DKV Deutsche Krankenversicherung AG

Hier sind Informationen zu Ihrem Krankenversicherer bereitgestellt, die Ihnen Hinweise zu Tarifen, Beitragsänderungen und den entsprechenden Maßnahmen liefern.


Der Krankenversicherer ist den sogenannten Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands beigetreten und verpflichtet sich zur Einhaltung der hier beschriebenen Verhaltensweise, um den Tarifwechsel zu erleichtern.

Daraus ergibt sich in der Regel auch die Möglichkeit eines Onlinezugangs, der unter anderem auch einen Tarifrechner bereithält. Dabei handelt es sich eigenen Angaben zur Folge um ein Tarif-Auswahl-System, dass je nach Ausgestaltung mögliche Tarifalternativen zu Ihrem bestehenden Versicherungsschutz zeigen kann oder ausblendet. Auch wenn die Krankenversicherer hier einen Gestaltungsspielraum nutzen, ist es eine Gelegenheit sich über andere Tarife Ihres Versicherers zu informieren.

Der Onlinezugang zu Ihrem Krankenversicherer kann eingerichtet werden unter: https://kunde-s.ergo.de/meineversicherungen/Registration.aspx?vu=dkv


Tarife und Mustervergleiche

Kennen Sie alle Tarife der DKV und der Versicherer, die zwischenzeitlich durch Fusion dazugehören? Dann erhalten Sie einen Überblick.

TARIFE FINDEN

ambulant

  • AM 0 (Einführung 01.1986)
  • AM 1 (Einführung 03.1970)
  • AM 2 (Einführung 03.1970)
  • AM 3 (Einführung 03.1970)
  • AM 4 (Einführung 03.1970)
  • AD 1 (Einführung 07.1979)
  • AD 2 (Einführung 07.1979)
  • A0 (Einführung ?) - Tarif der Globale
  • A330 (Einführung ?) - Tarif der Globale
  • A660 (Einführung ?) - Tarif der Globale
  • A1320 (Einführung ?) - Tarif der Globale

ambulanter Zusatztarif

  • AM 7 (Einführung 06.1989)
  • AM 8 (Einführung 02.2007)

stationär

  • SD 2 (Einführung 07.1979)
  • SD 3 (Einführung 07.1979)
  • SD 9 (Einführung 07.1979)
  • SM 6 (Einführung 10.1972)
  • SM 7 (Einführung 10.1972)
  • SM 9 (Einführung 10.1972)
  • S (Einführung ?) - Tarif der Globale
  • SB 2 (Einführung 01.1979) - Tarif der VICTORIA
  • SB 3 (Einführung 01.1979) - Tarif der VICTORIA
  • SR (Einführung ?) - Tarif der Globale
  • SW1 (Einführung ?) - Tarif der Globale
  • SW2 (Einführung ?) - Tarif der Globale

dental

  • ZD 1 (Einführung 07.1979)
  • ZD 3 (Einführung 09.1990)
  • ZM 1 (Einführung 03.1970)
  • ZM 2 (Einführung 10.1972)
  • ZM 3 (Einführung 07.1984)
  • Z (Einführung ?) - Tarif der Globale
  • Z1 (Einführung ?) - Tarif der Globale
  • Z2 (Einführung ?) - Tarif der Globale
  • ZS 60 (Einführung 01.07.96) - Tarif der VICTORIA

Kompakttarife

  • BS 1 (Einführung 12.1989) - interner Basistarif
  • BS 5 (Einführung 01.2010) - Tarif für die neuen Bundesländer
  • BS 9 (Einführung 12.2004) - Tarif für die neuen Bundesländer
  • BSK (Einführung 01.1995) - Tarif für die neuen Bundesländer
  • BSO (Einführung 06.2000) - Tarif für die neuen Bundesländer
  • ET 1 (Einführung 07.1996) - Tarif der VICTORIA
  • ET 2 (Einführung 07.1996) - Tarif der VICTORIA
  • GST (Einführung 12.2000)
  • KL1 (Einführung 06.2000) - Tarif der KarstadtQuelle Versicherung
  • KL2 (Einführung 06.2000) - Tarif der KarstadtQuelle Versicherung
  • KL3 (Einführung 06.2000) - Tarif der KarstadtQuelle Versicherung
  • KL4 (Einführung 06.2000) - Tarif der KarstadtQuelle Versicherung
  • KL5 (Einführung 06.2000) - Tarif der KarstadtQuelle Versicherung
  • KL06 (Einführung 06.2000) - Tarif der KarstadtQuelle Versicherung
  • K2B (Einführung 04.2001)
  • K95 (Einführung 10.1995)
  • MC 0 (Einführung 04.2004) - Tarif der VICTORIA
  • MC 1 (Einführung 04.2004) - Tarif der VICTORIA
  • MC 2 (Einführung 04.2004) - Tarif der VICTORIA

