DIE 3 TARIFWELTEN

ES IST WICHTIG ZU WISSEN, IN WELCHER TARIFWELT SIE VERSICHERT SIND?

Sie sind sich nicht ganz sicher? Nicht weiter schlimm - bleiben Sie bei mir und ich erläutere das mal etwas genauer...

Grundsätzlich sagt die Zugehörigkeit zur jeweiligen Tarifwelt etwas über die jeweils zur Verfügung stehenden Tarif-Alternativen aus. Je nach Tarifwelt, kann ein Wechsel nur in die gleiche oder eine spätere erfolgen. Wer der ALTEN Tarifwelt zuzuordnen ist, hat der größten Gestaltungspielraum.

Mit späterem Versicherungsbeginn, schränkt dieser Spielraum sich weiter ein. Die einzelnen Merkmale zu den Tarifwelten zeige ich im Anschluss.

ALTE TARIFWELT

Begonnen hat es mit der sogenannten ALTEN Tarifwelt. Dazu zählt im ersten Moment mal jeder, der seinen Krankenversicherungsvertrag bei seinem aktuellen Anbieter VOR dem 31.12.2008 abgeschlossen hat.

Verträge, die gekündigt werden, verlieren alle Alterungsrückstellungen.

ALTE WELT - MÖGLICHE TARIFWECHSEL

Für geschlossene und begonnene Vertragsverhältnisse vor dem 21.12.2008 gilt:

Tarifwechsel kann erfolgen innerhalb

  • der ALTEN Tarifwelt oder
  • in die NEUE Tarifwelt, denn dabei handelt es sich in beiden Fällen um Bisextarife.
  • Auch ein Wechsel in die UNISEX-Welt ist möglich.

ABER: Wenn ein Wechsel in die UNISEX-Welt erfolgt, dann ist eine Rückkehr in die Bisex-Welt ausgeschlossen, da der Gesetzgeber hat das Tarifwechselrecht eingeschränkt.

NEUE TARIFWELT

Die NEUE Tarifwelt betrifft Verträge, die NACH dem 01.01.2009 geschlossen wurden, entweder durch Übertritt aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder durch Wechsel des Anbieters infolge Kündigung.

Das besondere an dieser Tarifwelt ist, dass erstmalig sogenannte Übertragungswerte gebildet wurden. Dabei handelt es sich um Alterungsrückstellungen, die bei einer Kündigung und Wechsel des Anbieters auf den neuen Krankenversicherer übertragen werden.
Das ist etwas brandneues damals gewesen und der Gesetzgeber wollte damit erreichen, dass man als PKV-Kunde nicht ewig im Netz eines Versicherers gefangen ist, wenn man feststellt, dass die getroffene Entscheidung nicht die richtige war und man den Krankenversicherungspartner gerne austauschen möchte.

Es ist natürlich keinesfalls so, dass man das umsonst bekam... die Beiträge der "Neuen" Tarife wurde teurer. Sie ahnen es bereits - die Übertragungswerte werden von der Kundschaft mit ihrem Beiträgen angespart.

NEUE WELT - MÖGLICHE TARIFWECHSEL

Für geschlossene Vertragsverhältnisse ab dem 01.01.2009 gilt:

Tarifwechsel kann erfolgen innerhalb

  • der NEUE Tarifwelt erfolgen, das heisst, dass nur in andere Tarife gewechselt werden kann, die auch Übertragungswerte bilden.
  • Außerdem kann ein Wechsel in die UNISEX-Welt erfolgen, aber auch in diesem Fall ist eine Rückkehr in die Bisex-Welt ausgeschlossen.

ABER: Wenn ein Wechsel in die UNISEX-Welt erfolgt, dann ist eine Rückkehr in die Bisex-Welt ausgeschlossen, da der Gesetzgeber hat das Tarifwechselrecht eingeschränkt.

UNISEX-TARIFWELT

UNISEX-Welt... seit dem 21.12.2012 gibt es in der privaten Krankenversicherung nur noch gleichgeschlechtlich kalkulierte Tarife, das heißt, die Beiträge für Männer und Frauen sind identisch. In der PKV war das revolutionär, weil man erstmals eine Mischkalkulation zugrunde legen musste.
Die Folge war, dass die Beiträge für Männer um 35% teurer wurden und Frauen nicht wirklich preiswerter.

UNISEX gilt für alle, die ihren Vertrag bei Ihrem aktuellen Anbieter NACH dem 21.12.2012 abgeschlossen haben oder durch einen Tarifwechsel von Bisex nach UNISEX gelangt sind.

