WAS SIND ALTERUNGSRÜCKSTELLUNGEN?

Alterungsrückstellungen dienen der Privaten Krankenversicherung als notwendige Vorsorgemaßnahme, um zukünftige Versicherungsleistungen erbringen zu können. Dabei ist die Erkenntnis, dass die Ausgaben für medizinische Leistungen mit zunehmenden Lebensalter steigen von elementarer Bedeutung. Wenn also das Kostenrisiko im Laufe der Versicherungsdauer steigt, dann werden Alterungsrückstellungen gebildet, um diese altersbedingten Mehrausgaben finanzieren zu können.

Wissenschaftlich wird das untermauert sowohl von den Ergebnissen des Statistischen Bundesamts bezüglich der gesundheitlichen Entwicklung in der Bevölkerung, als auch von anderen Instituten und Forschungseinrichtungen, die sich mit Studien dieser Art befassen und nicht zuletzt von den eignen Erfahrungen der PKV. Die Erkenntnisse sind da eindeutig:

"Ältere Menschen benötigen häufiger medizinische Hilfe und Heilungsprozesse sind zeitintensiver, als vergleichsweise bei jungen Menschen."

Die rechtliche Grundlage für die Bildung von Alterungsrückstellungen wird vom Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) geregelt. Die versicherungsrechtlich korrekte Definition von Alterungsrückstellung findet sich in den Musterbedingungen MB/KK 2009: Die Alterungsrückstellung ist...

"... die nach den technischen Berechnungsgrundlagen gebildete Rückstellung für das mit dem Alter der versicherten Person wachsende Wagnis".

Die Höhe Ihrer Alterungsrückstellung wird nach dem abgeschlossenen Tarif, der Verweildauer im Bestand und dem Versicherungsverlauf bestimmt. Sie wird außerdem von Anpassungsaktionen sowie von Wechseln des Tarifs beeinflusst.

Sie, als PKV-Versicherter bauen Ihre Alterungsrückstellungen über Ihren Beitrag auf. Um das etwas anschaulicher zu machen, werden wir mal Ihren Beitrag auf seine Bestandteile hin untersuchen. Ihr Monatsbeitrag besteht aus dem

  • Risikobeitrag - er wird dazu verwendet, alle anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen. Mit zunehmendem Lebensalter wird dieser Anteil zwangsläufig größer - da die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen steigt.
  • Verwaltungskostenbeitrag; dabei handelt es sich um eine feste Größe, die benötigt wird um die anfallenden Kosten der Vertragsverwaltung und aller damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben zu finanzieren.
  • Beitrag für die Alterungsrückstellung - es handelt sich also eigentlich um einen Sparanteil, der nur einem Zweck dient, die zukünftigen Versicherungsleistungen bis zum Ende des Vertrages erbringen zu können, bei einem gleichzeitig stabil bleibenden Beitrag.

Während es sich beim Verwaltungskostenbeitrag, wie bereits beschrieben um eine (eigentliche) gleichbleibende Größe handelt, verändern sich die beiden anderen Bestandteile innerhalb des Beitrags.

Der Risikobeitrag ist anfänglich niedrig und steigt mit zunehmendem Lebensalter und Versicherungsdauer. Im gleichen Zeitraum nimmt der anfänglich höhere Anteil für die Alterungsrückstellung mit der Zeit ab.

Die nachfolgende Grafik verdeutlicht das:

(Die Grafik dient nur der Veranschaulichung und repräsentiert nicht reale Zahlen oder Werte)

Sie können aus diesem Schaubild auch noch etwas anderes herauslesen, nämlich dass jeder über einen längeren Zeitraum einen höheren Beitrag bezahlt, als eigentlich nötig ist um die anfallenden Kosten zu decken.

 

UND WENN KEINE ALTERUNGSRÜCKSTELLUNG GEBILDET WÜRDEN?

Ohne Ihre Alterungsrückstellung würde Ihr Beitrag jährlich steigen.