Moderne Kompakt-Tarife

  • VollMed Aktiv (Einführung 01.1998) - Tarif der Globale
  • VollMed Akzent (Einführung 04.1996) - Tarif der Globale
  • VollMed M1 (Einführung 01.1997) - Tarif der Zürich
  • VollMed M2 (Einführung 01.1997) - Tarif der Zürich
  • VollMed M3 (Einführung 01.1997) - Tarif der Zürich
  • VollMed M4-BR0 (Einführung 07.2001) - Tarif der Zürich
  • VollMed M4-BR1 (Einführung 07.2001) - Tarif der Zürich
  • VollMed M4-BR2 (Einführung 07.2001) - Tarif der Zürich
  • VollMed M4-BR3 (Einführung 07.2001) - Tarif der Zürich
  • VollMed M4-BR4 (Einführung 07.2001) - Tarif der Zürich
  • VollMed M5 (Einführung ?) - Tarif der Zürich
  • VollMed SMB (Einführung 08.2000) - Tarif der Globale
  • BestMed BM 1 (Einführung 08.2008)
  • BestMed BM 2 (Einführung 08.2008)
  • BestMed BM 3 (Einführung 08.2008)
  • BestMed Komfort 4/0 ((Einführung 08.2008)
  • BestMed Komfort 4/1 ((Einführung 08.2008)
  • BestMed Komfort 4/2 ((Einführung 08.2008)
  • BestMed Komfort 4/3 ((Einführung 08.2008)
  • BestMed Premium 5/0 (Einführung 08.2008)
  • BestMed Premium 5/1 (Einführung 08.2008)
  • BestMed Premium 5/2 (Einführung 08.2008)
  • BestMed Premium 5/3 (Einführung 08.2008)
  • VictoriaMed Kompakt 1 ((Einführung 08.2008)
  • VictoriaMed Kompakt 2 ((Einführung 08.2008)
  • VictoriaMed Kompakt 3 ((Einführung 08.2008)
  • VictoriaMed Komfort 1/0 ((Einführung 08.2008)
  • VictoriaMed Komfort 1/1 ((Einführung 08.2008)
  • VictoriaMed Komfort 1/2 ((Einführung 08.2008)
  • VictoriaMed Komfort 1/3 ((Einführung 08.2008)
  • VictoriaMed Premium 1/0 (Einführung 08.2008)
  • VictoriaMed Premium 1/1 (Einführung 08.2008)
  • VictoriaMed Premium 1/2 (Einführung 08.2008)
  • VictoriaMed Premium 1/3 (Einführung 08.2008)

Tarife für Heilberufe

ambulant

  • AH 0 (Einführung 06.1976)
  • AH 2 (Einführung 07.1971)
  • AH 3 (Einführung 06.1976)
  • AH 4 (Einführung 06.1976)
  • AP 1 (Einführung ?)

stationär

  • SH 2 (Einführung 07.1971)

dental

  • ZH (Einführung ?)
  • ZM (Einführung 03.1970)
  • ZD (Einführung 09.1990)

Kompakttarife für Ärzte

  • AV 01 (Einführung 12.1993)
  • AV 02 (Einführung 12.1993)
  • AV 03 (Einführung 12.1993)
  • VH (Einführung 04.1986)

Kompakttarife für Zahnärzte (VICTORIA)

  • ZV 01 (Einführung 12.1993)
  • ZV 02 (Einführung 12.1993)
  • ZV 03 (Einführung 12.1993)

