LVM Krankenversicherung AG

Hier sind Informationen zu Ihrem Krankenversicherer bereitgestellt, die Ihnen Hinweise zu Tarifen, Beitragsänderungen und den entsprechenden Maßnahmen liefern.


Der Krankenversicherer ist den sogenannten Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands beigetreten und verpflichtet sich zur Einhaltung der hier beschriebenen Verhaltensweise, um den Tarifwechsel zu erleichtern.

Daraus ergibt sich in der Regel auch die Möglichkeit eines Onlinezugangs, der unter anderem auch einen Tarifrechner bereithält. Dabei handelt es sich eigenen Angaben zur Folge um ein Tarif-Auswahl-System, dass je nach Ausgestaltung mögliche Tarifalternativen zu Ihrem bestehenden Versicherungsschutz zeigen kann oder ausblendet. Auch wenn die Krankenversicherer hier einen Gestaltungsspielraum nutzen, ist es eine Gelegenheit sich über andere Tarife Ihres Versicherers zu informieren.

Der Onlinezugang zu Ihrem Krankenversicherer kann eingerichtet werden unter: https://www.lvm.de/wps/portal/lvm/meinelvm/uebersicht


Tarife

Kennen Sie alle Tarife der LVM Krankenversicherung? Dann erhalten Sie hier einen Überblick.

TARIFE FINDEN

ambulant

  • A0 (Einführung 08.1989)
  • A230 (Einführung 08.1981)
  • A560 (Einführung 01.1981)
  • A1200 (Einführung 01.1981)
  • A2000 (Einführung 01.1981)
  • A20/P (Einführung 01.1981)
  • AP 400 (Einführung 08.2007)
  • AP 800 (Einführung 08.2007)

stationär

  • S1 (Einführung 01.1981)
  • S2 (Einführung 01.1987)
  • S3 (Einführung 01.1981)

dental

  • Z100/80 (Einführung 01.1981)
  • Z100/50 (Einführung 09.2002)
  • Z75/50 (Einführung 01.1981)

- UNISEX -

ambulant

  • A0 (Einführung 01.2013)
  • A230 (Einführung 01.2013)
  • A560 (Einführung 01.2013)
  • A1200 (Einführung 01.2013)
  • A2000 (Einführung 01.2013)
  • A20/P (Einführung 01.2013)
  • AP 400 (Einführung 01.2013)
  • AP 800 (Einführung 01.2013)

stationär

  • S1 (Einführung 01.2013)
  • S2 (Einführung 01.2013)
  • S3 (Einführung 01.2013)

dental

  • Z100/80 (Einführung 01.2013)
  • Z100/50 (Einführung 01.2013)
  • Z75/50 (Einführung 01.2013)

Beitragsänderungen

Alle aktuellen Informationen zu Beitragsänderung finden Sie in einer Übersicht gleich hier und durch einen Klick auf Ihren Krankenversicherer können Sie sich jederzeit einen Überblick verschaffen.


Beitragsentlastung

Die Komponente der LVM Krankenversicherung zur Beitragsentlastung nennt sich "VorsorgePlus". Nicht immer ist das ein gutes Geschäft für Versicherte, weil der Beitrag bis zu Vertragsende zu bezahlen ist - auch während der Entlastungsphase.

BEITRAGSZAHLUNGSDAUER

(4) Beitragszahlung

Der Beitrag für die Versicherung nach Tarif Vorsorge-Plus bzw. Vorsorge-Plus (M/F) ist über die gesamte Dauer der Grundversicherung, auch bei Erhalt des Nachlasses, zu zahlen.

ENTLASTUNG BEENDEN

- VorsorgePlus -

(9) Kündigung

a) durch den Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer kann die Versicherung nach Tarif Vorsorge-Plus bzw. Vorsorge-Plus (M/F) jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Monatsende kündigen. Um Anspruchsverluste zu vermeiden, kann der Versicherungsnehmer stattdessen nach Abs. 6 die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung beantragen.

b) durch den Versicherer
Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Um Anspruchsverluste zu vermeiden, kann der Versicherungsnehmer bei außerordentlicher Kündigung die Fortführung der Versicherung nach Tarif Vorsorge-Plus bzw. Vorsorge-Plus (M/F) durch Beitragsfreistellung nach Abs. 6 unter Verrechnung eventuell vorhandener Beitragsrückstände beantragen.

Mehr Informationen zu Beitragsentlastungsmodellen und ihren Tücken und warum es durchaus sinnvoll ist den Kosten-Nutzen in Frage zu stellen finden Sie hier...


Sie sind entschlossen es selbst in die Hand zu nehmen? Gut,... hier erfahren Sie mehr. Tarifwechsel zum Selberbasteln...

Entspannt zurücklehnen und dem Profi das Grobe überlassen? Ok,... hier erläutere ich Ihnen wie Sie Rundum-Sorglos buchen können...


Es gibt weiteren Klärungsbedarf bei Ihrer PKV? Beispielsweise im Hinblick auf das Krankentagegeld, seine Karenzzeit oder Höhe. Oder bestehen Fragen zu einem außereuropäischen Auslandsaufenthalt? Oder interessieren Sie sich vielleicht für die Höhe Ihrer Alterungsrückstellung? Es gibt eine ganze Menge zu entdecken - ich helfe gerne dabei diese Fragen zu klären...