Allianz Private Krankenversicherungs-AG

Hier sind Informationen zu Ihrem Krankenversicherer bereitgestellt, die Ihnen Hinweise zu Tarifen, Beitragsänderungen und den entsprechenden Maßnahmen liefern.


Der Krankenversicherer ist den sogenannten Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands beigetreten und verpflichtet sich zur Einhaltung der hier beschriebenen Verhaltensweise, um den Tarifwechsel zu erleichtern.

Daraus ergibt sich in der Regel auch die Möglichkeit eines Onlinezugangs, der unter anderem auch einen Tarifrechner bereithält. Dabei handelt es sich eigenen Angaben zur Folge um ein Tarif-Auswahl-System, dass je nach Ausgestaltung mögliche Tarifalternativen zu Ihrem bestehenden Versicherungsschutz zeigen kann oder ausblendet. Auch wenn die Krankenversicherer hier einen Gestaltungsspielraum nutzen, ist es eine Gelegenheit sich über andere Tarife Ihres Versicherers zu informieren.

Der Onlinezugang zu Ihrem Krankenversicherer kann eingerichtet werden unter: https://www.allianz.de/service/meine-allianz/


Tarife und Mustervergleiche

Kennen Sie alle Tarife der Allianz Private Krankenversicherung? Dann erhalten Sie hier einen Überblick.

TARIFE FINDEN

ambulant

  • 701 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 702 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 703 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 704 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 705 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 710 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 711 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 712 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 2000 (Einführung 01.01.1987)
  • 2005 (Einführung 01.01.1987)
  • 2007 (Einführung 01.01.1987)
  • 2030 (Einführung 01.01.1987)
  • 2035 (Einführung 01.01.1987)
  • 2037 (Einführung 01.01.1987)

stationär

  • 720 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 721 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 722 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 2500 (Einführung 01.01.1987)

zahn

  • 740 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 741 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 742 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 750 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 751 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 752 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 2305 (Einführung 01.01.1987)

Kompakttarife

  • 2700 (Einführung 01.01.1990)
  • VS0 (Einführung 01.01.1993)
  • VS600 (Einführung 01.01.1993)
  • VS1200 (Einführung 01.01.1993)
  • VS2400 (Einführung 01.01.1993)
  • VSP0 (Einführung 01.01.1993)
  • VSP600 (Einführung 01.01.1993)
  • VSP1200 (Einführung 01.01.1993)
  • VSP2400 (Einführung 01.01.1993)
  • KB (Einführung 01.02.1995)
  • ES300 (Einführung 01.04.2000)
  • ES600 (Einführung 01.04.2000)
  • ESN300 (Einführung 01.05.2001)
  • VSi (Einführung 01.04.2002)
  • VSi0 (Einführung 01.04.2002)

stationärer Zusatztarif

  • VSZ1 (Einführung 01.05.1995)

stationärer und dentaler Zusatztarif

  • VSZ2 (Einführung 01.05.1995)

Moderne Kompakttarife

  • AktiMed Best 90 (Einführung 01.03.2007)
  • AktiMed Best S (Einführung 01.03.2007)
  • AktiMed Plus 100 (Einführung 01.03.2007)
  • AktiMed Plus 90 (Einführung 01.03.2007)
  • AktiMed Plus 90P (Einführung 01.03.2007)

Tarife für Humanmediziner

ambulant

  • 760 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 761 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 762 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 766 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 764 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 765 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 767 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 768 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 769 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)

stationär

  • 780 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 781 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)

zahn

  • 790 - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)

Kompakttarife

  • 2800 (Einführung ?)
  • 2810 (Einführung 01.01.1986)
  • 2820 (Einführung 01.01.2000)
  • AV 1 (Einführung 01.01.1996)
  • AV 2 (Einführung 01.01.1996)

stationärer und dentaler Zusatztarif für AV

  • VSZ2 (Einführung 01.05.1995)

Tarife für Zahnmediziner

ambulant

  • 760E - VEREINTE (Einführung 01.01.1972)
  • 761E - VEREINTE (Einführung 01.01.1972)
  • 762E - VEREINTE (Einführung 01.01.1972)
  • 766E - VEREINTE (Einführung 01.01.1972)
  • 764E - VEREINTE (Einführung 01.01.1972)
  • 765E - VEREINTE (Einführung 01.01.1972)
  • 767E - VEREINTE (Einführung 01.01.1972)

stationär

  • 780E - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)
  • 781E - VEREINTE (Einführung 01.01.1971)

- UNISEX -

  • AktiMed Best90U (Einführung 01.2013)
  • AktiMed BestSU (Einführung 01.2013)
  • AktiMed Plus100U (Einführung 01.2013)
  • AktiMed Plus90U (Einführung 01.2013)
  • AktiMed Plus90PU (Einführung 01.2013)
  • AktiMed Plus70PU (Einführung 01.2013)

Tarife für Heilberufe

  • MBest100 (Einführung 01.2013)
  • MPlus100 (Einführung 01.2013)
MUSTER-TARIF- UND LEISTUNGSVERGLEICHE
Allianz Private Krankenversicherungs-AG
Bezahlung
Tarife 703, 720, 741 im Vergleich zum
Tarif AktiMed Plus 90
Tarife 704, 720, 741 im Vergleich zum
Tarif AktiMed Plus 90
Tarife 704, 720, 741 im Vergleich zum
Tarif AktiMed Plus 100
Tarife 705, 720, 741 im Vergleich zum
Tarif AktiMed Plus 90
Tarife 709, 720, 741 im Vergleich zum
Tarif AktiMed Plus 90
Tarife 2000, 720, 750 im Vergleich zum
Tarif AktiMed Plus 90
Tarife 2007, 722, 2305 im Vergleich zum
Tarif AktiMed Start 90
Tarife 2030, 720, 741 im Vergleich zum
Tarif AktiMed Plus 90
Tarif 2700 im Vergleich zum
Tarif AktiMed Start 90
Tarif ES300 im Vergleich zum
Tarif AktiMed Start 90
Tarife VS1200, VSZ2 im Vergleich zum
Tarif AktiMed Plus 90P
Tarife VSi0 im Vergleich zum
Tarif AktiMed Start 90
Bitte bestellen Sie durch den Klick auf den PayPal-Button. Sie werden dann durch den Zahlungsprozess geführt und erhalten im Anschluss eine E-Mail mit dem Download-Link.

