IMPULSIVES HANDELN BIRGT HOHE FEHLERQUOTE
Die meisten Krankenversicherer kündigen die Beitragsänderungen im Herbst an, die dann ab Januar wirksam werden.
Unabhängig davon, wie sehr Sie sich über die erneute Erhöhung ärgern, sollten eines keinesfalls tun: Impulsiv handeln. Das birgt eine hohe Fehlerquote und in der PKV sind Fehler oftmals gar nicht oder nur sehr schwer zu heilen.
Die Vorschläge des Versicherers
Wer von einer Beitragsänderung betroffen ist, erhält Vorschläge zur Änderungen seines Versicherungsschutzes, um ihn preiswerter zu gestalten. Allerdings bekommen nicht alle Alternativangebote.
Normalerweise bekommt man preiswerte Vorschläge, wenn man mindestens 60 Jahre alt ist, denn das hat der Gesetzgeber durch die sogenannte Informationspflichtenverordnung (VVG-Info-V) vorgesehen. Hier ist auch ganz klar definiert, was Ihnen als betroffenem Kunden vorgelegt werden muss.
Unbedingt zu beachten ist dabei, dass die Versicherer hier einen Gestaltungsspielraum nutzen, der eigentlich gar vorgesehen ist. Das führt dazu, dass nicht alle entsprechend möglichen Angebote gemacht werden. Der Versicherer entscheidet darüber, was er Ihnen zeigt und was er Ihnen verschweigt.
Alle wichtigen Details zu § 6 Abs. 2 VVG-InfoV halte ich gleich hier für Sie bereit...
Wenn Ihr Krankenversicherer den sogenannten Tarifwechsel-Leitlinien beigetreten ist, dann erhalten Sie bereits ab dem Alter 55 alternative, preiswertere Vorschläge, die sich an den Vorgaben der Informationspflichtenverordnung orientieren. Inkraft sind sie bereits seit Januar 2016 und versprechen, Hilfe und Unterstützung bei einem Tarifwechsel.
Bedauerlicherweise handelt es sich hier nur um eine freiwillige Selbstverpflichtung, die keinesfalls gerichtlich eingefordert werden kann, sollte sich der Versicherer trotz Versprechens nicht daran halten.
Alles, was es zu den Tarifwechsel-Leitlinien zu wissen gibt finden Sie gleich hier...
Bei den Vorschlägen handelt es sich grundsätzlich um einen sehr kleinen, begrenzten Ausschnitt der Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Ihr Krankenversicherer hat eigentlich kein Interesse daran, dass Sie künftig weniger Beitrag bezahlen - im Gegenteil. Und das Tarifwechselrecht wird bereits seit seiner Einführung im Jahr 1994 durch Behinderung und Blockadeverhalten bekämpft.
Das sind in der Regel die Angebote, die in diesem Zusammenhang gemacht werden:
- Der neuzugangsstärkste Tarif - also der Tarif, der im abgelaufenen Geschäftsjahr von den meisten neuen Kunden abgeschlossen wurde. Bei diesen Tarifen handelt es sich in der Regel um Einsteigertarife, die einen begrenzten Versicherungsschutz bieten und darüber hinaus einer UNISEX-Kalkulation zugrunde liegen.
Dieser Tarif ist normalerweise mit Ihrem aktuellen Versicherungsschutz noch nicht einmal ansatzweise vergleichbar und führt Sie zudem in die UNISEX-Tarifwelt. Dadurch berauben Sie sich sämtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, denn eine Rückkehr in die Bisextarifwelt ist von Gesetzgeber ausgeschlossen worden.
Die Gründe, warum Sie nicht leichtfertig nach UNISEX wechseln sollten habe ich hier ausführlich dargestellt...
- Die Sozialtarife der PKV - dabei handelt es sich um den Standardtarif und/oder Basistarif. Beide Tarife sind Seniorenlösungen, wobei der Standardtarif nur dann angeboten werden darf, wenn der Versicherungsbeginn bei Ihrem aktuellen Krankenversicherer vor dem 31.12.2008 lag. Wenn Sie die Wahl haben, dann sollten Sie sich immer für den Standardtarif entscheiden, weil der deutlich preiswerter ist.
Es gibt noch deutlich mehr Gründe, warum der Standardtarif eine preiswerte Alternative sein kann und Sie sich das Recht auf den Standardtarif unbedingt erhalten sollten. Alles Wissenswerte dazu finden Sie gleich hier...
- Gleiches Tarifwerk, höherer Selbstbehalt - hier wird einfach nur der Selbstbehalt bei Ihrem aktuellen Versicherungsschutz erhöht und das ermöglicht einen Beitragsvorteil. Das ist im ersten Moment durchaus eine Alternative, die es zu betrachten gilt, denn der Versicherungsumfang ändert sich nicht, lediglich der Eigenanteil steigt. Das ist natürlich im Hinblick auf einen möglichen Arbeitgeberzuschuss zu betrachten und vor dem Hintergrund, dass dieser Selbstbehalt auf jeden Fall von Ihnen getragen werden muss.
- Gleiches Tarifwerk, geringerer Leistungsumfang - hier wird der Versicherungsschutz reduziert. In der Regel geschieht das dann im stationären oder im zahnmedizinischen Bereich. Hier gilt zu beachten, dass Versicherungsschutz, der aufgegeben wird später nur sehr schwer wieder zu erhalten ist.