Sie lachen jetzt vielleicht und sagen, dass er das ja ohnehin tut. Mag sein, aber die Gründe dafür sind andere... und ohne Ihre Alterungsrückstellung wäre die Beitragssteigerung bei weitem höher.

Für die private Krankenversicherung stehen im Prinzip zwei Finanzierungsformen zur Verfügung:

  1. Nach Art der Lebensversicherung, das bedeutet, dass nicht sofort benötigte Beitragsteile durch eine verzinsliche Ansammlung angespart und zur Kapitalbildung verwendet werden. Dieses Prinzip wird grundsätzlich in der Vollversicherung angewendet und führt zur Bildung von Alterungsrückstellungen und garantiert Beitragsstabilität.
  2. Nach Art der Schadenversicherung, was zur Folge hat, dass Beiträge anhand des Schadenbedarfs entsprechend steigen. Wir kennen dieses Prinzip beispielsweise aus der Kfz-Versicherung oder der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung.
    Manche Krankenversicherer wenden es auch bei der Krankenzusatzversicherung an. Das führt zu günstigeren Anfangsbeiträgen.

Sie erinnern sich, Alterungsrückstellungen werden gebildet, weil das Kostenrisiko mit zunehmendem Alter steigt. Interessanterweise steigt dieses Kostenrisiko nicht in allen Leistungsbereichen an. In den Tarifen, die zahnmedizinische Leistungen vorsehen nimmt das Kostenrisiko mit der Zeit ab. Das ist auch natürlich, denn es gibt eigentlich nur zwei „heiße“ Phasen. Kostenintensiv wird es im Kinder- und Jugendalter, wenn die Milchzähne durch die „zweiten“, die bleibenden Zähne ersetzt sind und eventuell Kieferregulierungen vorgenommen werden müssen. Die zweite Phase ist dann, wenn die Zähne saniert oder durch die „Dritten“ ersetzt werden müssen.

Im Anschluss daran kommen durchschnittlich gesehen nur noch Wartungs- und Erhaltungsmaßnahmen auf den Versicherer zu.
Das führt dazu, dass hier im Laufe der Zeit weniger Alterungsrückstellungen gebildet werden.

Im ambulanten und im stationären Leistungsbereich hingegen ist das Kostenrisiko mit zunehmendem Alter steigend. Also werden hier vermehrt Alterungsrückstellungen gebildet.

Ende 2022 beliefen sich die Alterungsrückstellungen auf über 314.300.000.000,00 EUR (314,3 Mrd.) für die privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Ein Teil davon gehört auch Ihnen als PKV-Kunde, sofern Sie einer der 8.700.000 Vollversicherten in Deutschland sind.

Alterungsrückstellungen 20221 - Quelle: Zahlenbericht 2022, PKV-Verband

Die PKV legt großen Wert darauf zu verweisen, dass es sich bei den Alterungsrückstellungen nicht um individuelles Guthaben eines Einzelnen handelt, sondern um kollektive Rückstellungen, die jedem individuell zugerechnet werden. Dem Versicherungsgedanken entsprechend, werden im Laufe der Versicherungszeit die Alterungsrückstellungen kollektiv auf- und später auch kollektiv abgebaut.

Bei Tarifwechseln oder auch bei Beitragsanpassungen ist es nötig, dass dem einzelnen Versicherten (s)eine Alterungsrückstellung rechnerisch zugeordnet werden kann. Die ermittelte Höhe sagt dann etwas über die erworbenen Rechte des Versicherten aufgrund der zurückgelegten Versicherungsdauer aus.
Das heißt nicht anderes, als das diese erworbenen Rechte den zu zahlenden Beitrag mindern gegenüber einem Neueinsteiger. Der Unterschied zwischen Ihrem aktuell zu bezahlenden Beitrag (ohne Risikozuschläge) und dem Tarifbeitrag für das erreichte Lebensalter drückt ganz konkret den Vorteil der anrechenbaren Alterungsrückstellung aus.

