NÜRNBERGER KRANKENVERSICHERUNG AG

Hier sind Informationen zu Ihrem Krankenversicherer bereitgestellt, die Ihnen Hinweise zu Tarifen, Beitragsänderungen und den entsprechenden Maßnahmen liefern.


Der Krankenversicherer ist den sogenannten Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands beigetreten und verpflichtet sich zur Einhaltung der hier beschriebenen Verhaltensweise, um den Tarifwechsel zu erleichtern.

Daraus ergibt sich in der Regel auch die Möglichkeit eines Onlinezugangs, der unter anderem auch einen Tarifrechner bereithält. Dabei handelt es sich eigenen Angaben zur Folge um ein Tarif-Auswahl-System, dass je nach Ausgestaltung mögliche Tarifalternativen zu Ihrem bestehenden Versicherungsschutz zeigen kann oder ausblendet. Auch wenn die Krankenversicherer hier einen Gestaltungsspielraum nutzen, ist es eine Gelegenheit sich über andere Tarife Ihres Versicherers zu informieren.

Der Onlinezugang zu Ihrem Krankenversicherer kann eingerichtet werden unter: https://meine.nuernberger.de/kunde/privat/login


Tarife und Mustervergleiche

Kennen Sie alle Tarife der NÜRNBERGER Krankenversicherung? Dann erhalten Sie hier einen Überblick.

TARIFE FINDEN

ambulant

  • A001 (Einführung 01.1992)
  • A003 (Einführung 01.1992)
  • A006 (Einführung 01.1992)
  • A012 (Einführung 01.1992)
  • A020 (Einführung 09.1996)
  • A01+ (Einführung 01.2003)
  • A03+ (Einführung 01.2003)
  • A06+ (Einführung 01.2003)
  • A12+ (Einführung 01.2003)
  • A20+ (Einführung 01.2003)

stationär

  • S001 (Einführung 01.1992)
  • S003 (Einführung 01.1992)
  • SZ1 (Einführung 07.1992)
  • SZ2 (Einführung 07.1992)
  • SZU (Einführung 04.2007)

dental

  • Z001 (Einführung 01.1992)
  • Z002 (Einführung 01.1994)
  • Z003 (Einführung 07.1997)
  • ZZ20 (Einführung 07.2001)

Moderne Kompakt-Tarife

  • CC30 (Einführung 08.1999)
  • TOP (Einführung 01.1998)
  • TOP2 (Einführung 01.2008)
  • TOP+ (Einführung 04.2003)
  • HAT (Einführung 04.2009)

Zusatztarif für die Tarife TOP, TOP2 und TOP+

  • TOP H

- UNISEX -

Halbkompakttarife (ambulante und zahnärztliche Heilbehandlung)

  • TOP3 (Einführung 01.2013)
  • TOP3+ (Einführung 01.2013)
  • TOP6 (Einführung 01.2013)
  • TOP6+ (Einführung 01.2013)
  • HAT6 (Einführung 04.2009)

stationäre Zusatztarif für die Tarife TOP, TOP+ und HAT

  • S1 (Einführung 01.2013)
  • S2 (Einführung 01.2013)

zahnmedizinischer Zusatztarif

  • ZZ20 (Einführung 01.2013)

Beitragsänderungen

Alle aktuellen Informationen zu Beitragsänderung finden Sie in einer Übersicht gleich hier und durch einen Klick auf Ihren Krankenversicherer können Sie sich jederzeit einen Überblick verschaffen.


Beitragsentlastung

Die Komponente der NÜRNBERGER zur Beitragsentlastung nennt sich "BET". Nicht immer ist das ein gutes Geschäft für Versicherte, weil der Beitrag bis zu Vertragsende zu bezahlen ist - auch während der Entlastungsphase.

BEITRAGSZAHLUNGSDAUER

2. Beiträge

2. Beiträge Sie (die Beiträge) sind nach Beginn der Ermäßigungsphase weiter zu zahlen und zwar bis zur Beendigung der substitutiven Krankheitskosten-Versicherung der versicherten Person.

ENTLASTUNG BEENDEN

- BET, BET (U) -

4. Einstellung der Beitragszahlung

Der Versicherungsnehmer kann die Beitragszahlung für die Beitragsermäßigung im Alter frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres (Kalenderjahres) einstellen, sofern er dies dem Versicherer mindestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres mitgeteilt hat und sofern die Ermäßigungsphase noch nicht begonnen hat. Die Einstellung der Beitragszahlung kann auf einzelne Personen beschränkt werden.

Dabei wird die bis zum Zeitpunkt der Einstellung der Beitragszahlung für den Ermäßigungsbetrag gebildete Alterungsrückstellung entsprechend den in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Verfahren zur Beitragsermäßigung verwendet.

Die Beitragsermäßigung setzt bei Einstellung der Beitragszahlung vor Vollendung des 67. Lebensjahres grundsätzlich vom Ersten des Monats an ein, der auf die Vollendung des 67. Lebensjahres folgt.

5. Beendigung der Krankheitskostentarife

Bei Kündigung der substitutiven Krankheitskosten-Versicherung (siehe auch Ziffer 1.1) und gleichzeitigem Abschluss eines neuen substitutiven Vertrages bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen besteht Anspruch auf einen Übertragungswert nach § 13 Abs. 8 Teil I der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung.

Bei Kündigung der substitutiven Krankheitskosten-Versicherung ohne gleichzeitigen Abschluss eines neuen substitutiven Vertrages, wird die für den Ermäßigungsbetrag gebildete Alterungsrückstellung entsprechend den in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Verfahren auf eine für die versicherte Person beim Versicherer weiterbestehende Krankheitskosten-Versicherung angerechnet. Ist die Anrechnung mangels einer weiterbestehenden Krankheitskosten-Versicherung nicht möglich, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die für den Ermäßigungsbetrag gebildete Alterungsrückstellung auf eine bestehende oder, falls nicht vorhanden, auf eine neu zu vereinbarende Pflegezusatzversicherung angerechnet wird. Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass zum Beendigungszeitpunkt der substitutiven Krankheitskosten-Versicherung die Ergänzenden Bedingungen zur Beitragsermäßigung im Alter mindestens fünf Versicherungsjahre bestanden haben.

Mehr Informationen zu Beitragsentlastungsmodellen und ihren Tücken und warum es durchaus sinnvoll ist den Kosten-Nutzen in Frage zu stellen finden Sie hier...


Sie sind entschlossen es selbst in die Hand zu nehmen? Gut,... hier erfahren Sie mehr. Tarifwechsel zum Selberbasteln...

Entspannt zurücklehnen und dem Profi das Grobe überlassen? Ok,... hier erläutere ich Ihnen wie Sie Rundum-Sorglos buchen können...


Es gibt weiteren Klärungsbedarf bei Ihrer PKV? Beispielsweise im Hinblick auf das Krankentagegeld, seine Karenzzeit oder Höhe. Oder bestehen Fragen zu einem außereuropäischen Auslandsaufenthalt? Oder interessieren Sie sich vielleicht für die Höhe Ihrer Alterungsrückstellung? Es gibt eine ganze Menge zu entdecken - ich helfe gerne dabei diese Fragen zu klären...