- Andere(r) Tarif(e) - in machen Fällen werden auch ein, eventuell auch zwei oder drei alternative Tarife genannt, die preiswerter sind . Auch hier geht es in der Regel um (deutlich) leistungsschwächeren Versicherungsschutz.
Wie ermitteln die Versicherer alternative Tarife?
Gut, dass Sie fragen... Krankenversicherer haben seit einigen Jahren ein sogenanntes Tarifauswahlsystem. Dabei handelt es sich um ein softwaregestütztes Tool, das dem Versicherer ermöglicht, je nach Ausgangssituation, eine oder mehrere entsprechende Alternativen zu zeigen.
Das Problem daran ist, dass der Versicherer festlegt, was er Ihnen zeigen möchte und er hat auch die Möglichkeit bestimmte Tarife einfach auszublenden - als wären sie nicht vorhanden.
Er stützt sich dabei, eigenen Angaben zur Folge auf die Vorgaben, die die bereits erwähnte Informationspflichtenverordnung vorschreibt. Bedauerlich ist, dass der Gesetzgeber das nicht weiter kontrolliert und so nutzt er einen Gestaltungsspielraum der ihm eigentlich nicht eingeräumt wurde, was ich ebenfalls bereits ausgeführt habe.
Eines muss Ihnen klar sein... wenn es um einen Tarifwechsel geht, dann steht Ihr Krankenversicherer nicht auf Ihrer Seite, sondern ausschließlich auf seiner eigenen.
Fazit
Die beiligenden Vorschläge sind in der Regel ungeeignet und zeigen nur einen sehr begrenzten Ausschnitt der tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten.
Daher gilt: keinesfalls impulsiv handeln, nur weil Sie sich über die neue Beitragserhöhung ärgern. Der bessere und eigentlich einzig richtige Weg ist, die Ruhe zu bewahren und beim Krankenversicherer Beitragsberechnungen zu geeigneten Tarifen zu erfragen.
Um das zu erreichen, benötigen Sie aber Zeit, denn innerhalb des engen Zeitfensters von gerademal sechs Wochen reicht nicht aus, um ein repräsentatives Gesamtbild von Beiträgen zu Tarifen einerseits und den Tarifinhalten andererseits zu bekommen. Das wäre aber die Voraussetzung um überhaupt eine fachlich und informativ fundierte Entscheidung über Ihren künftigen Versicherungsschutz treffen zu können.
Vielleicht fragen Sie sich jetzt, warum dazu sechs Wochen nicht ausreichen... das ist ganz einfach:
- Sie sind nicht der oder die Einzige, die beim Versicherer nach Alternativen fragt und daher hat die Vertragsabteilung Ihres Krankenversicherers entsprechend viel zu tun.
Ubrigens, unabhängig zu welchem Zeitpunkt man etwas von seinem Versicherer möchte, klagt dieser immer über Beratungsrückstand. Das wird sich im Zuge einer Beitragsanpassung keinesfalls verbessern. - Sie sollten die alternativen Tarife Ihres Krankenversicherers kennen, also zumindest die Tarifbezeichnungen, um gezielt in der Vertragsabteilung nachfragen zu können. Allerdings sind hier nur Tarife geeignet, in denen Sie auch versicherungsfähig sind.
Um Ihnen in diesem Punkt ein wenig den Horizont zu erweitern, habe ich hier eine Übersicht für Sie bereitgestellt... - Sie müssen sich auch mit den Tarifinhalten auseinandersetzen... es genügt nicht die Tarifbezeichnungen zu kennen, um dann sich beim Versicherer nach den Beiträgen zu erkundigen. Diese Informationen müssen dann auch im Kontext zu den Leistungsinhalten betrachtet werden.
- Ihr Krankenversicherer ist gar nicht begeistert, dass er Ihnen Vorschläge machen muss, die zur Folge haben, dass Sie Ihren Beitrag senken. Wie ich bereits geschildert habe, behindern und blockieren Versicherer das Tarifwechselrecht bereits der seit Einführung.
Verstehen Sie nun, warum das alles unmöglich in dieser kurzen Zeitspanne zu bewältigen ist? Aber das ist kein Problem, solange Sie nicht auf einen der Vorschläge unreflektiert hereinfallen.
Die Lösung
Ich möchte hier nicht einfach nur ein Problem adressieren, sondern Ihnen auch eine Lösung anbieten. Sie stehen dieser Situation keinesweg hilflos gegenüber. Sie können sich wehren und Ihr (Tarifwechsel)Recht einfordern.
Das fehlende "Know How" gleichen Sie durch meine Expertise leicht aus. Ich befasse mich mit dem Tarifwechselrecht bereits seit 2001 - tagein, tagaus. Mir sind alle Schlichen der Krankenversicherer bekannt und die Untiefen, in denen droht auf Grund zu laufen. Mit meiner Hilfe navigieren Sie Ihr Schiff zielsicher in den Hafen.
1. Schritt: Ersteinschätzung
Lernen Sie alle Alternativen kennen, die Ihr Krankenversicherer zu Ihrem aktuellen Versicherungsschutz bereithält und die preiswerter sein können.
2. Schritt: Professionelle Unterstützung
Lassen Sie sich nicht länger die Wurst vom Brot nehmen. Sie können Ihre Beitragssituation zu Ihren Gunsten verändern? Hier erfahren Sie, wie das geht...