-Anleitung, die folgendes enthält...

  • In vier einfachen Schritten, die kinderleicht nachzuvollziehen sind leitet Sie dieser Ratgeber an, mit dem Ziel den Risikozuschlag zu reduzieren - bestenfalls auf Null.
  • Zwei vorgefertigte Musterbriefe, die Sie sofort am Bildschirm ausfüllen können für einen erfolgreichen Schriftwechsel mit Ihrem Krankenversicherer.
  • Wertvolle Tipps zu Ihrer Rechtsschutzversicherung und auf welchen Bestandteil hin Sie Ihren Vertrag überprüfen müssen.
  • Eine Liste von Fachanwälten für Versicherungsvertragsrecht, mit Schwerpunkt PKV, für den Fall, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen wollen.
  • Nennung des Aktenzeichens des maßgeblichen Urteil, dass Ihrem Versicherer sofort zeigt, dass Sie sich mit Ihren Rechten auskennen.
  • Nennung der unabhängigen Rechtsschutzversicherer, die also nicht mit anderen Versicherungssparten, zusammen in einem Konzern sind.

LESERSTIMMEN

"Mit Hilfe ihres Reports Risikozuschlag überprüfen konnte ich meinen Risikozuschlag in Höhe von ca. 60 Euro pro Monat weg bekommen.
Diesen habe ich 10 Jahre lang bei der HALLESCHE(’n) ungerechtfertigt bezahlt. Für Ihre sehr wertvollen Hinweise in diesem Ratgeber möchte ich mich deshalb an dieser Stelle herzlich bedanken!"

Markus Schübel Markus Schübel

"Seit 30 Jahren zahlte ich einen Risikozuschlag an die PKV, der sich von 50 DM auf 120 EUR fast verfünffacht hatte. Mit der fachmännischen Hilfe von Herrn Beyersdorffer gelang nun ein 100%-Erfolg – der Zuschlag wurde komplett entnommen.
Ein Ergebnis, das ich so nie erwartet hatte. Für die professionelle und vor allem faire Unterstützung kann ich mich nur bedanken. Für die nächste Tariferhöhung habe ich mir tarifwechsel24.de schon fest gespeichert!"

Klaus Meyer aus Essen Klaus Meyer aus Essen

SCHRITT-FÜR-SCHRITT-ANLEITUNG

Die Anleitung zum selber machen, können Sich sich gleich hier für schmale 45,70 EUR herunterladen...

ODER Sie überlassen das dem Profi - mir... und ich werde alle notwendigen Unterlagen und Informationen bei Ihrem Versicherer besorgen, um nicht nur den Risikozuschlag auf Reduzierungsmöglichkeiten zu überprüfen, sondern darüber hinaus auch kläre ich auch die Rechtsgrundlage. Im Einzelnen geht es darum herauszufinden, welche Art Beitragszuschlag vertraglich vereinbart wurde. Also, ob es sich um einen festen Beitragszuschlag handelt oder ob es ein prozentual vereinbarter Zuschlag ist.

Beide Arten unterscheiden sich voneinander grundlegend.

  • Ein fester Beitragszuschlag ändert sich nicht in seiner Höhe. Er ist gleichbleibend und normalerweise wird er für ein fest zu umreißendes Risiko vereinbart, wie beispielsweise eine Sehhilfe oder einen, evt. auch mehrere fehlende Zähne.
  • Ein prozentualer Zuschlag unterliegt der Beitragsanspassungsklausel, d. h. erhöht sich der Tarifbeitrag, dann erhöht sich auch der Zuschlag im gleichen Verhältnis. Er bleibt in seinem Prozentsatz gleich. Seine Höhe und die damit verbundene Veränderung des Betrags ist in Abhängigkeit zum Beitrag im jeweiligen Tarif zu sehen.
    Bedauerlicherweise lassen sich hier immer wieder Unregelmäßigkeiten beobachten, die es zu überprüfen und zu klären gilt.

Für ein derartiges Mandat biete ich eine zeitbasierte und minutengenaue Abrechnung an.

