WICHTIGES IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM MANDAT

Hier werden all' die Fragen beantwortet, die Sie möglicherweise mit dem Erteilung eines Mandats haben und die bislang unbeantwortet blieben. Das ist sicherlich keine abschließende Liste aber ich hoffe Sie finden die Antworten auf Fragen, die Ihnen am meisten zu schaffen machen.

 


 

 


HINWEIS: Das ist keine abschließende Liste von Fragen und Antworten - im Gegenteil, sie wird auch weiterhin aktualisiert.


Weitere Hinweise

Die Krankenversicherer haben unterschiedliche Verhaltensweisen, wie sie auf Tarifwechselwünsche ihrer Versicherten reagieren. Manche davon haben bestimmte Eigenarten entwickelt oder versuchen den Vorgang zu behindern und blockieren.

Versicherte der Continentale Krankenversicherung a.G.

Seit dem Ausscheiden von Herrn Falko Struve aus dem Vorstand der Continentale Krankenversicherung im Sommer 2022 verweigert der Versicherer die vollständige Nennung der infragekommenden Tarifalternativen und positioniert sich in der Weise, dass er einerseits selbst entscheidet, welche Tarife er nennen möchte und andererseits nimmt er die Deutungshoheit für sich in Anspruch, wie Recht und Gesetz auszulegen sind.
Das lässt sich hier an folgendem erkennen:

  1. Die Forderung von 40 Beitragsberechnungen sei mit meinem Beratungsauftrag nicht zu rechtfertigen - woher sollte die Continentale den Umfang meines Mandates kennen?
  2. "Wir haben die aus unserer Sicht sinnvollsten Tarife Vorschläge geschickt" - die Continentale hat keinerlei Beratungsauftrag und daher steht es ihr gar nicht zu über "sinnvoll" zu entscheiden, im Gegenteil. In diesem Zusammenhang ist der Versicherer ein Datenlieferant - nicht mehr aber auch nicht weniger.
  3. Meine Forderung nach Vollständigkeit ist aus Sicht des Versicherers rechtsmissbräuchlich.

Daher sollten Sie bereits jetzt wissen, dass das Ganze zeitintensiver ist, als Sie sich das im Augenblick wünschen. Doch keine Sorge,... Verzögerungen, für die der Krankenversicherer verantwortlich ist, lassen sich nicht zu Ihren Ungunsten auslegen und daher erfolgt eine Umstellung auch rückwirkend. Das hat etwas mit Schadenersatz zu tun.

Versicherte der Gothaer Krankenversicherung AG

Als Versicherter der Gothaer (jetzt: BarmeniaGothaer) werden Sie nachdem ich mich dort legitimiert habe ein Schreiben erhalten. Hier verweist der Versicherer darauf, dass er den Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands beigetreten sei und diese würden dafür sorgen, dass

"Privatversicherte jederzeit die für sie beste Tarifoption finden und auswählen können."

Im Anschluss ztitert der Versicherer die Tarifwechsel-Leitlinen unvollständig, indem er an entscheidener Stelle einen "Punkt" setzt, obwohl der Satz weitergeht.

Auch wenn es anfänglich nach Blockadetaktik klingt, erhalte ich in der Regel alle Berechnungen, Infomationen und Auskünfte - zwar nicht immer fristgerecht aber dennoch vollständig.

Versicherte der INTER Krankenversicherung AG

Als Versicherter der INTER Krankenversicherung wird Ihre Geduld aufs äusserste strapaziert, denn Ihr Krankenversicherer reagiert in der Zwischenzeit gar nicht mehr auf (meine) Anfragen. Das gilt auch für die unvermeidliche Beschwerde beim Vorstand sowie beim Aufsichtsrat.

Da die Aufsichtsbehörde BaFin in einem Rundscheiben festgelegt hat, wie der Versicherer mit derartigen Beschwerden zu verfahren hat, bekommt das Ganze nochmals eine neue Qualität, denn es lässt den Schluss zu, dass der Versicherer seine Geschäftsorganisation, wie in § 23 VAG vorgeschrieben, nicht im Griff hat. Selbst ein entsprechender Beschwerdevortrag beim Chief-Compliance Officer der INTER bleibt ergebnislos.

Hier liegen gleich mehrere Rechtsverstöße vor:

  • Nach § 1a VVG hat der Versicherer bei seiner Vertriebstätigkeit stets ehrlich, redlich und professionell im besten Interesse seines Kunden zu handeln.
  • Durch § 204 Abs. 1 VVG ist Ihr Anspruch auf einen Tarifwechsel jederzeit gedeckt und durch Nicht-Reagierens auf dieses Begehren, hält der Versicherer Sie als Kunden davon ab Ihre Rechte auszuüben.
  • Die systematische Nicht-Beantwortung von Anfragen ist nach § 3a UWG Anlage 27 eine unlautere Geschäftspraktik und daher strafbar.

Daher sollten Sie bereits jetzt wissen, dass das Ganze zeitintensiver ist, als Sie sich das im Augenblick wünschen. Doch keine Sorge,... Verzögerungen, für die der Krankenversicherer verantwortlich ist, lassen sich nicht zu Ihren Ungunsten auslegen und daher erfolgt eine Umstellung auch rückwirkend. Das hat etwas mit Schadenersatz zu tun.

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04.06.2025 - Aktuell trage ich eine Beschwerde bei der BaFin vor, um zu sehen, ob der Vorwurf hinsichtlich § 23 VAG Wirkung zeigt.