- UNISEX -

  • BestMed Eco BME/1 (Einführung 07.2014)
  • BestMed Eco BME/2 (Einführung 01.2015)
  • BestMed Komfort BMK/0 (Einführung 01.2013)
  • BestMed Komfort BMK/1 (Einführung 01.2013)
  • BestMed Komfort BMK/2 (Einführung 01.2013)
  • BestMed Komfort BMK/3 (Einführung 01.2013)

stationärer Zusatztarif

  • BestMed Krankenhaus BMZ1 (Einführung 01.2013)
  • BestMed Krankenhaus BMZ2 (Einführung 07.2013)
  • KombiMed Best Care KMBC (Einführung 06.2013)

zahnmedizinischer Zusatztarif

  • BMKD (Einführung 01.2017)
MUSTER-TARIF- UND LEISTUNGSVERGLEICHE
DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Bezahlung
Tarife AM3, SM6, ZM2 im Vergleich zum
Tarif BestMed Komfort 4/3
Tarife BSK im Vergleich zum
Tarif BS9
Tarife BSO im Vergleich zum
Tarif BS5
Tarife K2B, OptiMed O1P im Vergleich zum
Tarif BestMed BM 3
Tarif K95 im Vergleich zum
Tarif BestMed BM 2
Tarif AD1, SD2, ZD3 im Vergleich zum
Tarif BestMed Komfort 4/3
Tarif VollMed M2 im Vergleich zum
Tarif BestMed BM 3
Tarif VollMed M4-BR2 im Vergleich zum
Tarif BestMed Komfort 4/1
Tarif VollMed M4 BR1 im Vergleich zum
Tarif BestMed KomfortM 4/2
Tarif VollMed M4 BR2 im Vergleich zum
Tarif BestMed KomfortM 4/1
Tarife AB03, SB1, SB3, ZB100 im Vergleich zum
Tarif BestMed Komfort 4/1
Tarife AB03, SB1, SB3, ZB100 im Vergleich zum
Tarif BestMed Premium 5/1
Tarife AB04, SB1, SB3, ZB100 im Vergleich zum
Tarif BestMed Komfort 4/2
Tarife AB04, SB1, SB3, ZB100 im Vergleich zum
Tarif BestMed Preminium 5/2
Tarife AB80, SB2, SB3, ZB100 im Vergleich zum
Tarif BestMed Komfort 4/1
Tarife AN03, SB1, SB3, ZB100 im Vergleich zum
Tarif BestMed Premium 5/1
Tarife AN06, SB1, SB3, ZB100 im Vergleich zum
Tarif BestMed Premium 5/3
Tarife ET 1 im Vergleich zum
Tarif BestMed BM 2
Tarife ET 1 im Vergleich zum
Tarif VollMed Aktiv
Tarife MC 1 im Vergleich zum
Tarif BestMed BM 3
Bitte bestellen Sie durch den Klick auf den PayPal-Button. Sie werden dann durch den Zahlungsprozess geführt und erhalten im Anschluss eine E-Mail mit dem Download-Link.

Beitragsänderungen

Alle aktuellen Informationen zu Beitragsänderung finden Sie in einer Übersicht gleich hier und durch einen Klick auf Ihren Krankenversicherer können Sie sich jederzeit einen Überblick verschaffen.


Beitragsentlastung

Die Komponente der DKV zur Beitragsentlastung nennt sich "V 65". Nicht immer ist das ein gutes Geschäft für Versicherte, weil der Beitrag bis zu Vertragsende zu bezahlen ist - auch während der Entlastungsphase.

BEITRAGSZAHLUNGSDAUER

Monatliche Beitragsraten

3. Der Beitrag für die "Beitragsentlastung" ist auch nach Vollendung des 65. Lebensjahres zu zahlen, und zwar bis zur Beendigung der Krankheitskostenversicherung.

ENTLASTUNG BEENDEN

- V 65 -

Beendigung der Vereinbarung "Beitragsentlastung"