Der Stundensatz liegt zurzeit bei 165,00 EUR zuzüglich 19% MwSt. (196,35 EUR/Std.).


MANDAT ERTEILEN

Sie wollen sich nicht selbst mit Ihrem Krankenversicherer auseinandersetzen, weil Sie die Vorteile nutzen wollen, die durch eine professionelle rechtliche Vertretung entstehen?
Kein Problem... hier erreichen Sie mich direkt!

Ich kann sehr überzeugend sein, wenn es darum, geht die richtigen Informationen bei Ihrem Krankenversicherer zu besorgen, zu analysieren und zu interpretieren, um dann für Sie die Verhandlungen zu führen und das entsprechende Ergebnis zu erzielen.

Was soll ich sagen,... ich kann's nur anbieten ;-)

Ich mache das mal etwas anschaulicher mit einigen Beispielen aus meinem Arbeitsalltag. Ich habe hier bewusst drastische Fälle gewählt, um Ihnen auch zu zeigen, was aus einem kleineren Zuschlag entstehen kann, wenn man in unbeobachtet lässt.

Fall 1: Generali Deutschland Krankenversicherung AG

2014 hatte ich einen Mandanten, der bei der CENTRAL (heute: Generali Deutschland Krankenversicherung) seit 1979 versichert war und damals einen Zuschlag von 22,85 DM vereinbaren musste. Bis ins Jahr 2014 ist dieser Zuschlag auf 435,00 EUR gestiegen.

Fall 2: Generali Deutschland Krankenversicherung AG

2018 ging es beim gleichen Versicherer um einen Mandanten, der zwischenzeitlich im Standardtarif war, mit einem Beitragszuschlag von 251,00 EUR. Ursprünglich hatte es sich in den 1980er Jahren im Tarif KN versichert und der Zuschlag betrug 85,00.

Fall 3: HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit

2019 ging es um einen Mandanten, der bei der HALLESCHE einen versicherungsmedizinischen Zuschlag hatte, der ursprünglich 32% betrug und nachdem er seinen Selbstbehalt von 300 EUR auf 1.200 EUR verändert hatte auf 69% des Beitrags stieg.

Fall 4: Generali Deutschland Krankenversicherung AG

2020 hatte ich einen Mandanten, dessen Zuschlag aktuell 479,92 EUR betrug. Er ist zwischenzeitlich 80 Jahre alt und sein Krankenversicherer hat den Zuschlag, der ursprünglich mal rund 26% betrug auf 100% Zuschlag bei einem Tarifwechsel (2009) erhöht.

Mein Mandant bezahlt für seine PKV monatlich 1.199,05 EUR und der Zuschlag beträgt bezogen auf den Grundbeitrag zurzeit 80%!

Fall 5: Allianz Private Krankenversicherungs-AG

2023 habe ich das Mandat eines Allianz-Kunden übernommen, dessen Risikozuschlag 240,23 EUR betrug. Relevant waren zwei Diagnosen: Bandscheibenerkrankung und der Anzahl bereits ersetzter Zähne. Nach Einreichen eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses, konnte der Versicherer den Zuschlag um 207,63 EUR auf nunmehr nur noch 32,60 EUR reduzieren.

Lediglich der Anteil des Beitragszuschlags für den bestehenden Zahnersatz konnte nicht herausgenommen werden, da er auch Dauer kalkuliert sei, so die Begründung des Versicherers.

NÄGEL MIT KÖPFEN

Es lohnt sich den Risikozuschlag auf seine Angemessenheit überprüfen zu lassen. Ihr Krankenversicherer wird das aber keinesfalls von sich aus anbieten. Eine Überprüfung muss von Ihnen ausgehen.

Allein diese paar wenigen Fälle, die hier als Beispiele genannt sind, machen deutlich, dass es sich lohnen kann und durchaus auf Dauer auch rentabel ist. Zögern Sie nicht, sondern sprechen Sie mich an, ich unterstütze Sie sehr gerne und hier bin ich zu erreichen...