Was gilt, wenn ein Leistungsbereich fehlt und es nur Kompakttarife gibt?

von Oliver Beyersdorffer

Wenn ein Leistungsbereich fehlt, dann ist das in der Regel der zahnmedizinische Teil. Versichert ist man als PKV-Kunde in einem modularen oder halb-kompakten Tarifwerk. Oftmals wurde der Zahntarif nicht abgeschlossen, weil man für den zahnmedizinischen Bereich eigenverantwortlich handeln wollte und dafür keine Versichertengemeinschaft benötigt hat.

Wenn jetzt für einen Tarifwechsel nur noch Kompakttarife zur Verfügung stehen, dass wird es wirklich spannend, wie der Krankenversicherer mit dieser Aufgabe umgeht. Was soll ich sagen... man kann das mit Fingerspitzengefühl lösen oder auch mit der Brechstange. Es ist immer wieder erstaunlich, dass es die gleichen Unternehmen sind, die ihre Kunden bei dieser etwas heiklen Angelegenheit benachteiligen.

Versicherer führen gerne das Argument "Gleichartigkeit" an, wenn sei den Tarifwechsel ablehnen wollen oder Ihnen als Kunden nur einen Wechsel in die UNISEX-Tarifwelt ermöglichen wollen. In diesen Fällen muss man sehr genau aufpassen.

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