ALTERUNGSRÜCKSTELLUNGEN WIRKEN BEITRAGSMINDERND -

WAS IST DA DRAN?

Immer wieder hört man von Vermittlern und nicht selten auch von Versicherern, dass sich die Alterungsrückstellungen auf den Beitrag auswirken und ihn reduzieren.

Das klingt gut und irgendwie auch richtig, immerhin wird ja ein Teil des Beitrags angelegt, um die Rückstellungen aufzubauen. Und wenn auch Versicherer das so bescheinigen, dann muss es stimmen.

Diese Darstellung hört sich zwar plausibel an, entspricht aber nicht ganz der Realität. Ihre Aufgabe ist eine ganz andere. Die Alterungsrückstellung sichert die zukünftige Leistungserbringung. Wenn der Beitrag nicht mehr ausreicht, um die anfallenden Kosten für medizinische Behandlungen zu bezahlen, dann wird der Fehlbetrag der Alterungsrückstellung entnommen.

Quelle: Nachtrag zum Versicherungsschein der DKV

Das ist generell so, mit drei Ausnahmen:

Erstens -

Wer aufgrund von anhaltendem Beitragsrückstand in den Notlagentarif gerät, aus dessen Anteil an der kollektiven Alterungsrückstellung wird ein laufender Betrag entnommen, um den zu zahlenden Beitrag für den betroffenen Kunden auf das Niveau von rund 100,00 EUR zu drosseln. Geregelt ist das in § 8a der Versicherungsbedingungen zum Notlagentarif.

Quelle: AVB/NLT - PKV-Verband
Zweitens -

Wenn eine Umstellung in den Standardtarif erfolgt, dann wird ein Teil des verbliebenen Anteils an der kollektiven Alterungsrückstellung zusätzlich zu Reduzierung des zu zahlenden Beitrags verwendet.

Quelle: Webseite des PKV-Verbands
Drittens -

Mit Erreichen des 80. Geburtstags wird die sogenannte Restdeckungsrückstellung aufgelöst und wirkt sich dadurch beitragsmindernd aus. Allerdings ist das vielfach davon abhängig, ob zu diesem Zeitpunkt im aktuellen Tarif eine Beitragsanpassung ansteht. In solchen Fällen kann das dazu führen, dass der Beitrag nicht oder nur in geringem Maße steigt. Umgehen lässt sich natürlich durch einen Tarifwechsel, wobei der Zieltarif nicht von einer Beitragsänderung betroffen sein sollte.

Quelle: Angebot der AXA bei einem meiner Mandanten der 80 Jahre alt wurde mit Kalenderjahreswechsel 2017/2018
WISSENSWERTES ZU ALTERUNGSRÜCKSTELLUNGEN

Wollen Sie mehr zu Aufgabe und Wirkungsweise der Alterungsrückstellungen erfahren - dann schauen Sie hier mal um...

 

WAS WIRKT DANN BEITRAGSMINDERND?

Der Beitragsvorteil, den PKV-Kunden mit der Zeit erreichen liegt im ursprünglichen Eintrittsalter. Wer mit 30 Jahren seinen Vertrag abgeschlossen hat, der bleibt auch noch nach dreißigjähriger Vertragsdauer 30. Alles was während des Versicherungsverlaufs geschieht, jede Beitragsänderung hat sein Eintrittsalter als Basis der Berechnung.

Je länger man versichert ist, desto höher fällt im Laufe der Zeit die Anrechnung aus.

Quelle: Nachtrag zum Versicherungsschein der LKH von einer Mandantin

Bei den Beträgen, die unter dem Begriff "Abschlag" genannt sind handelt es sich um die Anrechnung der Versicherungszeit. Die unter "Tarifbeitrag" genannten Beträge zeigt den eigentlichen Preis für den jeweiligen Tarif und das inzwischen erreichte Lebensalter, also den Beitrag, den ein gleichaltriger bezahlten würde, der sich jetzt in dem jeweiligen Tarif erstmalig versichern würde.

Je länger also jemand privat versichert ist, desto höher ist dieser "Beitrags-" Vorteil. Und es geht nicht darum möglichst lange in dem System PKV zu sein, sondern vor allem beim gleichen Vertragspartner. Hierbei handelt es sich um ein erworbenes Recht auf diese beitragsmindernde Anrechnung und man ist dadurch vom Prinzip her einer lebenslangen Rente vergleichbar. In den Anrechnungsbetrag fließen während der Vertragslaufzeit auch weitere wichtige Faktoren der Berechnungsgrundlagen ein, wie Zins, Storno und die Sterblichkeit ein.