Bis zur Einführung der UNISEX-Tarife zum 21.12.2012 konnten Sie auf der Webseite Ihres Versicherers Ihre Tarife neu berechnen, um so die Höhe Ihres Beitrages als Neueinsteiger erfahren und damit den Wert Ihrer Alterungsrückstellung in Form des Anrechnungsbetrags ausrechnen. Heute das nicht mehr möglich, denn in den UNISEX-Tarifen...

  1. werden die Beiträge geschlechtsunabhängig kalkuliert, was zu einer wesentlichen Verteuerung der Beiträge für Männer führte und die Beiträge für Damen nicht wirklich preisgünstiger werden ließ.
  2. Außerdem wurde der Rechnungszins von bislang 3,5 Prozent auf 2,75 Prozent gesenkt.

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Die Versicherungskammer Bayern, hier Bayerische Beamtenkrankenkasse, bei der ich seit fast 50 Jahren privat kranken- und pflegeversichert bin, hat ihren Tarifvorschlag akzeptiert. Damit sinkt mein Beitrag für die private Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. 1. 2022 von über 1000 Euro auf 502 Euro – bei gleichen oder sogar verbesserten und erweiterten Leistungen! Damit hätte ich nie gerechnet! Ihre Einschaltung erfolgte auf Empfehlung der Zeitschrift „Finanztest“ in einem Artikel über die ständig steigenden Kosten der privaten Krankenversicherungen. (Ausgabe 12/2021).

Dr. Walter Schwab, Gera Dr. Walter Schwab, Gera

Für mich ist der Tarifwechsel reibungslos und relativ zügig über die Bühne gegangen. Von knapp 500 EUR wurde mein Beitrag auf 270 EUR (ca. 45%) reduziert und das sogar rückwirkend!
Hätte ich Ihre Hilfe nicht in Anspruch genommen, würde ich mich wahrscheinlich heute noch mit meiner Versicherung herumquälen.
Also ganzherzlichen Dank nochmals, Sie sind eben ein Profi.

Michael Michailidis, Lauf a. d. Pegnitz Michael Michailidis, Lauf a. d. Pegnitz

Ich möchte mich bei Ihnen für ihre Mühe nochmals herzlich bedanken. Es hat alles wie geplant gut geklappt. Es war für mich ein Glücksfall, dass ich auf Ihre Seite gestoßen bin. Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen.
Ich bezahlte vor dem Tarifwechsel ca. 545 EUR monatlich und jetzt nach Abzug der Alterungsrückstellung nur noch ca. 174 EUR (rund 68% Ersparnis) monatlich.

Heribert Brugger, Bodnegg Heribert Brugger, Bodnegg

Dank Ihrer kompetenten Beratung und sehr wichtigen Informationen ist der Tarifwechsel nun endlich gelungen. Mein Beitrag ist von 697,75 EUR um 47% auf 370,56 EUR gesunken...

Karl Schira, Vinningen Karl Schira, Vinningen

Durch Ihr Coaching konnte ich meinen Beitrag mehr als halbieren von 916 EUR auf 375 EUR bei nur geringen Leistungseinbußen.
Sie haben mich kompetent und zuverlässig unterstützt und ich kann Ihr Coaching für alle, die den Tarifwechsel nicht selbst durchführen möchten nur empfehlen.

Rolf Martin, Neuhausen Rolf Martin, Neuhausen

FRAGEN?

Betrifft: Alterungsrückstellung

Erstinformation*: Ich bin als Versicherungsberater tätig und gesetzlich verpflichtet Ihnen vor der ersten Kontaktaufnahme meine Erstinformation auszuhändigen, die Sie hier herunterladen können.

Datenschutz*: Mit der Verwendung und Speicherung meiner Daten bin ich einverstanden. Ich habe verstanden, dass sie nur zur Bearbeitung meines Anliegens verwendet werden. Meine Einwilligung kann ich jederzeit durch formlose Mitteilung widerrufen.

