Bayerische Beamtenkrankenkasse

Hier sind Informationen zu Ihrem Krankenversicherer bereitgestellt, die Ihnen Hinweise zu Tarifen, Beitragsänderungen und den entsprechenden Maßnahmen liefern.


Der Krankenversicherer ist den sogenannten Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands beigetreten und verpflichtet sich zur Einhaltung der hier beschriebenen Verhaltensweise, um den Tarifwechsel zu erleichtern.

Daraus ergibt sich in der Regel auch die Möglichkeit eines Onlinezugangs, der unter anderem auch einen Tarifrechner bereithält. Dabei handelt es sich eigenen Angaben zur Folge um ein Tarif-Auswahl-System, dass je nach Ausgestaltung mögliche Tarifalternativen zu Ihrem bestehenden Versicherungsschutz zeigen kann oder ausblendet. Auch wenn die Krankenversicherer hier einen Gestaltungsspielraum nutzen, ist es eine Gelegenheit sich über andere Tarife Ihres Versicherers zu informieren.

Der Onlinezugang zu Ihrem Krankenversicherer kann eingerichtet werden unter: https://www.vkb.de/content/services/mein-premiumservice/registrieren/


Tarife und Mustervergleiche

Kennen Sie alle Tarife der Versicherungskammer Bayern? Dann erhalten Sie hier einen Überblick.

TARIFE FINDEN

ambulant

  • A0 (Einführung 01.1991)
  • A80 (Einführung 01.1991)
  • A420 (Einführung 01.1991)
  • A672 (Einführung 01.1991)
  • A840 (Einführung 01.1991)
  • A1200 (Einführung 01.1991)
  • A1500 (Einführung 01.1991)

stationär

  • S1 (Einführung 01.1991)
  • S2 (Einführung 01.1991)
  • S3 (Einführung 01.1991)
  • ZI (Einführung ?)

dental

  • ZE80 (Einführung 03.1982)
  • ZE90 (Einführung 03.1982)
  • Z90/60 (Einführung 01.1991)
  • Z100/80 (Einführung 01.1991)
  • ZEN (Einführung ?)

Kompakttarife

  • K (Einführung 10.1992)
  • N1 (Einführung 02.1974)
  • N2 (Einführung 02.1974)
  • N3 (Einführung 02.1974)
  • NBS (Einführung 07.1991)
  • SG (Einführung 07.1990)
  • N100/60 (Einführung 02.1974)
  • CompactPRIVAT (Einführung 07.1999)
  • CompactPRIVAT/S (Einführung 07.1999)
  • CompactPRIVAT/S - PLUS (Einführung 07.1999)
  • CompactPRIVAT Start 250 (Einführung 07.1999)
  • CompactPRIVAT Start 900 (Einführung 07.1999)
  • CompactPRIVAT Optimal 250 (Einführung 07.1999)
  • CompactPRIVAT Optimal 600 (Einführung 07.1999)
  • CompactPRIVAT Optimal 1200 (Einführung 07.1999)
  • GesundheitPRIVAT 300 (Einführung 04.2008)
  • GesundheitPRIVAT 750 (Einführung 04.2008)
  • GesundheitPRIVAT KOMPAKT (Einführung 10.2008)
  • GrundschutzPRIVAT (Einführung 10.2008)

Halbkompakttarife - ambulant und stationär

  • GesundheitCOMFORT 300 (Einführung 04.2012)
  • GesundheitCOMFORT 900 (Einführung 04.2012)
  • GesundheitCOMFORT 900S (Einführung 04.2012)
  • GesundheitCOMFORT 1200 (Einführung 04.2012)
  • GesundheitCOMFORT 1200S (Einführung 04.2012)

dentale Zusatztarife

  • Zahn 1 (Einführung 04.2012)
  • Zahn 2 (Einführung 04.2012)
  • Zahn 3 (Einführung 04.2012)

Heilberufe

ambulant

  • HA420 (Einführung 01.04.1994)
  • HA840 (Einführung 01.04.1994)
  • HA1680 (Einführung 01.04.1994)

stationär

  • HS0 (Einführung 01.04.1994)
  • HS1500 (Einführung 01.04.1994)
  • HS3000 (Einführung 01.04.1994)

zahn

  • HZ (Einführung 01.04.1994)

- UNISEX -

  • CompactPRIVAT/S (Einführung 01.01.2013)
  • CompactPRIVAT/S - PLUS (Einführung 01.01.2013)
  • CompactPRIVAT Start 250 (Einführung 01.01.2013)
  • CompactPRIVAT Start 900 (Einführung 01.01.2013)

stationärer Zusatztarif

  • S2 (Einführung 01.01.2013)

Halbkompakttarife - ambulant und stationär

  • GesundheitCOMFORT 300 (Einführung 01.01.2013)
  • GesundheitCOMFORT 900 (Einführung 01.01.2013)
  • GesundheitCOMFORT 900S (Einführung 01.01.2013)
  • GesundheitCOMFORT 1200 (Einführung 01.01.2013)
  • GesundheitCOMFORT 1200S (Einführung 04.2012)

