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DIE NEUE GOÄ KOMMT

UND PKV UND ÄRZTESCHAFT FEIERN SICH SCHON MAL SELBST

PKV-Verband und Bundesärztekammer haben der Bundesregierung gemeinsam einen Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übergeben. Und wenn man deren eigene Mitteilung dazu liest, klingt das Ganze nach einem Wunder: mehr Zeit fürs Arztgespräch, mehr Transparenz, faire Honorare, zufriedene Patienten. Klingt gut... zu gut, um nicht mal genauer hinzuschauen.

Denn eins ist klar: Hier haben sich zwei Interessengruppen zusammengesetzt, die sich einig werden mussten - die Ärzteschaft, die endlich wieder ordentlich abrechnen will, und die PKV, die am Ende die Rechnung an ihre Kunden weiterreicht. Dass beide Seiten ihren eigenen Entwurf loben, überrascht daher wenig.

 

WAS SICH ÄNDERT - UND WARUM DAS ÜBERFÄLLIG IST

Die aktuelle GOÄ stammt im Kern aus den 1980er Jahren. Das muss man sich mal vorstellen: Ein Leistungsverzeichnis aus einer Zeit ohne elektronische Patientenakte, ohne Telemedizin, ohne digitale Gesundheitsanwendungen. Dass hier reformiert werden muss, bestreitet tatsächlich niemand - auch ich nicht, wenngleich ich ein sehr gespanntes Verhältnis zur elektronischen Patientenakte habe, da es hier um sehr sensible Daten geht, die online einsehbar sind... aber das ist eine andere Geschichte.

Der neue Entwurf soll das Leistungsverzeichnis modernisieren und zugleich einen Mechanismus einbauen, mit dem künftige Innovationen schneller aufgenommen werden können, statt wie bisher über sogenannte Analogziffern behelfsmäßig abgerechnet zu werden. So weit, so vernünftig.

Auch das Patientengespräch soll künftig besser honoriert werden - die "sprechende Medizin". Das klingt erstmal patientenfreundlich. Ob damit tatsächlich mehr Zeit am Behandlungstisch verbracht wird oder ob es am Ende doch nur eine neue Abrechnungsposition ist, wird sich zeigen müssen. Versprechen lassen sich in Mitteilungen leicht aufschreiben.

DER ENTSCHEIDENDE PUNKT, DER GERNE UNTERGEHT: ES WIRD TEURER - UND ZWAR OHNE DASS SIE AUCH NUR EINE LEISTUNG MEHR IN ANSPRUCH NEHMEN

In der Mitteilung von PKV und Bundesärztekammer steht es tatsächlich schwarz auf weiß, nur eben ziemlich versteckt zwischen den vielen Vorteilsversprechen: Für die ersten drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen GOÄ wird mit einer Ausgabensteigerung von bis zu 13,2 Prozent gerechnet - umgerechnet 1,9 Milliarden Euro.

Und jetzt kommt der Punkt, den man sich wirklich merken sollte: Diese Mehrkosten entstehen im ersten Moment nicht, weil Sie oder andere Versicherte künftig mehr Arztbesuche, mehr Untersuchungen oder mehr Behandlungen in Anspruch nehmen. Sie entstehen allein durch die neue Abrechnungssystematik - durch Komplexleistungen, Zuschläge und eine Vielzahl neuer Gebührennummern, die es in dieser Form bisher nicht gab. Es wird also nicht mehr Medizin geleistet. Es wird nur anders und - nach dieser Prognose - teurer abgerechnet.

Das ist ein wesentlicher Unterschied, und er hat eine unangenehme Konsequenz: Sollte zusätzlich zur neuen Systematik auch noch die tatsächliche Inanspruchnahme von Leistungen steigen - was bei einer alternden Bevölkerung und medizinischem Fortschritt nicht unwahrscheinlich ist -, dann addieren sich beide Effekte. Die genannten 13,2 Prozent wären dann nicht das Ende der Fahnenstange, sondern nur der Sockel, auf dem weitere Steigerungen aufsetzen.

Und wer zahlt das am Ende? Nicht der PKV-Verband, nicht die Bundesärztekammer, und auch nicht die gesetzliche Krankenversicherung. Die neue GOÄ betrifft ausschließlich die private Krankenversicherung und die Beihilfe. Die Zeche zahlt also ausschließlich der PKV-Kunde, über seinen Beitrag. Wenn die Ausgaben einer Versicherung steigen, steigen mittelfristig auch die Beiträge - das ist keine neue Erkenntnis, das kennen Sie aus jeder Beitragsanpassung der letzten Jahre.

