ARAG Krankenversicherung AG

Hier sind Informationen zu Ihrem Krankenversicherer bereitgestellt, die Ihnen Hinweise zu Tarifen, Beitragsänderungen und den entsprechenden Maßnahmen liefern.


Der Krankenversicherer ist den sogenannten Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands beigetreten und verpflichtet sich zur Einhaltung der hier beschriebenen Verhaltensweise, um den Tarifwechsel zu erleichtern.

Daraus ergibt sich in der Regel auch die Möglichkeit eines Onlinezugangs, der unter anderem auch einen Tarifrechner bereithält. Dabei handelt es sich eigenen Angaben zur Folge um ein Tarif-Auswahl-System, dass je nach Ausgestaltung mögliche Tarifalternativen zu Ihrem bestehenden Versicherungsschutz zeigen kann oder ausblendet. Auch wenn die Krankenversicherer hier einen Gestaltungsspielraum nutzen, ist es eine Gelegenheit sich über andere Tarife Ihres Versicherers zu informieren.

Der Onlinezugang zu Ihrem Krankenversicherer kann eingerichtet werden unter: https://www.arag.de/meinearag/

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Auf der Suche nach dem idealen Zieltarif?


Tarife und Mustervergleiche

Kennen Sie alle Tarife der ARAG Krankenversicherung? Dann erhalten Sie hier einen Überblick.

TARIFE FINDEN

ambulant

  • 200 (Einführung 01.01.1978)
  • 201 (Einführung 01.01.1978)
  • 203 (Einführung 01.01.1978)
  • 205 (Einführung 01.10.1978)
  • 207 (Einführung 01.10.1978)
  • 208 (Einführung 01.10.1978)
  • 209 (Einführung 01.10.1978)
  • 210 (Einführung 01.02.1974)
  • 218 (Einführung 01.02.1974)
  • 219 (Einführung 01.02.1974)
  • 21P70 (Einführung 01.03.2003)
  • 21P80 (Einführung 01.03.2003)
  • 21P90 (Einführung 01.03.2003)

stationär

  • 220 (Einführung 01.02.1974)
  • 230 (Einführung 01.02.1974)
  • 240 (Einführung 01.06.1981)

dental

  • 520 (Einführung 01.02.1974)
  • 528 (Einführung 01.02.1974)
  • 529 (Einführung 01.02.1974)
  • 540 (Einführung 01.06.1981)
  • 545 (Einführung 01.06.1981)
  • 547 (Einführung 01.06.1981)
  • 548 (Einführung 01.06.1981)
  • 549 (Einführung 01.06.1981)

Kompakttarife

  • E0 - (Einführung 01.03.2007)
  • E300 - (Einführung 01.03.2007)
  • E600 - (Einführung 01.03.2007)
  • E1200 - (Einführung 01.03.2007)
  • E1500 - (Einführung 01.03.2007)
  • K0 - (Einführung 01.03.2007)
  • K300 - (Einführung 01.03.2007)
  • K600 - (Einführung 01.03.2007)
  • K1200 - (Einführung 01.03.2007)
  • K1500 - (Einführung 01.03.2007)

- UNISEX -

ambulant

  • 200 (Einführung 01.01.2013)
  • 201 (Einführung 01.01.2013)
  • 203 (Einführung 01.01.2013)
  • 205 (Einführung 01.01.2013)
  • 207 (Einführung 01.01.2013)
  • 208 (Einführung 01.01.2013)
  • 209 (Einführung 01.01.2013)
  • 210 (Einführung 01.01.2013)
  • 218 (Einführung 01.01.2013)
  • 219 (Einführung 01.01.2013)
  • 21P70 (Einführung 01.01.2013)
  • 21P80 (Einführung 01.01.2013)
  • 21P90 (Einführung 01.01.2013)

stationär

  • 220 (Einführung 01.01.2013)
  • 230 (Einführung 01.01.2013)
  • 240 (Einführung 01.01.2013)

dental

  • 520 (Einführung 01.01.2013)
  • 528 (Einführung 01.01.2013)
  • 529 (Einführung 01.01.2013)
  • 540 (Einführung 01.01.2013)
  • 545 (Einführung 01.01.2013)
  • 547 (Einführung 01.01.2013)
  • 548 (Einführung 01.01.2013)
  • 549 (Einführung 01.01.2013)

Kompakttarife

  • E0 - (Einführung 01.01.2013)
  • E300 - (Einführung 01.01.2013)
  • E600 - (Einführung 01.01.2013)
  • E1200 - (Einführung 01.01.2013)
  • E1500 - (Einführung 01.01.2013)
  • K0 - (Einführung 01.01.2013)
  • K300 - (Einführung 01.01.2013)
  • K600 - (Einführung 01.01.2013)
  • K1200 - (Einführung 01.01.2013)
  • K1500 - (Einführung 01.01.2013)
  • MB0 - (Einführung 01.10.2019)
  • MB300 - (Einführung 01.10.2019)
  • MB600 - (Einführung 01.10.2019)
  • MB1200 - (Einführung 01.10.2019)
  • MB1500 - (Einführung 01.10.2019)
MUSTER-TARIF- UND LEISTUNGSVERGLEICHE
ARAG Krankenversicherung AG
Bezahlung
Tarife 201, 220, 529 im Vergleich zum
Tarif K300
Tarife 203, 240, 529 im Vergleich zum
Tarif K300
Tarife 203, 230, 520 im Vergleich zum
Tarif K300
Tarife 205, 220, 529 im Vergleich zum
Tarif K300
Tarife 207, 240, 529 im Vergleich zum
Tarif E300
Tarife 208, 220, 529 im Vergleich zum
Tarif K600
Tarife 209, 220, 529 im Vergleich zum
Tarif K1200
Tarife 209, 240, 529 im Vergleich zum
Tarif K0
Tarife 210, 240, 529 im Vergleich zum
Tarif K0
Tarife 219, 230, 520 im Vergleich zum
Tarif E300
Tarife 219, 240, 529 im Vergleich zum
Tarif K300
Bitte bestellen Sie durch den Klick auf den PayPal-Button. Sie werden dann durch den Zahlungsprozess geführt und erhalten im Anschluss eine E-Mail mit dem Download-Link.

