Alte Oldenburger Krankenversicherung AG

Hier sind Informationen zu Ihrem Krankenversicherer bereitgestellt, die Ihnen Hinweise zu Tarifen, Beitragsänderungen und den entsprechenden Maßnahmen liefern.


Der Krankenversicherer ist den sogenannten Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands beigetreten und verpflichtet sich zur Einhaltung der hier beschriebenen Verhaltensweise, um den Tarifwechsel zu erleichtern.

Auch wenn Ihr Versicherer keinen Onlinezugang für seine Kunden bereitstellt, gibt es ein Serviceangebot, dass Sie nutzen können, um sich über alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren.

Hier gelangen Sie direkt zur Service-Übersicht: https://www.alte-oldenburger.de/service/serviceportal-pkv.html


Tarife

Kennen Sie alle Tarife der Alte Oldenburger Krankenversicherung? Dann erhalten Sie hier einen Überblick.

TARIFE FINDEN

ambulant

  • A106 (Einführung 01.08.1986)
  • A112 (Einführung 01.02.1994)
  • A118 (Einführung 01.02.1994)
  • A80 (Einführung 01.11.1973)
  • A90 (Einführung 01.11.1973)

stationär

  • K20 (Einführung 01.06.1972)
  • K30 (Einführung 01.06.1972)
  • K/S (Einführung 01.03.1990)

zahn

  • Z100/80 (Einführung 01.03.1990)
  • Z80/60 (Einführung 01.03.1990)

- UNISEX -

ambulant

  • A106 (Einführung 01.01.2013)
  • A112 (Einführung 01.01.2013)
  • A118 (Einführung 01.01.2013)
  • A80 (Einführung 01.01.2013)
  • A90 (Einführung 01.01.2013)

stationär

  • K20 (Einführung 01.01.2013)
  • K30 (Einführung 01.01.2013)
  • K50 (Einführung 01.01.2013)
  • K/S (Einführung 01.01.2013)

zahn

  • Z100/80 (Einführung 01.01.2013)
  • Z80/60 (Einführung 01.01.2013)

Beitragsänderungen

Alle aktuellen Informationen zu Beitragsänderung finden Sie in einer Übersicht gleich hier und durch einen Klick auf Ihren Krankenversicherer können Sie sich jederzeit einen Überblick verschaffen.


Beitragsentlastung

Die Komponente der Alte Oldenburger Krankenversicherung AG zur Beitragsentlastung nennt sich "PBE". Nicht immer ist das ein gutes Geschäft für Versicherte, weil der Beitrag bis zu Vertragsende zu bezahlen ist - auch während der Entlastungsphase.

BEITRAGSZAHLUNGSDAUER

§ 6 Beitragsberechnung/Dauer der Beitragszahlung

  1. Durch die Vereinbarung der Besonderen Bedingungen einer Beitragsermäßigung im Alter erhöht sich der Beitrag der Grundtarife um einen Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag richtet sich nach dem erreichten Alter, maßgeblich ist die Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr der versicherten Person.

  2. Der Zusatzbeitrag ist über die gesamte Versicherungsdauer, also auch nach Wirksamwerden der Beitragsentlastung zu entrichten.
ENTLASTUNG BEENDEN

Beendigung der Besonderen Bedingungen zur Vereinbarung einer Beitragsermäßigung im Alter

  1. Die Besonderen Bedingungen zur Vereinbarung einer Beitragsermäßigung im Alter enden mit der Kündigung der Grundtarife. Bei Kündigung der Grundtarife und gleichzeitigem Abschluss eines neuen substitutiven Vertrages bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen besteht Anspruch auf einen Übertragungswert nach § 13 Abs. 8 MB/KK 2009. Bei einer Kündigung der Grundtarife ohne gleichzeitigen Abschluss eines neuen substitutiven Vertrages bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen wird die nach den Technischen Berechnungsgrundlagen gebildete Alterungsrückstellung zur sofortigen Ermäßigung der Beiträge aller weiterhin bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG bestehenden Krankheitskosten- oder ergänzenden Pflegetagegeldversicherungen verwendet, für die Alterungsrückstellungen gemäß § 8a Abs. 2 MB/KK 2009 gebildet werden.

  2. Der Versicherungsnehmer kann die Besonderen Bedingungen zur Vereinbarung einer Beitragsermäßigung im Alter unabhängig vom Weiterbestehen der Grundtarife zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden. Die nach den Technischen Berechnungsgrundlagen gebildete Alterungsrückstellung wird in diesem Fall zur Ermäßigung der Beiträge der weiterhin bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG bestehenden ambulanten und stationären Krankheitskostenvollversicherungen (Grundtarife) verwendet. Dabei kann eine sofortige verminderte Ermäßigung der Beiträge oder eine verminderte Ermäßigung zum vereinbarten Beginn der Beitragsentlastung gewählt werden. Eine verminderte Beitragsermäßigung ergibt sich auch, wenn die Besonderen Bedingungen zur Vereinbarung einer Beitragsermäßigung im Alter nach Wirksamwerden der Beitragsermäßigung gekündigt werden.

  3. Der Versicherer verzichtet hinsichtlich dieser Besonderen Bedingungen auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Mehr Informationen zu Beitragsentlastungsmodellen und ihren Tücken und warum es durchaus sinnvoll ist den Kosten-Nutzen in Frage zu stellen finden Sie hier...


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Entspannt zurücklehnen und dem Profi das Grobe überlassen? Ok,... hier erläutere ich Ihnen wie Sie Rundum-Sorglos buchen können...


Es gibt weiteren Klärungsbedarf bei Ihrer PKV? Beispielsweise im Hinblick auf das Krankentagegeld, seine Karenzzeit oder Höhe. Oder bestehen Fragen zu einem außereuropäischen Auslandsaufenthalt? Oder interessieren Sie sich vielleicht für die Höhe Ihrer Alterungsrückstellung? Es gibt eine ganze Menge zu entdecken - ich helfe gerne dabei diese Fragen zu klären...