HUK-COBURG Krankenversicherung AG

Hier sind Informationen zu Ihrem Krankenversicherer bereitgestellt, die Ihnen Hinweise zu Tarifen, Beitragsänderungen und den entsprechenden Maßnahmen liefern.


Der Krankenversicherer ist den sogenannten Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands beigetreten und verpflichtet sich zur Einhaltung der hier beschriebenen Verhaltensweise, um den Tarifwechsel zu erleichtern.

Daraus ergibt sich in der Regel auch die Möglichkeit eines Onlinezugangs, der unter anderem auch einen Tarifrechner bereithält. Dabei handelt es sich eigenen Angaben zur Folge um ein Tarif-Auswahl-System, dass je nach Ausgestaltung mögliche Tarifalternativen zu Ihrem bestehenden Versicherungsschutz zeigen kann oder ausblendet. Auch wenn die Krankenversicherer hier einen Gestaltungsspielraum nutzen, ist es eine Gelegenheit sich über andere Tarife Ihres Versicherers zu informieren.

Der Onlinezugang zu Ihrem Krankenversicherer kann eingerichtet werden unter: https://www.huk.de/service/meine-huk.html


Tarife und Mustervergleiche

Kennen Sie alle Tarife der HUK-COBURG-Krankenversicherung? Dann erhalten Sie hier einen Überblick.

TARIFE FINDEN

ambulant

  • A 0 (Einführung 01.1990)
  • A 150 (Einführung 01.1990)
  • A 300 (Einführung 01.1990)
  • A 600 (Einführung 01.1990)
  • A 1200 (Einführung 01.1997)
  • A 2000 (Einführung 01.2009)

stationär

  • SE (Einführung 01.1990)
  • SM (Einführung 01.1990)

dental

  • Z 100 (Einführung 01.1990)
  • Z 80 (Einführung 01.1990)

Moderne Kompakt-Tarife

  • E100 (Einführung 05.1999)
  • E1000 (Einführung 05.1999)
  • SELECT0 (Einführung 05.2009)
  • SELECT600 (Einführung 05.2009)
  • SELECT1200 (Einführung 05.2009)
  • Komfort Compact (Einführung 01.2012)

- UNISEX -

  • E1 (Einführung 01.2013)
  • E3 (Einführung 01.2013)
  • Komfort0 (Einführung 01.2013)
  • Komfort1 (Einführung 01.2013)
  • Komfort2 (Einführung 01.2013)
  • Komfort3 (Einführung 01.2013)
  • SelectPro0 (Einführung 01.2013)
  • SelectPro1 (Einführung 01.2013)
  • SelectPro2 (Einführung 01.2013)
  • SelectPro3 (Einführung 01.2013)
MUSTER-TARIF- UND LEISTUNGSVERGLEICHE
HUK COBURG Krankenversicherung AG
Bezahlung
Tarife A0, SM, Z100 im Vergleich zum
Tarif E100
Tarife A0, SE, Z100 im Vergleich zum
Tarif Select0
Tarife A600, SE, Z100 im Vergleich zum
Tarif Komfort Compact
Tarife A600, SE, Z100 im Vergleich zum
Tarif Select600
Tarife A1200, SE, Z100 im Vergleich zum
Tarif Komfort Compact
Tarife A1200, SM, Z100 im Vergleich zum
Tarif E1000
Tarife A1200, SE, Z100 im Vergleich zum
Tarif SELECT1200
Bitte bestellen Sie durch den Klick auf den PayPal-Button. Sie werden dann durch den Zahlungsprozess geführt und erhalten im Anschluss eine E-Mail mit dem Download-Link.

Beitragsänderungen

Alle aktuellen Informationen zu Beitragsänderung finden Sie in einer Übersicht gleich hier und durch einen Klick auf Ihren Krankenversicherer können Sie sich jederzeit einen Überblick verschaffen.


Beitragsentlastung

Die Komponente der HUK-COBURG zur Beitragsentlastung nennt sich "BET". Nicht immer ist das ein gutes Geschäft für Versicherte, weil der Beitrag bis zu Vertragsende zu bezahlen ist - auch während der Entlastungsphase.

BEITRAGSZAHLUNGSDAUER

VII. Beiträge

Der Zusatzbeitrag ist über die gesamte Versicherungsdauer auch nach Wirksamwerden der Beitragsermäßigung zu zahlen.

ENTLASTUNG BEENDEN

- BET -

VI. Ende der Besonderen Bedingungen

Der Versicherungsnehmer kann diese Besonderen Bedingungen unabhängig vom Weiterbestehen der Grundtarife zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das angesparte Kapital verfällt dann zu Gunsten der Versichertengemeinschaft.

Der Versicherer verzichtet hinsichtlich dieser Besonderen Bedingungen auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Das Versicherungsjahr ist das Kalenderjahr. Beginnt der Versicherungsvertrag nicht am 1. Januar eines Jahres, endet das erste Versicherungsjahr am 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres. Ein Wechsel des Grundtarifs, Erhöhungen oder Reduzierungen des Ermäßigungsbetrages haben keinen Einfluss auf das Versicherungsjahr.

Erhöht der Versicherer die Beiträge aufgrund der Beitragsanpassungsklausel, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person bis und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen, mindestens aber bis einen Monat nach Zugang der Mitteilung.

Mehr Informationen zu Beitragsentlastungsmodellen und ihren Tücken und warum es durchaus sinnvoll ist den Kosten-Nutzen in Frage zu stellen finden Sie hier...


Sie sind entschlossen es selbst in die Hand zu nehmen? Gut,... hier erfahren Sie mehr. Tarifwechsel zum Selberbasteln...

Entspannt zurücklehnen und dem Profi das Grobe überlassen? Ok,... hier erläutere ich Ihnen wie Sie Rundum-Sorglos buchen können...


Es gibt weiteren Klärungsbedarf bei Ihrer PKV? Beispielsweise im Hinblick auf das Krankentagegeld, seine Karenzzeit oder Höhe. Oder bestehen Fragen zu einem außereuropäischen Auslandsaufenthalt? Oder interessieren Sie sich vielleicht für die Höhe Ihrer Alterungsrückstellung? Es gibt eine ganze Menge zu entdecken - ich helfe gerne dabei diese Fragen zu klären...