Beitragsänderungen

Alle aktuellen Informationen zu Beitragsänderung finden Sie in einer Übersicht gleich hier und durch einen Klick auf Ihren Krankenversicherer können Sie sich jederzeit einen Überblick verschaffen.


Beitragsentlastung

Die Komponente der ARAG zur Beitragsentlastung nennt sich "BE". Nicht immer ist das ein gutes Geschäft für Versicherte, weil der Beitrag bis zu Vertragsende zu bezahlen ist - auch während der Entlastungsphase.

BEITRAGSZAHLUNGSDAUER

3.2 Zahlungsdauer

Der Versicherungsnehmer hat den Beitrag für die Beitragsentlastung BE über die gesamte Dauer dieser Besonderen Bedingungen - auch über den Zeitpunkt des Beginns der Entlastungsphase hinaus - zu entrichten.

ENTLASTUNG BEENDEN

Beitragsentlastung BE

5. Vorzeitige Beendigung der Beitragsentlastung BE und Verwendung der bestehenden Alterungsrückstellung
Ende die Grundversicherung, so endet auch die Beitragsentlastung BE

Ergänzend zu § 13 der AVB gilt ferner:

5.1 Beendigung der Beitragsentlastung BE unter Weiterführung der Grundversicherung
Endet die Vereinbarung der Beitragsentlastung BE vor Beginn der Entlastungsphase, obwohl die Grundversicherung weiterhin bei der ARAG Krankenversicherungs-AG fortgeführt wird, so wird eine bereits in der Beitragsentlastung BE gebildete Alterungsrückstellung zur Finanzierung einer Beitragsermäßigung im Alter gemäß § 150 Abs. 3 VAG - bis 31.122015 § 12a Abs. 2a VAG - für die bestehende Grundversicherung verwendet.

Endet die Vereinbarung der Beitragsentlastung BE innerhalb der Entlastungsphase, obwohl die Grundversicherung weiterhin bei der ARAG Krankenversicherungs-AG fortgeführt wird, so wird eine bereits in der Beitragsentlastung BE gebildete Alterungsrückstellung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen sofort bei der bestehenden Grundversicherung angerechnet.


Beitragsentlastungskomponente BEK

5. Vorzeitige Beendigung einer Grundversicherung mit Beitragsentlastungskoponente BEK und Verwendung der bestehenden Alterungsrückstellung

Ergänzend zu § 13 der AVB gilt bei Beendigung einer Grundversicherung mit Beitragsentlastungskomponente BEK Folgendes:

5.1 Tarifwechsel einer Grundverischerung mit Beitragsentlastungskomponente BEK in eine andere Grundversicherung mit Beitragsentlastungskomponente BEK
Auch eine in der Beitragsentlastungskomponente BEK gebildete Alterungsrückstellung wird gemäß § 1 Teil I Absatz 6 der AVB angerechnet.

5.2 Tarifwechsel in eine Grundversicherung ohne Beitragsentlastungskomponente BEK oder in eine Krankheitskosten-Vollversicherung, die nicht zur Grundversicherung gemäß Ziffer 1 zählt
Bei einem Tarifwechsel vor dem 1.1. des Kalenderjahres, in dem das 63. Lebensjahr vollendet wird, wird eine bereits in der Beitragsentlastungskomponente BEK gebildete Alterungsrückstellung zur Finanzierung einer Beitragsermäßigung im Alter gemäß § 150 Absatz 3 VAG für die dann bestehende Grundversicherung bzw. Krankheitskosten-Vollversicherung verwendet.

Bei einem Tarifwechsel nach dem 31.12. des Kalenderjahres, in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird, wird eine bereits in der Beitragsentlastungskomponente BEK gebildete Alterungsrückstellung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen sofort bei der dann bestehenden Grundversicherung bzw. Krankheitskosten-Vollversicherung angerechnet.

Mehr Informationen zu Beitragsentlastungsmodellen und ihren Tücken und warum es durchaus sinnvoll ist den Kosten-Nutzen in Frage zu stellen finden Sie hier...

Wilfried Pohnke - Pixabay

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Sie sind entschlossen es selbst in die Hand zu nehmen? Gut,... hier erfahren Sie mehr. Tarifwechsel zum Selberbasteln...

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Entspannt zurücklehnen und dem Profi das Grobe überlassen? Ok,... hier erläutere ich Ihnen wie Sie Rundum-Sorglos buchen können...


Es gibt weiteren Klärungsbedarf bei Ihrer PKV? Beispielsweise im Hinblick auf das Krankentagegeld, seine Karenzzeit oder Höhe. Oder bestehen Fragen zu einem außereuropäischen Auslandsaufenthalt? Oder interessieren Sie sich vielleicht für die Höhe Ihrer Alterungsrückstellung? Es gibt eine ganze Menge zu entdecken - ich helfe gerne dabei diese Fragen zu klären...