Dass in der Mitteilung an dieser Stelle nicht von "Beitragserhöhung", sondern von "Mehrkosten" die Rede ist, die "voraussichtlich" entstehen, ist eine Formulierung, die man sich ebenfalls merken sollte. Sprachlich elegant, inhaltlich eindeutig.

 

DIE "MONITORINGPHASE" -

KLINGT NACH KONTROLLE, IST ABER VOR ALLEM EINE ABSICHERUNG FÜR DIE BETEILIGTEN

Damit es weder zu "starken Kostenanstiegen" noch zu "unvorhergesehenen Honorarverlusten" kommt, wollen Ärzteschaft und PKV-Verband die Entwicklung in den ersten drei Jahren nach Einführung genau beobachten.

Weicht die tatsächliche Entwicklung von den gemeinsamen Prognosen ab, soll eine Gemeinsame Kommission aus Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern - unter Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums - den Ursachen nachgehen und der Bundesregierung Empfehlungen geben.

Klingt nach einem soliden Kontrollmechanismus. Bemerkenswert ist aber, wer an diesem Tisch sitzt: die Ärzteschaft und die Kostenträger. Die Versicherten selbst sind in dieser Kommission nicht vertreten - sie erfahren am Ende einfach, was am Beitragsbescheid steht.

 

WIE LANGE ZIEHT SICH DAS NOCH HIN?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat angekündigt, bis Mitte 2026 einen Regelungsentwurf vorzulegen, das Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren soll Ende des Jahres beginnen. Abgeschlossen werden soll das Ganze - Achtung - erst im Sommer 2027.

Und selbst dann ist noch nicht gesagt, wann die neue GOÄ tatsächlich in Kraft tritt, denn zwischen Erlass der Rechtsverordnung und Inkrafttreten kann laut der Mitteilung "ebenfalls einige Zeit" vergehen.

Ach ja,... und ursprünglich sollte die GOÄ bereits im Januar 2027 eingeführt werden, zumindest hieß es das in der Pressemittteilung des PKV-Verbands aus dem August 2025.

Sprich: Wer jetzt schon auf eine schnelle, spürbare Verbesserung hofft, sollte sich auf einen langen Atem einstellen.

Zwischen dem, was heute als Entwurf präsentiert wird, und dem, was irgendwann tatsächlich in Ihrem Vertrag ankommt, liegen noch etliche politische und verwaltungstechnische Schritte - und jeder davon kann das Ergebnis noch verändern.

AUCH DIE VERSICHERER MÜSSEN SICH NEU AUFSTELLEN
Nicht zu unterschätzen: Da sich die Systematik der neuen GOÄ von der aktuellen unterscheidet, müssen die PKV-Unternehmen ihre Tarife und Abrechnungsprozesse anpassen - inklusive Schulung der Mitarbeiter. Das ist aufwendig und kostet ebenfalls Geld. Auch dieser Umstellungsaufwand fließt am Ende irgendwo in die Kalkulation mit ein, auch wenn das in der Mitteilung selbst nicht so offen benannt wird.

 

GENAU HINSEHEN: STEIGERUNGSSÄTZE ENTFALLEN

UND DAS WIRD FÜR IHREN TARIF SPANNEND

Hier wird es jetzt richtig interessant, und dieser Punkt fehlt in der Mitteilung von PKV-Verband und Bundesärztekammer komplett - warum wohl.

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres PKV-Tarifs steckt eine Erstattungsregelung, die sich auf die Steigerungssätze der geltenden GOÄ bezieht. Vereinfacht gesagt: Ihr Versicherer erstattet Arztrechnungen bis zu einem bestimmten Vielfachen des einfachen GOÄ-Satzes - meist bis zum 2,3-fachen oder 3,5-fachen Satz, je nach Tarif und Leistung, wobei es auch Tarife gibt, die nur die Regelhöchstsätze erstatten. Grundsätzlich betrifft das nicht nur einige Tarife, sondern praktisch die gesamte private Krankenversicherung: Alle mir bekannten AVB in der PKV arbeiten mit diesem Steigerungssatz-Prinzip.

Genau dieses System der Steigerungssätze gibt es in der neuen GOÄ so nicht mehr. Die neue Systematik arbeitet stattdessen mit Komplexleistungen und Zuschlägen. Das bedeutet: Der Mechanismus, an dem sämtliche Erstattungsregelungen der PKV bislang festmachen, entfällt schlicht - branchenweit, nicht nur bei einzelnen Anbietern oder Tarifen.

