Provinzial Hannover Krankenversicherung AG

Hier sind Informationen zu Ihrem Krankenversicherer bereitgestellt, die Ihnen Hinweise zu Tarifen, Beitragsänderungen und den entsprechenden Maßnahmen liefern.


Der Krankenversicherer ist den sogenannten Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands beigetreten und verpflichtet sich zur Einhaltung der hier beschriebenen Verhaltensweise, um den Tarifwechsel zu erleichtern.

Daraus ergibt sich in der Regel auch die Möglichkeit eines Onlinezugangs, der unter anderem auch einen Tarifrechner bereithält. Dabei handelt es sich eigenen Angaben zur Folge um ein Tarif-Auswahl-System, dass je nach Ausgestaltung mögliche Tarifalternativen zu Ihrem bestehenden Versicherungsschutz zeigen kann oder ausblendet. Auch wenn die Krankenversicherer hier einen Gestaltungsspielraum nutzen, ist es eine Gelegenheit sich über andere Tarife Ihres Versicherers zu informieren.

Der Onlinezugang zu Ihrem Krankenversicherer kann eingerichtet werden unter: https://www.vgh.de/content/privat/service/epostfach/


Tarife

Kennen Sie alle Tarife der Provinzial Hannover Krankenversicherung? Dann erhalten Sie hier einen Überblick.

TARIFE FINDEN

ambulant und dental

  • VKAn (Einführung 01.1997)
  • VKA+n (Einführung 01.2011)
  • VKKn (Einführung 01.1997)
  • VKSn (Einführung 01.1997)
  • VKS+n (Einführung 01.2011)

stationär

  • KHPn (Einführung 01.1997)
  • KHUn (Einführung 01.1997)

- UNISEX -

  • VKAu (Einführung 01.2013)
  • VKA+u (Einführung 01.2013)
  • VKKu (Einführung 01.2013)
  • VKSu (Einführung 01.2013)
  • VKS+u (Einführung 01.2013)

stationär

  • KHPnu (Einführung 01.2013)
  • KHUnu (Einführung 01.2013)

Beitragsänderungen

Alle aktuellen Informationen zu Beitragsänderung finden Sie in einer Übersicht gleich hier und durch einen Klick auf Ihren Krankenversicherer können Sie sich jederzeit einen Überblick verschaffen.


Beitragsentlastung

Die Komponente der Provinzial Krankenversicherung zur Beitragsentlastung nennen sich "PBE". Nicht immer ist das ein gutes Geschäft für Versicherte, weil der Beitrag bis zu Vertragsende zu bezahlen ist - auch während der Entlastungsphase.

BEITRAGSZAHLUNGSDAUER

§ 6 Beitragsberechnung/Dauer der Beitragszahlung

2. Der Zusatzbeitrag ist über die gesamte Versicherungsdauer, also auch nach Wirksamwerden der Beitragsentlastung, zu entrichten.

ENTLASTUNG BEENDEN

- PBE -

§ 5 Beendigung der „Besonderen Bedingungen zur Vereinbarung einer
Beitragsermäßigung im Alter“

  1. Die „Besonderen Bedingungen zur Vereinbarung einer Beitragsermäßigung im Alter“ enden mit der Kündigung der Grundtarife.
    Bei Kündigung der Grundtarife und gleichzeitigem Abschluss eines neuen substitutiven Vertrages bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen besteht Anspruch auf einen Übertragungswert nach § 13 Abs. 8 MB/KK 2009.
    Bei einer Kündigung der Grundtarife ohne gleichzeitigen Abschluss eines neuen substitutiven Vertrages bei einem anderen privaten wird die nach den Technischen Berechnungsgrundlagen gebildete Alterungsrückstellung zur sofortigen Ermäßigung der Beiträge aller weiterhin bei der Provinzial Krankenversicherung Hannover AG bestehenden Krankheitskosten- oder ergänzenden Pflegetagegeldversicherungen verwendet, für die Alterungsrückstellungen gemäß § 8a Abs. 2 MB/KK 2009 gebildet werden.

  2. Der Versicherungsnehmer kann die „Besonderen Bedingungen zur Vereinbarung einer Beitragsermäßigung im Alter“ unabhängig vom Weiterbestehen der Grundtarife zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden. Die nach den Technischen Berechnungsgrundlagen gebildete Alterungsrückstellung wird in diesem Fall zur Ermäßigung der Beiträge der weiterhin bei der Provinzial Krankenversicherung Hannover AG bestehenden ambulanten und stationären Krankheitskostenvollversicherungen (Grundtarife) verwendet. Dabei kann eine sofortige verminderte Ermäßigung der Beiträge oder eine verminderte Ermäßigung zum vereinbarten Beginn der Beitragsentlastung gewählt werden.
    Eine verminderte Beitragsermäßigung ergibt sich auch, wenn die „Besonderen Bedingungen zur Vereinbarung einer Beitragsermäßigung im Alter“ nach Wirksamwerden der Beitragsermäßigung gekündigt werden.

  3. Der Versicherer verzichtet hinsichtlich dieser Besonderen Bedingungen auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Mehr Informationen zu Beitragsentlastungsmodellen und ihren Tücken und warum es durchaus sinnvoll ist den Kosten-Nutzen in Frage zu stellen finden Sie hier...


Sie sind entschlossen es selbst in die Hand zu nehmen? Gut,... hier erfahren Sie mehr. Tarifwechsel zum Selberbasteln...

Entspannt zurücklehnen und dem Profi das Grobe überlassen? Ok,... hier erläutere ich Ihnen wie Sie Rundum-Sorglos buchen können...


Es gibt weiteren Klärungsbedarf bei Ihrer PKV? Beispielsweise im Hinblick auf das Krankentagegeld, seine Karenzzeit oder Höhe. Oder bestehen Fragen zu einem außereuropäischen Auslandsaufenthalt? Oder interessieren Sie sich vielleicht für die Höhe Ihrer Alterungsrückstellung? Es gibt eine ganze Menge zu entdecken - ich helfe gerne dabei diese Fragen zu klären...