Was muss man bei einem Tarifwechsel beachten?

von Oliver Beyersdorffer

Als PKV-Kunde ist man dem Versicherer gegenüber immer der Laie. Dabei ist es unerheblich, wie gut Sie sich mit Versicherung im Allgemeinen, der Rechtslage und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen auskennen. Sie sind darauf angewiesen, dass die Informationen, die Sie von Ihrem Krankenversicherer erhalten

erstens: vollständig sind und
zweitens: der Wahrheit entsprechen.

Beim Tarifwechsel können die Grenzen sehr schnell verschwimmen. Daher sollten Sie grundsätzlich folgendes beachten:

Tarifwechsel ist Ihr Recht und basiert auf § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

  • Bleiben Sie hartnäckig, egal wie lange es dauert und bestehen Sie auf ein Angebot zur Tarifumstellung.
  • Haben Sie keine Angst vor einer Gesundheitsprüfung oder Risikoprüfung, sie bezieht sich lediglich auf Mehrleistungen und/oder einen höheren Erstattungsrahmen, den ihr bisheriger Versicherungsschutz nicht beinhaltet.
  • Versuchen Sie generell den bisherigen Leistungsumfang so weit es geht zu erhalten (das ist natürlich abhängig von der Tariflandschaft des Versicherers).
  • Selbstbehalte oder Selbstbeteiligungen sollten Sie entweder beibehalten oder wenn möglich reduzieren – keinesfalls weiter erhöhen (Reduzierung stellt eine Erweiterung des Versicherungsschutzes dar und löst eine Gesundheitsprüfung aus).
  • Je höher der Selbstbehalt, desto schwieriger ist es einen vorteilhaften Tarifwechsel zu erreichen.

Nicht bei allen privaten Krankenversicherern ist ein Tarifwechsel möglich, weil sie nur ein (Bisex-) Tarifwerk haben und Beitragserleichterung nur mit Erhöhung von Selbstbeteiligungen oder Reduzierung von Versicherungsumfang erreicht werden können. Dazu zählen:

  • Alte Oldenburger Krankenversicherung
  • CONCORDIA Krankenversicherung
  • Debeka Krankenversicherungsverein
  • DEVK Krankenversicherung
  • LVM Krankenversicherung
  • Provinzial Krankenversicherung Hannover
  • SDK SÜDDEUTSCHE Krankenversicherung

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