UNISEX - MÖGLICHE TARIFWECHSEL

Geschlossene Vertragsverhältnisse nach dem 21.12.2012:

Wer in der UNISEX-Welt ist kann nur innerhalb der UNISEX-Tarife wechseln. Ein Wechsel in Bisextarife ist ausgeschlossen.

 

FAUSTFORMEL

Vertrag beim aktuellen Krankenversicherer hat begonnen:

  • Vor dem 31.12.2008 und noch in Bisex versichert = Alte Tarifwelt
  • Nach dem 01.01.2009 und noch in Bisex versichert = Neue Tarifwelt
  • Nach dem 21.12.2012 = UNISEX-Tarifwelt

 


DAS IST JETZT WICHTIG ZU BEACHTEN

Die meisten PKV-Kunden, die bereits lange versichert sind haben ihren Vertrag bereits vor 2009 abgeschlossen und gehören damit zur ALTEN Tarifwelt, sofern sie nicht zwischen dem 01.01.2009 und heute den Anbieter gewechselt haben.

Kunden der ALTEN Tarifwelt haben Anspruch auf den Standardtarif als Seniorenlösung. Vielleicht klingt das im ersten Moment nicht erstrebenswert, aber es kann Ihnen das vielleicht das "finanzielle" Leben retten. Ich erklär' das mal etwas näher...

Der Standardtarif ist ein Sozialtarif, den die PKV bereithält - nein, das möchte ich lieber anders formulieren... den die PKV bereithalten muss. Der Gesetzgeber hat das 1994 für alle PKV-Anbieter verpflichtend gemacht. Der Versicherungsumfang ist der GKV nachempfunden, aber das wirklich lebensrettende ist, dass er über eine Beitragsbegrenzung verfügt. Der Beitrag kann niemals über den den Höchstbetrag der GKV steigen.

Verstehen Sie, der maximale Beitrag ist limitiert - Beitragsexzesse mit 800 EUR, 900 EUR, 1.000 EUR oder monatlich ist nicht möglich, im Gegenteil der Beitrag in 2019 kann nicht über 662,48 EUR steigen.
Ja, Sie haben schon recht, das ist viel Geld, aber... als PKV-Kunde, der bereits lange versichert ist haben Sie eine Anrechnung Ihrer Versicherungszeit und die wirkt sich beitragsmindernd aus. Laut PKV-Verband waren 50.200 PKV-Kunden im Jahr 2017 im Standardtarif versichert und nur bei 417 Versicherten wurde der Beitrag gekappt.

Es geht mir nicht darum Sie zum einer Umstellung in den Standardtarif zu überreden, sondern Ihnen zu zeigen, dass Sie das Recht auf die Umstellung in den Standardtarif unbedingt erhalten sollten.

Warum mache ich Sie darauf aufmerksam? Ganz einfach,... die Krankenversicherer vertreten eine - meiner Ansicht nach - falsche Rechtsauffassung.

 

Mal der Reihe nach...

  1. Mit Einführung der UNISEX-Tarife zum 21.12.2012 wurde vom Gesetzgeber das Tarifwechselrecht etwas geändert. Nach § 204 Absatz 1 VVG steht:
    "ein Wechsel aus einem Tarif, bei dem die Prämien geschlechtsunabhängig kalkuliert werden, in einen Tarif, bei dem dies nicht der Fall ist, ist ausgeschlossen;".
  2. Den Standardtarif gibt es nur in einer Bisex-Version, das heißt, das die
    "Prämien geschlechtsabhängig kalkuliert werden".
  3. Die PKV behauptet, dass die Umstellung in den Standardtarif ein Tarifwechsel im Sinne des Tarifwechselrechts sei.

Daraus folgt, dass Sie einen Tarifwechsel in die UNISEX-Welt unterlassen sollten, wenn Sie sich das Recht auf den Standardtarif erhalten wollen - und das ist ratsam... zumindest solange die Rechtslage nicht gerichtlich nachgeprüft wurde!

 


WENN SIE HILFE BRAUCHEN

Sie müssen sich dieser Situation nicht alleine stellen... ich kann Sie unterstützen, denn seit 2001 mache ich nichts anderes - den lieben langen Tag. Und Ihr Krankenversicherer macht mir weder Angst noch etwas vor. Ich kenne die Sach- und Rechtslage ganz genau. Ich helfe Ihnen sehr gerne.

Hier auf der rechten Seite gibt es einige Maßnahmen, die Sie sofort ergreifen können - oder Sie nehmen ganz in Ruhe Kontakt mit mir auf.