Weitere Informationen zur Datenverwendung und -Speicherung erhalten Sie in meinen Datenschutzhinweisen.

Bitte rechnen Sie 7 plus 2.

Durch die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank der vergangenen Jahre, mussten zwischenzeitlich die Rechnungszinsen noch weiter abgesenkt werden. Nähere Informationen zu den damit verbundenen Begleiterscheinungen, halte ich hier für Sie bereit...

 

IST DIE PKV WIRKLICH DEMOGRAFIE-FEST, WIE IMMER BEHAUPTET?

Um diese Frage beantworten zu können, müssen wir zunächst klären, wie sich die demographische Entwicklung in Deutschland bezogen auf die Krankenversicherung überhaupt auswirkt. Unbestritten ist sicherlich, dass unsere Gesellschaft langsam überaltert. Die Gründe dafür sind rückläufige Geburtenraten seit den späten 1960er Jahren und die ständig steigende Lebenserwartung. Einer immer älter werdende Gesellschaft wird einen Kostenanstieg für medizinische Leistungen verursachen.

Laut einer Veröffentlichung des PKV-Verbands hat ein 80-Jähriger hat etwa achtmal so hohe Aufwendungen für Arzneimittel wie ein 41-Jähriger und die Notwendigkeit von Krankenhausleistungen steigt zwischen dem 30. und dem 80. Lebensjahr um das zehn- bis zwölffache an.

Von diesem Anstieg der Kosten sind beide Versicherungssysteme betroffen. Doch die PKV nennt die Demographie-Festigkeit als einen, wenn nicht den entscheidenden Vorteil gegenüber dem Umlage-finanzierten gesetzlichen Kassensystem.

Im ersten Moment muss man dem sicherlich zustimmen und anerkennen, dass die Private Krankenversicherung hier einen erheblichen Vorteil bietet. Sorgt sie doch mit der Sicherstellung der Finanzierbarkeit von zukünftigen Versicherungsleistungen vor. Die Höhe der Alterungsrückstellungen wächst jedes Jahr und beträgt bereits seit Ende 2015 rund 220,0 Mrd. EUR, wovon allein 189 Mrd. EUR auf die substitutive Krankenversicherung entfallen. Sie wachsen trotz der seit einigen Jahren rückläufigen Anzahl von Neuabschlüssen und der Einflussnahme der Politik und ihren Versuchen die PKV zu demontieren.

Es kommen trotz aller Widrigkeiten neue PKV-Kunden hinzu, was die seit Jahren stetige Abwanderung mildert. Junge und gesunde Risiken, die von der Privaten Krankenversicherung auch benötigt werden.
Denn, ... sollten keine neuen Kunden hinzukommen - Kunden, die bislang anders versichert waren und nicht der PKV angehörten - dann ergeben sich für die gesamte PKV die gleichen Probleme, die entstehen, wenn ein Tarif nicht mehr genügend Zulauf von jungen und gesunden Menschen hat.

Der Tarif entmischt sich mit der Zeit.

Dieses Problem haben wir heute bereits bei den Bisextarifen, die alle bereits geschlossen sind. Bestandstarife oder auch Alttarife werden nicht mehr beworben, das bedeutet, Sie sind nicht mehr im Verkauf. Zwangsläufig führt der fehlende Zulauf irgendwann zu einer Entmischung des Tarifkollektivs. Die Auswirkungen sind

  • immer älter werdende Versicherte,
  • wachsende Leistungsausgaben und dadurch auch
  • steigende Beiträge.

Was für den einzelnen Tarif gilt, das gilt auch für die gesamte PKV. Bleibt der Zulauf von jungen und gesunden Risiken aus, dann werden die PKV-Versicherten im Durchschnitt immer älter und dadurch werden die Kosten höher und damit letztlich auch die Beiträge.
Steigenden Kosten kann die PKV nur mit steigenden Beiträgen und Änderungen in den Selbstbehalt-Stufen begegnen. Sie kann nicht ihre Leistungen reduzieren, wie das der Gesetzgeber in der GKV tun kann.