Und wenn das auf Sie zutrifft, nun,... dann ist die Frage eigentlich nur, ob Sie sich schon mal bei Ihrem Versicherer andere Tarife berechnen lassen haben? Wenn nicht, dann ist das möglicherweise jetzt genau der Zeitpunkt, an dem Sie genau das mal checken sollten.

Und jetzt gibt es genau zwei Möglichkeiten:

  1. Sie versuchen das allein und keine Angst, ist stelle Ihnen die entsprechenden Tarifinformationen hier über den nachfolgenden Link zur Verfügung, so dass Sie bei Ihrem Krankenversicherer auch die richtigen Fragen stellen können...
    https://www.tarifwechsel24.de/tarife-finden.html

  2. Oder Sie lassen mich gleich von Anfang an helfen... mit einer Ersteinschätzung Ihrer Situation und im Anschluss mit der Anforderung der Beitragsinformationen aller interessanten Tarife. Doch alles der Reihe nach - das Wissenswerte zur Ersteinschätzung halte ich hier für Sie bereit...
    https://www.tarifwechsel24.de/ersteinschaetzung.html

Seit 2009, mit Einführung der "Neuen Tarifwelt", sind Alterungsrückstellung zu einem Teil portabel - das soll den Abschied bei Kündigung und Wechsel des PKV-Anbieters versüßen. Doch auch im Zeitalter dieser sogenannten Übertragungswerte, erleidet man einen Verlust - das ursprüngliche Eintrittsalter, abgesehen von den Verjährungsfristen, die ebenfalls von vorne beginnen.

 

WENN "LANGE VERSICHERT" ZUM NACHTEIL WIRD

Gerade habe ich noch davon, dass es für den PKV-Kunden an sich ein Vorteil ist, wenn er lange versichert ist, vor allem beim gleichen Versicherer. Dadurch erreicht man einen hohen Beitragsvorteil durch die Anrechnung und darüber hinaus baut man sich auch ein hohes Maß an Alterungsrückstellungen auf... und je mehr Sie davon haben, desto besser sind Sie für die Zukunft gerüstet.

Soweit die Theorie. Die Praxis sieht in der Regel auch so aus, zumindest wenn alles in normalen Bahnen und Zyklen verläuft. Allerdings befinden wir uns bereits seit 2008/2009, also seit der Finanz- und Wirtschaftskrise in einem untypischen Zustand. Seitdem werde die Zinsen in Europa künstlich auf einen sehr niedrigen Niveau gehalten.

Normalerweise würden Phasen mit niedrigen Zinsen nach ein paar Jahren von steigenden Zinsenphasen abgelöst. Das ganze würde sich zyklisch verhalten und eine Phase mit niedrigem Zinsniveau wäre durch die konservative und langfristige Anlage auch nicht weiter bemerkenswert für die Krankenversicherer und ihre PKV-Kunden.

Aber die aktuelle Situation ist künstlich herbeigeführt und mit Absicht auf diesem Niveau sozusagen eingefroren. Und das ist vor allem für solche Unternehmen problematisch, die auf Kapitaldeckung setzen und auch auf Erträge aus den jeweiligen Kapitalanlagen angewiesen. Die Privaten Krankenversicherer sind hier ganz speziell betroffen und damit auch Sie, als PKV-Kunde.

Die Versicherer haben ihre Tarife mit einem bestimmten Höchstrechnungszins kalkuliert - in Bisex 3,5 Prozent und in UNISEX 2,75 Prozent. Der Kapitalertrag ist bereits eingerechnet und das Niedrigzinsumfeld zwingt sie die Rechnungszinsen abzusenken. Im Klartext bedeutet das, dass man die Alterungsrückstellungen neu bewerten muss... und das gilt nicht nur für die noch zu bildende, sondern auch für den Teil der Rückstellung, der bereits vorhanden ist.

Je länger Sie also versichert sind, desto höher ist auch Ihr Anteil an der kollektiven Alterungsrückstellung und wenn das jetzt mit einem geringeren Zinssatz bewertet werden muss, dann ist der Fehlbetrag umso größer, je höher Ihr Anteil ausfällt.