Und hier liegt eine echte Hürde für die Versicherer - für alle Versicherer, denn ihre Vertragsbedingungen sind nicht einfach so, einseitig, an eine neue GOÄ-Systematik anpassbar. Ein Versicherungsvertrag gilt so, wie er zum Zeitpunkt des Abschlusses vereinbart wurde. Fällt die Bezugsgröße "Steigerungssatz" ersatzlos weg, muss geklärt werden, wie die bestehenden Erstattungsregelungen in den AVB überhaupt noch sinnvoll angewendet werden können - und das betrifft die komplette Branche gleichzeitig. Das dürfte weder schnell noch geräuschlos passieren.

Ich bin sehr gespannt, wie die PKV dieses Problem lösen will. Denn hier geht es nicht um eine Randfrage, sondern um das Herzstück der Erstattung - und eine einheitliche, für alle Versicherer und alle Bestandskunden funktionierende Lösung ist derzeit nicht erkennbar.

Für Sie als Versicherten heißt das: Es lohnt sich, in den kommenden Monaten und Jahren genau zu beobachten, wie Ihr Versicherer mit dieser Frage umgeht, und im Zweifel genau hinzuschauen, ob und wie Ihre Bedingungen tatsächlich - und rechtmäßig - angepasst werden.

 

MEIN FAZIT

Dass die GOÄ reformiert werden muss, steht außer Frage - das aktuelle Gebührenverzeichnis ist tatsächlich aus der Zeit gefallen. Aber die Mitteilung von PKV-Verband und Bundesärztekammer liest sich vor allem wie das, was sie ist: eine Verlautbarung zweier Interessenvertretungen, die ihren gemeinsamen Kompromiss möglichst positiv verkaufen wollen.

Die für Sie als Versicherten entscheidende Zahl - die geplante Ausgabensteigerung von bis zu 13,2 Prozent in den ersten drei Jahren - taucht in der Mitteilung erst weit unten auf und wird sprachlich eher beiläufig behandelt. Dabei ist genau das der Punkt, der Sie am Ende im Portemonnaie trifft.

Und der wichtigste Punkt dabei: Diese Mehrkosten entstehen allein durch die neue Abrechnungssystematik - nicht, weil irgendjemand mehr medizinische Leistung bekommt. Sollte zusätzlich die tatsächliche Inanspruchnahme steigen, könnte es am Ende noch deutlich teurer werden als die genannten 13,2 Prozent. Bezahlen wird das, wie immer bei der PKV, ausschließlich der Beitragszahler - nicht die Ärzteschaft, nicht der PKV-Verband.


Sollten Sie bei der Erstattung Kürzungen erleiden, dann biete ich hier Unterstützung an bei der Prüfung von Ansprüchen und der entsprechenden Geltendmachung bei Ihrem Krankenversicherer.
Kürzungen sind heute bereits vielfach bei Heilmitteln zu beklagen und sollten Sie davon betroffen sein, dann finden Sie hier alles Wissenswerte dazu...

WAS SIE JETZT SCHON TUN KÖNNEN

Bis die neue GOÄ tatsächlich in Kraft tritt, wird - realistisch betrachtet - noch einige Zeit vergehen. Trotzdem lohnt es sich, jetzt schon einen Blick auf Ihren bestehenden Tarif zu werfen.

Denn eins ändert sich durch die GOÄ-Reform nicht:
Ältere, teure Tarife bleiben ältere, teure Tarife - unabhängig davon, wie die Erstattung künftig systematisch berechnet wird... und eines möchte ich dennoch gleich vorweg nehmen:
neu heißt nicht besser oder billiger, neu heißt grundsätzlich nur neu und wer aktuell in Bisex versichert ist - vor allem, wenn der Abschluss schon vor dem 31.12.2008 lag - der sollte in Bisex bleiben und keinesfalls nach UNISEX wechseln
.

Warum Bisex für Sie besser ist, das habe ich hier näher beschrieben...

Über einen Tarifwechsel innerhalb Ihres Versicherers unter Anrechnung Ihrer Alterungsrückstellung - lässt sich der Versicherungsschutz häufig spürbar preiswerter gestalten, ohne dass Sie auf Leistung verzichten müssen. Gerade jetzt, wo mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen ist, ist das ein Hebel, den viele Versicherte gar nicht kennen oder nicht nutzen.

Wenn Sie wissen möchten, ob und wie sich das für Sie konkret lohnt, lassen Sie mich gerne einen Blick auf Ihren Tarif werfen mit einer Ersteinschätzung - unabhängig davon, was aus der neuen GOÄ am Ende tatsächlich wird.