Diese Erkenntnis lässt durchaus Zweifel daran aufkommen, ob die viel gepriesene Demographie-Festigkeit tatsächlich besteht, ob das Vertrauen in die Kapitaldeckung wirklich gerechtfertigt ist oder ob es sich vielmehr nur um die halbe Wahrheit handelt. Meinen Sie nicht auch?

Werfen wir einen Blick auf die Beitragsanpassungen der letzten zwei bis drei Jahre und analysieren wir die Veränderungen, dann ergibt sich ein relativ klares Bild - die Höhe nimmt zu. Die Beitragserhöhungen fallen zunehmend drastischer aus. Auch wenn die PKV von untypischem Anpassungsbedarf spricht, glaube ich, dass es sich um einen ganz typischen Anpassungsbedarf handelt. Typisch im Sinne von "schon immer so gewesen".

Ich bin der Ansicht, dass die Krankenversicherer notwendige Beitragserhöhungen kaschiert und sie künstlich durch den Einsatz hoher Eigenmittel niedrig gehalten haben. Während der 1990er Jahre wurden enorme Kapitalerträge erwirtschaftet und haben zu hohen Überzinsen geführt. Neunzig Prozent dieser Überzinsen flossen in die sogenannten RfB-Mittel (Rückstellung für Beitragsrückerstattung). Auch in den frühen 2000er Jahren konnten noch ansehnliche Erträge erzielt werden und die PKV hat damit gerechnet, dass das ewig so weiter geht.

Die anhaltende Niedrigzinsphase stellt die Krankenversicherer aber vor ernste Herausforderungen. Die Kapitalanlagen füllen das Loch nicht mal mehr ansatzweise auf, das durch die jahrelange Entnahme um den Anpassungsbedarf zu schönen entstanden ist.

Und das hat sich auch lange Zeit nicht geändert.

Aufgrund der angespannten Lage und der bedrohlich ansteigenden Inflation hat die EZB, die europäische Zentralbank erstmals seit Jahren den Leitzins am 21.07.2022 erhöht. Allerdings wird das sicherlich noch einige Zeit dauern, bis das auch bei der PKV ankommt.

Die Niedrigzinsphase zwingt die Krankenversicherer die Rechnungszinsen noch weiter abzusenken. Wenn Sie erfahren wollen, was das für die Beitragsentwicklung bedeutet, dann halte ich hier weiter Informationen für Sie bereit...

Als PKV-Kunde müssen Sie sich auch in Zukunft auf steigende Beiträge einrichten. Sie werden höher sein, als die allgemeine Kostensteigerung. Und auch wenn das nur meine eigene Ansicht ist... so kann man dieser Argumentation durchaus folgen, denn die Fakten sprechen doch eine sehr deutliche Sprache.

Vielleicht ist es an der Zeit, dass Sie Ihre Alterungsrückstellung dazu nutzen, um weniger Beitrag zu zahlen... beispielsweise durch einen Tarifwechsel.

WAS SIND PORTABLE RÜCKSTELLUNGEN?

Portable Alterungsrückstellungen sind der Alptraum schlechthin für die PKV. Bis zum in Kraft treten der letzten Gesundheitsreform im April 2007 war es völlig unvorstellbar Alterungsrückstellung individuell zu berechnen und schon gar nicht wollte man sie dem abwandernden Kunden mitgeben.
Mit Abwanderungen hat man immer gerechnet, ja man hat sie tatsächlich in die Beitragskalkulationen eingerechnet. Die durch Kündigung verbleibenden Alterungsrückstellungen, die der scheidende Kunde also sozusagen hinterlassen hat, war seine Vererbung an die Versichertengemeinschaft.