  • Die Vereinbarung "Beitragsentlastung" kann nur neben den o. g. Tarifen oder solchen Krankheitskostenversicherungen der DKV bestehen, die Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung vorsehen und bei denen im Tarifteil bzw. in den jeweiligen Tarifteilen die "Beitragsentlastung" geregelt ist.
  • Endet die Vereinbarung "Beitragsentlastung", wird die nach den technischen Berechnungsgrundlagen gebildete Alterungsrückstellung auf den Beitrag einer bei uns für die versicherte Person weiter bestehenden rankheitskostenversicherung angerechnet. Dabei kann eine sofortige Anrechnung oder eine Anrechnung zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit gewählt werden.
  • Für Versicherte, deren für die Beitragsentlastungsvereinbarung zugrunde liegende Krankheitskostenversicherung vor dem 1. Januar 2009 begonnen hat und für die die Mitgabe des Übertragungswertes nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 VAG nicht vorgesehen ist, gilt:
    Endet mit der Vereinbarung "Beitragsentlastung" auch die Krankheitskostenversicherung nach Nr. 1.5 Abs. 1, und besteht dann für die versicherte Person keine andere Krankheitskostenversicherung mehr bei uns, verfällt die Alterungsrückstellung aus dieser Vereinbarung zugunsten der Versichertengemeinschaft.
    Für Versicherte, deren für die Beitragsentlastungsvereinbarung zugrunde liegende Krankheitskostenversicherung ab dem 1. Januar 2009 begonnen hat und für die die Mitgabe des Übertragungswertes nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 VAG vorgesehen ist, gilt:
    Endet mit der Vereinbarung "Beitragsentlastung" auch die Krankheitskostenversicherung nach Nr. 1.5 Abs. 1, und besteht dann für die versicherte Person keine andere Krankheitskostenversicherung mehr bei uns, gelten die Regelungen zu § 20 Abs. 10 AVB BestMed Tarifsystem bzw. § 13 Abs. 8 AVB der anderen o. g. Tarife entsprechend.
    Wird eine Person kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig und hat die Vereinbarung "Beitragsentlastung" zehn Jahre bestanden, wird der Gegenwert für die Alterungsrückstellung aus dieser Vereinbarung auf eine bestehende Pflegeergänzungsversicherung oder Krankenhaustagegeldversicherung angerechnet, soweit dadurch bei der weiter bestehenden Versicherung eine monatliche Beitragsrate von 2,56 EUR nicht unterschritten wird.

- VV 65 -

1.4 Was geschieht mit der Alterungsrückstellung, wenn diese Vereinbarung endet?

  • Endet diese Vereinbarung, rechnen wir die Alterungsrückstellung auf den Beitrag der Krankheitskostenversicherung an. Sie können zwischen einer sofortigen Anrechnung oder einer Anrechnung zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit wählen.
  • Endet auch die Krankheitskostenversicherung, und wird für die versicherte Person bei einem anderen Unternehmen eine neue Versicherung abgeschlossen, gilt Folgendes:
    Sie können verlangen, dass wir die Alterungsrückstellung der versicherten Person in Höhe des aufgebauten Übertragungswertes auf das andere Unternehmen übertragen. Der Übertragungswert bezieht sich auf den Teil der Krankheitskostenversicherung, dessen Leistungen dem branchenweit einheitlichen Basistarif entsprechen.
    Voraussetzung für die Übertragung ist, dass die neue Versicherung eine substitutive Krankenversicherung ist. Eine solche liegt vor, wenn sie den gesetzlich vorgesehenen Krankenversicherungsschutz ganz oder teilweise ersetzen kann.
    Endet die Krankheitskostenversicherung und hat diese Vereinbarung mindestens zehn Jahre bestanden, gilt Folgendes:
    Wir übertragen den maßgeblichen Gegenwert für die Alterungsrückstellung auf eine mit uns vereinbarte Pflegeergänzungsversicherung oder Krankenhaustagegeldversicherung.

Mehr Informationen zu Beitragsentlastungsmodellen und ihren Tücken und warum es durchaus sinnvoll ist den Kosten-Nutzen in Frage zu stellen finden Sie hier...


Sie sind entschlossen es selbst in die Hand zu nehmen? Gut,... hier erfahren Sie mehr. Tarifwechsel zum Selberbasteln...

Entspannt zurücklehnen und dem Profi das Grobe überlassen? Ok,... hier erläutere ich Ihnen wie Sie Rundum-Sorglos buchen können...


Es gibt weiteren Klärungsbedarf bei Ihrer PKV? Beispielsweise im Hinblick auf das Krankentagegeld, seine Karenzzeit oder Höhe. Oder bestehen Fragen zu einem außereuropäischen Auslandsaufenthalt? Oder interessieren Sie sich vielleicht für die Höhe Ihrer Alterungsrückstellung? Es gibt eine ganze Menge zu entdecken - ich helfe gerne dabei diese Fragen zu klären...