DEVK Krankenversicherung AG

Hier sind Informationen zu Ihrem Krankenversicherer bereitgestellt, die Ihnen Hinweise zu Tarifen, Beitragsänderungen und den entsprechenden Maßnahmen liefern.


Der Krankenversicherer ist den sogenannten Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands beigetreten und verpflichtet sich zur Einhaltung der hier beschriebenen Verhaltensweise, um den Tarifwechsel zu erleichtern.

Daraus ergibt sich in der Regel auch die Möglichkeit eines Onlinezugangs, der unter anderem auch einen Tarifrechner bereithält. Dabei handelt es sich eigenen Angaben zur Folge um ein Tarif-Auswahl-System, dass je nach Ausgestaltung mögliche Tarifalternativen zu Ihrem bestehenden Versicherungsschutz zeigen kann oder ausblendet. Auch wenn die Krankenversicherer hier einen Gestaltungsspielraum nutzen, ist es eine Gelegenheit sich über andere Tarife Ihres Versicherers zu informieren.

Der Onlinezugang zu Ihrem Krankenversicherer kann eingerichtet werden unter: https://www.devk.de/kundenservice/meinedevk/index.jsp


Tarife

Kennen Sie alle Tarife der DEVK Krankenversicherung? Dann erhalten Sie hier einen Überblick.

TARIFE FINDEN

ambulant

  • AM-V0 (Einführung 07.1994)
  • AM-V1 (Einführung 07.1994)
  • AM-V2 (Einführung 07.1994)
  • AM-V3 (Einführung 09.1999)

stationär

  • KHS 35 (Einführung 07.1994)
  • ST-V2 (Einführung 07.1994)
  • ST-V3 (Einführung 07.1994)

zahn

  • ZE-V (Einführung 07.1994)

- UNISEX -

ambulant

  • AM-V0 (Einführung 01.2013)
  • AM-V1 (Einführung 01.2013)
  • AM-V2 (Einführung 01.2013)
  • AM-V3 (Einführung 01.2013)

stationär

  • ST-V2 (Einführung 01.2013)
  • ST-V3 (Einführung 01.2013)

zahn

  • ZE-V (Einführung 01.2013)

Beitragsänderungen

Alle aktuellen Informationen zu Beitragsänderung finden Sie in einer Übersicht gleich hier und durch einen Klick auf Ihren Krankenversicherer können Sie sich jederzeit einen Überblick verschaffen.


Beitragsentlastung

Die Komponenten der DEVK Krankenversicherung zur Beitragsentlastung nennen sich "BE-A" und "BE-S". Beide Modelle unterscheiden sich im Wesentlichen durch die unterschiedliche Beitragszahlungsdauer und die dadurch bedingte Beitragshöhe. Während der BE-A klassisch bis zu Vertragsende zu bezahlen ist, sieht der BE-S eine abgekürzte Beitragszahlung vor, die zu Beginn der Entlastungsphase endet.

BEITRAGSZAHLUNGSDAUER

BE-A: Die Beiträge sind lebenslang zu entrichten.

BE-S: Die Beitragszahlung endet mit Beginn der Beitragsentlastung.

ENTLASTUNG BEENDEN

- Tarif BE-A, BE-S, BE-A (U), BE-S (U)

4. Endet die Versicherbarkeit durch Wegfall der Voraussetzung gemäß Nr. 1, so enden auch die Besonderen Bedingungen für die Beitragsentlastung im Alter und die nach den technischen Berechnungsgrundlagen gebildete Alterungsrückstellung aus dieser Vereinbarung wird auf eine beitragsfreie Krankenhaustagegeldversicherung angerechnet, sofern das sich ergebende Tagegeld mindestens 5 Euro beträgt.

Bei Beendigung der Besonderen Bedingungen für die Beitragsentlastung im Alter und Weiterbestehen der Krankheitskostenversicherungen wird die nach den technischen Berechnungsgrundlagen gebildete Alterungsrückstellung zur sofortigen Beitragsreduzierung in einer der verbleibenden Krankheitskostenversicherungen verwendet.

BE-A, BE-A (U): Die Beiträge sind lebenslang zu entrichten.
BE-S, BE-S (U): Die Beitragszahlung endet mit Beginn der Beitragsentlastung.

Mehr Informationen zu Beitragsentlastungsmodellen und ihren Tücken und warum es durchaus sinnvoll ist den Kosten-Nutzen in Frage zu stellen finden Sie hier...


Sie sind entschlossen es selbst in die Hand zu nehmen? Gut,... hier erfahren Sie mehr. Tarifwechsel zum Selberbasteln...

Entspannt zurücklehnen und dem Profi das Grobe überlassen? Ok,... hier erläutere ich Ihnen wie Sie Rundum-Sorglos buchen können...


Es gibt weiteren Klärungsbedarf bei Ihrer PKV? Beispielsweise im Hinblick auf das Krankentagegeld, seine Karenzzeit oder Höhe. Oder bestehen Fragen zu einem außereuropäischen Auslandsaufenthalt? Oder interessieren Sie sich vielleicht für die Höhe Ihrer Alterungsrückstellung? Es gibt eine ganze Menge zu entdecken - ich helfe gerne dabei diese Fragen zu klären...