Kompakttarife

  • GesundheitVARIO 400 (Einführung 01.2020)
  • GesundheitVARIO 800 (Einführung 01.2020)
  • GesundheitVARIO 1600 (Einführung 01.2020)

ambulanter Zusatztarif

  • VARIO AmbulantPLUS (Einführung 01.2020)

stationärer Zusatztarif

  • VARIO KlinikPLUS (Einführung 01.2020)

dentale Zusatztarife

  • Zahn 1 (Einführung 04.2012)
  • Zahn 2 (Einführung 04.2012)
  • Zahn 3 (Einführung 04.2012)
  • VARIO ZahnPLUS (Einführung 01.2020)
MUSTER-TARIF- UND LEISTUNGSVERGLEICHE
Bayerische BeamtenKrankenkasse
Bezahlung
Tarife A80, S2, S3, Z100/80 im Vergleich zum
Tarif GesundheitCOMFORT900, Zahn 2
Tarife A420, S2, S3, Z100/80 im Vergleich zum
Tarif CompactPRIVAT 250SB Plus
Tarife A420, S2, S3, Z100/80 im Vergleich zum
Tarif GesundheitCOMFORT300, Zahn 2
Tarife A1200, S2, S3, Z100/80 im Vergleich zum
Tarif GesundheitCOMFORT1200S, Zahn 2 (Speziell für Selbständige)
Tarif GesundheitPRIVAT750 im Vergleich zum
Tarif GesundheitCOMFORT900S, Zahn 1 (Speziell für Selbständige)
Tarife N/2, ZE90 im Vergleich zum
Tarif GesundheitCOMFORT300, Zahn 2
Bitte bestellen Sie durch den Klick auf den PayPal-Button. Sie werden dann durch den Zahlungsprozess geführt und erhalten im Anschluss eine E-Mail mit dem Download-Link.

Beitragsänderungen

Alle aktuellen Informationen zu Beitragsänderung finden Sie in einer Übersicht gleich hier und durch einen Klick auf Ihren Krankenversicherer können Sie sich jederzeit einen Überblick verschaffen.


Beitragsentlastung

Die Komponente der Bayerische Beamtenkrankenkasse zur Beitragsentlastung nennt sich "BEST". Nicht immer ist das ein gutes Geschäft für Versicherte, weil der Beitrag bis zu Vertragsende zu bezahlen ist - auch während der Entlastungsphase.

BEITRAGSZAHLUNGSDAUER

VI. Beiträge

3. Der Zusatzbetrag ist über die gesamte Versicherungsdauer auch nach Wirksamwerden der Beitragsermäßigung zu zahlen.

ENTLASTUNG BEENDEN

- Tarif BEST

V. Ende der Sonderbedingungen

  1. Die Sonderbedingungen zur Vereinbarung einer Beitragsermäßigung im Alter und alle damit vom Versicherungsnehmer erworbenen Rechte enden mit Beendigung des Versicherungsschutzes nach den Grundtarifen.
  2. Der Versicherungsnehmer kann die Sonderbedingungen unabhängig vom Weiterbestehen der Grundtarife zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden. Aus der vorhandenen Alterungsrückstellung wird nach den technischen Berechnungsgrundlagen eine sofortige nunmehr allerdings verminderte Beitragsermäßigung eingeräumt.
  3. Der Versicherer verzichtet hinsichtlich dieser Sonderbedingungen auf das ordentliche Kündigungsrecht.
  4. Das Versicherungsjahr ist das Kalenderjahr. Beginnt der Versicherungsvertrag nicht am 1. Januar eines Jahres, endet das erste Versicherungsjahr am 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres. Ein Wechsel des Grundtarifes oder die Erhöhungen oder Reduzierungen des Ermäßigungsbetrages haben keinen Einfluss auf das Versicherungsjahr.
  5. Erhöht der Versicherer die Beiträge aufgrund der Beitragsanpassungsklausel, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person bis und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen, mindestens aber bis einen Monat nach Zugang der Mitteilung.

Mehr Informationen zu Beitragsentlastungsmodellen und ihren Tücken und warum es durchaus sinnvoll ist den Kosten-Nutzen in Frage zu stellen finden Sie hier...


Sie sind entschlossen es selbst in die Hand zu nehmen? Gut,... hier erfahren Sie mehr. Tarifwechsel zum Selberbasteln...

Entspannt zurücklehnen und dem Profi das Grobe überlassen? Ok,... hier erläutere ich Ihnen wie Sie Rundum-Sorglos buchen können...


Es gibt weiteren Klärungsbedarf bei Ihrer PKV? Beispielsweise im Hinblick auf das Krankentagegeld, seine Karenzzeit oder Höhe. Oder bestehen Fragen zu einem außereuropäischen Auslandsaufenthalt? Oder interessieren Sie sich vielleicht für die Höhe Ihrer Alterungsrückstellung? Es gibt eine ganze Menge zu entdecken - ich helfe gerne dabei diese Fragen zu klären...