Beitragsänderungen

Alle aktuellen Informationen zu Beitragsänderung finden Sie in einer Übersicht gleich hier und durch einen Klick auf Ihren Krankenversicherer können Sie sich jederzeit einen Überblick verschaffen.


Beitragsentlastung

Die Komponente der APKV zur Beitragsentlastung nennt sich "V" oder auch Vorsorgestufe. Nicht immer ist das ein gutes Geschäft für Versicherte, weil der Beitrag bis zu Vertragsende zu bezahlen ist - auch während der Entlastungsphase.

BEITRAGSZAHLUNGSDAUER

§ 3.3.3 Wie lange muss der Mehrbeitrag für den Entlastungsbetrag bezahlt werden?

Der monatliche Gesamtbeitrag gilt für die vereinbarte Vertragslaufzeit. Das bedeutet insbesondere Folgendes:

Der Mehrbeitrag für den vereinbarten Entlastungsbetrag muss für die versicherte Person bis zum Ende der Vertragslaufzeit gezahlt werden. Die Verpflichtung, den Mehrbeitrag für den vereinbarten Entlastungsbetrag zu zahlen, endet insbesondere deshalb nicht, weil die Beitragsentlastung nach dem 65. Geburtstag der versicherten Person begonnen hat.

ENTLASTUNG BEENDEN

(1) Anrechnung nur nach zehnjähriger Vertragsdauer

a) Voraussetzung für die Anrechnung
Wenn für die versicherte Person
- die garantierte Beitragsentlastung im Alter mindestens ununterbrochen 10 Versicherungsjahre vereinbart ist und
- der für sie abgeschlossene Krankheitskosten-Tarif mit garantierter Beitragsentlastung im Alter gekündigt wird oder
- nach den Allgemeinen Regelungen zum Baustein aufgehoben wird,
rechnen wir für die den Entlastungsbetrag gebildete Alterungsrückstellung entsprechend den in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen nach den Absätzen b) bis d) an.

b) Anrechnung in Krankheitskosten-Tarifen
Wenn für die versicherte Person bei uns weiterhin Krankheitskosten-Tarife bestehen, rechnen wir die für den Entlastungsbetrag gebildete Alterungsrückstellung in diesen Tarifen an.

c) Anrechnung in anderen Tarifen
Wenn für die versicherte Person bei uns kein Krankheitskosten-Tarif mehr besteht, rechnen wir die für den Entlastungsbetrag gebildete Alterungsrückstellung in dem
- Krankenhaustagegeld-Tarif,
- Pflegetagegeld-Zusatztarif oder
- Pflegekosten-Zusatztarif
an, der weiterhin für die versicherte Person bei uns besteht. Die Anrechnung ist aber begrenzt. Sie erfolgt nicht, soweit sie dazu führen würde, dass der monatliche Beitrag, der für den anderen Tarif gezahlt werden muss, 5 EUR unterschreitet.

d) Beitragsfreie Krankenhaustagegeld-Tarif
Wenn eine Anrechnung nach den Absätzen b) und c) nicht möglich ist, weil für die versicherte Person keiner der dort genannten Tarife mehr bei uns besteht, wandeln wir die für den Entlastungsbetrag gebildete Alterungsrückstellung um, um für die versicherte Person einen beitragsfreien Krankenhaustagegeld-Tarif zu finanzieren.

(2) Keine Anrechnung vor Ablauf der zehnjährigen Vertragslaufzeit

Wenn für die versicherte Person die garantierte Beitragsentlastung noch keine ununterbrochene 10 Versicherungsjahre vereinbart ist, erfolgt keine Anrechnung nach Absatz 1. In diesem Fall verfällt durch Kündigung oder Aufhebung die für den Entlastungsbeitrag gebildete Alterungsrückstellung zu Gunsten der Versichertengemeinschaft.

Mehr Informationen zu Beitragsentlastungsmodellen und ihren Tücken und warum es durchaus sinnvoll ist den Kosten-Nutzen in Frage zu stellen finden Sie hier...


Sie sind entschlossen es selbst in die Hand zu nehmen? Gut,... hier erfahren Sie mehr. Tarifwechsel zum Selberbasteln...

Entspannt zurücklehnen und dem Profi das Grobe überlassen? Ok,... hier erläutere ich Ihnen wie Sie Rundum-Sorglos buchen können...


Es gibt weiteren Klärungsbedarf bei Ihrer PKV? Beispielsweise im Hinblick auf das Krankentagegeld, seine Karenzzeit oder Höhe. Oder bestehen Fragen zu einem außereuropäischen Auslandsaufenthalt? Oder interessieren Sie sich vielleicht für die Höhe Ihrer Alterungsrückstellung? Es gibt eine ganze Menge zu entdecken - ich helfe gerne dabei diese Fragen zu klären...