Wenn man beim Beitragsentlastungsmodell nur verlieren kann

von Oliver Beyersdorffer

Auf den ersten Blick sind Beitragsentlastungsmodelle bei der PKV eine super Sache. Man investiert während seiner Lebensarbeitszeit etwas mehr in seine PKV, geniest den Vorteil erhöhter steuerlicher Anrechnung und freut sich spätestens ab Rentenbeginn über einen reduzierten Beitrag. Das klingt gut und wenn man dann näher hinschaut, muss man feststellen, dass einem beim Abschluss offenbar etwas entgangen ist... der Beitrag ist weiter zu bezahlen.

"Hmm, ist mir irgendwie entgangen".

Denkt man, und wird eigentlich erst dann verunsichert, wenn man das Ganze Konstrukt dann mal einer Rentabilitätsberechnung unterzieht. Hier stellt sich dann relativ schnell heraus, dass man schon hoch in den 80ern sein muss, dass sich das zum Nachteil des Versicherers entpuppt.

Aber solange der ganze Spaß noch nicht in der Entlastungsphase angekommen ist, lässt sich das ja auch gestalten oder beenden. In der Regel erfolgt bei einer Kündigung vor der Aktivierung der planmäßigen Entlastung eine Anrechnung der aufgelaufenen Rückstellung entweder sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt.

Es sei denn, die Nummer läuft bei der HALLESCHE'n im MBZflex und in diesem Fall spielt es keine Rolle, ob in Bisex oder in UNISEX abgeschlossen. Die Bedingungen lassen keinerlei Beendigung zu, ohne dass die aufgebaute Rückstellung und damit alle eingezahlten Beiträge verfallen. Das muss man wissen und es ist unklar, ob das in dieser Schonungslosigkeit bei der Beratung erfolgt. Denn es muss schon glasklar formuliert sein, um ein solches Modell abzuschließen, wenn man genau weiß, dass es einerseits zweckgebunden und andererseits nicht kündbar ist.

Sie glauben mir nicht?

Dann lesen Sie einfach die Mitteilung der HALLESCHE's selbst.

Zu den Beitragsentlastungskomponenten gibt es viel zu erfahren. Vor allem dann, wenn man sich mit dem Gedanken trägt in diese Idee zu investieren oder wenn man die bereits getroffene Entscheidung nochmals prüfen sollte.

Alles Wissenswerte zu Beitragsentlastungsmodellen aller Versicherer und deren Besonderheiten finden Sie unter...

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