Die Krankenversicherer haben mit der Vererbung von Alterungsrückstellung gerechnet. Betriebswirtschaftlich wird das auch Stornogewinn genannt. Vererbung ist grundsätzlich eine Folge von Vertragsbeendigung. Sie geschieht einerseits durch Kündigung, wie wir gerade gesehen haben und andererseits durch den Tod eines Versicherungskunden.

Heute muss aber allen Versicherten, die den Anbieter wechseln wollen und nach dem 01.01.2009 eine private Krankenversicherung der „neuen Welt“ abgeschlossen haben, ein Großteil ihrer Alterungsrückstellungen mit gegeben werden.
Das heißt, kündigt ein PKV-Kunde und geht zu einem anderen PKV-Anbieter, dann hat er gewissermaßen gleich einen Scheck dabei, der ihm den Einstieg bei einem anderen Versicherer seiner Wahl erleichtert. Die Alterungsrückstellung als Morgengabe sozusagen.

Doch einen Haken hat die ganze Sache dennoch. Durch die Portabilität der Alterungsrückstellung haben sich die Beiträge verteuert; im Schnitt um 10% bis 15%. Und wie ich bereits sagte, werden bei einem Wechsel des PKV-Anbieters nur ein Teil und nicht alle angesammelten Alterungsrückstellungen zum neuen Versicherer übertragen. Dabei handelt es sich um den Teil, der sich ergeben hätte, wenn der Versicherungskunde von Beginn an im Basistarif versichert gewesen wäre.
Mit anderen Worten, die zu übertragende Alterungsrückstellung errechnet sich auf dem Niveau des Basistarifs und wird als Übertragungswert bezeichnet.

"Was kommt dabei denn raus? Wie ist die Quote, die sich ergibt? 90%, oder 80%, oder wie viel von „meinen“ angesammelten Rückstellungen werden übertragen?"

Das ist die Frage, auf die es hier ankommt. Wie viel vererbe ich bei einem Wechsel trotzdem an die Versichertengemeinschaft?
Es geht hier immerhin um mein Geld als Beitragszahler in der „Neuen Welt“ der PKV. Unter der „Neuen Welt“ versteht man die Auswirkungen der Gesundheitsreform von 2007 (offiziell: GKV-Wettbewerbs-Stärkungs-Gesetz). Dazu gehört der Basistarif und die portable Altersrückstellung. Neue Tarife wurden geschaffen, die das finanzierbar machen. Sie erinnern sich, die neuen Tarife sind im Schnitt zwischen 10% und 15% teurer. Das bedeutet doch nicht anderes, als dass ich die portable Alterungsrückstellung als neuer PKV-Kunde selbst bezahle. Dennoch verbleibt ein Teil beim Versicherer.

UND DANN WÄRE DA NOCH ETWAS...

Es geht um die Zuführung der Beitragsanteile zur Alterungsrückstellung... wann sie erfolgt und vor allem, warum das wichtig sein könnte?

Rein formal erfolgt die Zuschreibung des Anteils, der von jeder einzelnen Beitragszahlung abgezogen wird geschlossen am Ende des Kalenderjahres. So wird das allgemein angenommen und auch kommuniziert. Tatsache ist allerdings, dass das nicht grundsätzlich so gemacht wird, sondern es gibt auch alternative Vorgehensweisen, die zu anderen Terminen die Zuschreibung regeln und das ist vor allem dann relevant, wenn Sie vorhaben einen Tarifwechsel durchzuführen.

Geschieht die Umstellung zu einem, sozusagen falschen Zeitpunkt, dann entstehen Ihnen dadurch Nachteile und die können ganz erhebliche Auswirkungen haben.

Und auch deshalb sollten Sie keine impulsive Entscheidung für eine Veränderung Ihres Versicherungsschutzes treffen, sondern sich die entsprechende Expertise an die Seite holen.

WEITERE FRAGEN?

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Empfehlung von Finanztest 12/21 - Erfahrungsbericht

 

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